Ob Kongress in Wien, Forschungsaufenthalt in den USA oder humanitärer Einsatz in Entwicklungsländern – Ärzte sind häufig im Ausland tätig. Die PKV übernimmt Behandlungskosten im Ausland nur in begrenztem Umfang. Wer ohne ausreichenden Schutz ins Ausland reist, riskiert im Ernstfall fünfstellige Rechnungen. Diese Checkliste zeigt, was bei der Auslandskrankenversicherung zu beachten ist.

Die Checkliste

  1. PKV-Leistungsumfang im Ausland prüfen: Viele PKV-Tarife übernehmen Behandlungskosten im Ausland, aber oft nur bis zur Höhe der deutschen Erstattung. Prüfen Sie, ob Ihr Tarif einen erweiterten Auslandsschutz enthält.
  1. Dauer des Auslandsaufenthalts berücksichtigen: Standard-Reisekrankenversicherungen gelten meist nur für 42–56 Tage. Bei längeren Aufenthalten (z. B. Forschungsjahr, Stipendium) ist eine gesonderte Expatriate- oder Langzeit-Auslandskrankenversicherung erforderlich.
  1. Reisekrankenversicherung abschließen: Für kurze Auslandsreisen empfiehlt sich eine Jahresreisekrankenversicherung, die Behandlungskosten, Rücktransport und ärztlich verordnete Heilmittel weltweit abdeckt.
  1. Rücktransport-Kostenübernahme sicherstellen: Ein medizinischer Rücktransport nach Deutschland kann mehrere zehntausend Euro kosten. Stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherung einen unbegrenzten Rücktransporten inkludiert.
  1. Schutz bei beruflicher Tätigkeit im Ausland prüfen: Wenn Sie im Ausland ärztlich tätig sind (z. B. im Rahmen eines Gastkrankenhauses), benötigen Sie möglicherweise eine internationale Berufshaftpflicht zusätzlich zur Auslandskrankenversicherung.
  1. Vorerkrankungen bei Antragstellung angeben: Vorerkrankungen müssen bei Abschluss einer Auslandskrankenversicherung vollständig angegeben werden. Falschangaben können zur Leistungsverweigerung führen.
  1. Direktabrechnung mit Krankenhäusern klären: Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung im Ausland direkt mit dem Krankenhaus abrechnet oder ob Sie in Vorleistung treten und sich die Kosten erstatten lassen müssen.
  1. Leistungen in Drittländern und Risikogebieten überprüfen: Viele Versicherungen schließen bestimmte Länder oder politische Krisengebiete aus. Prüfen Sie vor dem Einsatz den genauen Geltungsbereich.
  1. Zusatzschutz für Suchaktionen und Bergrettung prüfen: In bestimmten Regionen (z. B. Berggebiete, Segelreviere) können Bergungs- und Suchkosten entstehen, die eine normale Auslandskrankenversicherung nicht abdeckt.
  1. Koordination mit betrieblicher Unfallversicherung des Arbeitgebers: Falls Sie als angestellter Arzt ins Ausland entsandt werden, prüfen Sie, welchen Schutz der Arbeitgeber bietet und wo private Ergänzungen notwendig sind.

Typische Fehler

  • PKV mit vollständigem Auslandsschutz verwechseln: Eine PKV ist keine Reisekrankenversicherung – sie erstattet Kosten oft nur in Höhe der deutschen Sätze, nicht in Höhe der tatsächlichen Auslandsrechnung.
  • Aufenthaltsdauer unterschätzen: Wer mit einer Standard-Jahresreisekrankenversicherung auf ein Forschungsstipendium geht, verliert nach 42 Tagen den Versicherungsschutz.
  • Kein Notfallkontakt gespeichert: Im Auslandsnotfall müssen Patienten die Assistance-Hotline ihrer Versicherung sofort erreichen können – speichern Sie die Nummer vor der Abreise.

Fazit

Eine lückenlose Auslandskrankenversicherung ist für Ärzte, die beruflich oder privat ins Ausland reisen, unverzichtbar. Ärzteversichert hilft Ihnen, den passenden Tarif für Ihre Reisefrequenz und Einsatzgebiete zu finden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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