Als Praxisinhaber sind Sie Arbeitgeber und damit verantwortlich für den Schutz Ihrer Mitarbeiter vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV-Vorschriften stellen konkrete Anforderungen, die regelmäßig überprüft werden müssen. Verstöße können zu Bußgeldern und im Schadensfall zur persönlichen Haftung führen. Diese Checkliste gibt Ihnen einen strukturierten Überblick.
Die Checkliste
- Gefährdungsbeurteilung erstellen und dokumentieren: Jede Praxis muss eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten vorhalten. Die Beurteilung muss regelmäßig aktualisiert werden, mindestens wenn sich Arbeitsabläufe ändern.
- Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft beauftragen: Praxisinhaber sind verpflichtet, betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Kleinbetriebe können das Unternehmermodell der BGW nutzen.
- Unterweisungen dokumentieren: Alle Mitarbeiter müssen zu Beginn der Beschäftigung und danach mindestens jährlich zu Arbeitsschutzthemen unterwiesen werden. Die Unterweisungen sind schriftlich zu dokumentieren und von den Mitarbeitern zu unterschreiben.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitstellen: Handschuhe, Schutzbrillen, Schutzkleidung und gegebenenfalls Atemschutz müssen in geeigneter Qualität und ausreichender Menge vorhanden sein. Mitarbeiter sind im Umgang damit zu schulen.
- Biologische Gefährdungen absichern: Im Umgang mit Körperflüssigkeiten, scharfen Instrumenten und potenziell infektiösen Proben gelten besondere Schutzpflichten nach der Biostoffverordnung. Stichverletzungsprotokoll und Notfallplan müssen vorliegen.
- Ergonomie an Arbeitsplätzen sicherstellen: Bildschirmarbeitsplätze, Steharbeitsplätze im OP-Bereich und Hebebewegungen müssen auf ergonomische Risiken geprüft werden. Anpassungen reduzieren Fehlzeiten.
- Erste-Hilfe-Ausstattung und Ersthelfer organisieren: Verbandsmaterial und Erste-Hilfe-Koffer müssen vollständig und regelmäßig kontrolliert sein. Mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer je zehn Mitarbeiter ist Pflicht.
- Brandschutzbeauftragter und Evakuierungsplan: Benennen Sie einen Brandschutzbeauftragten und halten Sie Flucht- und Rettungspläne sichtbar aus. Brandschutzunterweisungen müssen jährlich durchgeführt werden.
- Gefahrstoffverzeichnis führen: Alle in der Praxis verwendeten Gefahrstoffe (Desinfektionsmittel, Chemikalien) müssen in einem Verzeichnis erfasst sein; Sicherheitsdatenblätter müssen am Arbeitsplatz vorliegen.
- Arbeitszeiten und Pausen einhalten: Das Arbeitszeitgesetz gilt auch in der Praxis. Maximale Arbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten zwischen Diensten müssen eingehalten und dokumentiert werden.
Typische Fehler
Veraltete Gefährdungsbeurteilung: Viele Praxen haben einmal eine Beurteilung erstellt und seitdem nicht aktualisiert. Bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft oder Arbeitsschutzbehörden führt das zu Beanstandungen.
Fehlende Unterweisungsnachweise: Mündliche Unterweisungen ohne Dokumentation zählen rechtlich nicht. Im Schadensfall droht Haftung des Praxisinhabers.
PSA vorhanden, aber nicht genutzt: Bereitgestellte Schutzausrüstung schützt nur, wenn die Mitarbeiter sie auch tragen. Praxisinhaber sind zur Kontrolle verpflichtet.
Fazit
Arbeitsschutz ist kein bürokratisches Übel, sondern sinnvoller Schutz für Team und Praxisinhaber. Ärzteversichert empfiehlt, Arbeitsschutzmaßnahmen regelmäßig mit einem Sicherheitsfachberater zu überprüfen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
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