Als Arbeitgeber trägt der Praxisinhaber die volle Verantwortung für den Arbeitsschutz seiner Mitarbeiter. Medizinische Fachangestellte arbeiten täglich mit Infektionsrisiken, scharfen Instrumenten und chemischen Substanzen. Wer die gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten nicht erfüllt, riskiert Bußgelder, Haftungsansprüche und Berufsgenossenschafts-Beanstandungen. Diese Checkliste gibt Ihnen einen vollständigen Überblick.

Die Checkliste

  1. Gefährdungsbeurteilung erstellen: Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erstellen. In Arztpraxen sind dies u. a. Nadelstichrisiken, biologische Gefahrstoffe, chemische Substanzen und Röntgenstrahlen.
  1. BGW-Mitgliedschaft und Meldepflichten erfüllen: Alle Arztpraxen sind der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zugeordnet. Neue Mitarbeiter müssen unverzüglich gemeldet werden.
  1. Schutzausrüstung bereitstellen: Stellen Sie ausreichend persönliche Schutzausrüstung (Handschuhe, Schutzmasken, Schutzbrillen) bereit und stellen Sie sicher, dass Mitarbeiter sie regelmäßig nutzen.
  1. Sicheres Nadelentsorgungssystem einrichten: Nadelstichverletzungen sind das häufigste Arbeitsunfallrisiko in Arztpraxen. Verwenden Sie zugelassene Sicherheitskanülen und korrekte Entsorgungsbehälter.
  1. Mitarbeiterunterweisungen dokumentieren: Alle Mitarbeiter müssen mindestens jährlich über Sicherheitsvorschriften, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Diese Unterweisungen müssen schriftlich dokumentiert werden.
  1. Erste-Hilfe-Ausstattung sicherstellen: Halten Sie Verbandskasten, Erste-Hilfe-Ausrüstung und eine aktuelle Liste mit Notfallkontakten (Notruf, Vergiftungszentrale) bereit und prüfen Sie die Bestände regelmäßig.
  1. Betriebsarzt bestellen: Ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl (meist ab 1 Mitarbeiter je nach Bundesland) ist die arbeitsmedizinische Vorsorge durch einen Betriebsarzt vorgeschrieben. Prüfen Sie die geltenden Schwellenwerte.
  1. Hygieneschutzplan aktualisieren: Erstellen Sie und pflegen Sie einen aktuellen Hygieneschutzplan, der auf die spezifischen Infektionsrisiken der Praxis zugeschnitten ist.
  1. Arbeitszeitgesetz einhalten: Überschreitung der zulässigen Arbeitszeiten, fehlende Pausen und unzureichende Ruhezeiten verstoßen gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und können zu Bußgeldern führen.
  1. Arbeitsunfälle melden und dokumentieren: Alle Arbeitsunfälle mit mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit müssen der BGW gemeldet werden. Beinahe-Unfälle sollten intern dokumentiert werden.

Typische Fehler

  • Gefährdungsbeurteilung veralten lassen: Eine einmalig erstellte Beurteilung ohne Aktualisierung bei neuen Tätigkeiten oder veränderten Bedingungen erfüllt die gesetzliche Anforderung nicht.
  • Nadelstichverletzungen nicht melden: Nicht gemeldete Arbeitsunfälle werden nicht über die BGW abgedeckt und können im Nachhinein nicht mehr geltend gemacht werden.
  • Unterweisungen nicht dokumentieren: Mündliche Unterweisungen ohne schriftlichen Nachweis gelten im Streitfall als nicht durchgeführt.

Fazit

Ein konsequenter Arbeitsschutz schützt Mitarbeiter, erfüllt gesetzliche Pflichten und vermeidet teure Haftungsrisiken. Ärzteversichert empfiehlt, den Arbeitsschutz in den jährlichen Praxis-Check einzubinden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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