Ob Neugründung oder Bestandspraxis: Barrierefreiheit ist keine Kür, sondern gesetzliche und ethische Verpflichtung. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzen klare Anforderungen. Gleichzeitig profitieren Sie von einer breiteren Patientenbasis und einem modernen Praxisimage. Diese Checkliste hilft Ihnen, alle wesentlichen Punkte systematisch abzuarbeiten.

Die Checkliste

  1. Eingangsbereich prüfen: Stellen Sie sicher, dass der Zugang stufenlos oder mit Rampe (Neigung max. 6 %) ausgestattet ist und die Türbreite mindestens 90 cm beträgt.
  2. Aufzug oder Treppenlift einplanen: Liegt die Praxis im Obergeschoss, muss ein Aufzug oder ein geeigneter Treppenlift vorhanden sein; prüfen Sie Tragkraft und Türmaße (mind. 80 cm).
  3. Behindertengerechte Sanitäranlage: Mindestens ein WC muss rollstuhlgerecht sein (Bewegungsfläche 150 × 150 cm, Haltegriffe, unterfahrbares Waschbecken).
  4. Leitsystem für Sehbehinderte: Installieren Sie taktile Bodenleitsysteme und kontrastreiche Markierungen an Türen und Treppen.
  5. Rezeption und Wartebereich anpassen: Tresen auf Rollstuhlhöhe (ca. 75–80 cm), ausreichende Bewegungsflächen im Wartebereich (mind. 150 cm Durchfahrbreite).
  6. Parkplätze ausweisen: Mindestens ein Behindertenparkplatz in unmittelbarer Eingangsnähe; Breite mind. 3,50 m, deutliche Kennzeichnung.
  7. Digitale Barrierefreiheit sicherstellen: Praxis-Website gemäß WCAG 2.1 AA gestalten; Online-Terminbuchung muss mit Screenreadern nutzbar sein.
  8. Kommunikationshilfen bereitstellen: Schriftliche Informationen in leichter Sprache anbieten; Induktionsschleife für Hörgeräteträger an der Rezeption prüfen.
  9. Personal schulen: Alle Mitarbeiter zu barrierefreier Kommunikation und Hilfeleistung für Menschen mit Behinderung sensibilisieren.
  10. Rechtliche Anforderungen dokumentieren: Bestandsaufnahme und geplante Maßnahmen schriftlich festhalten; Fristen aus BFSG (ab 2025 für digitale Dienste) beachten.
  11. Fördermittel recherchieren: Zuschüsse über KfW-Programm 455-B (Altersgerecht Umbauen) oder Landesprogramme für barrierefreien Umbau prüfen.
  12. Regelmäßige Überprüfung einplanen: Jährliche Begehung durch Beauftragten oder externe Fachkraft; Mängel dokumentieren und beheben.

Typische Fehler

  • Nur bauliche Maßnahmen umsetzen: Viele Praxen vernachlässigen die digitale Barrierefreiheit der Website und der Online-Dienste, die seit 2025 gesetzlich gefordert ist.
  • Fördermittel nicht beantragen: KfW- und Landeszuschüsse werden häufig nicht genutzt, obwohl sie bis zu 50 % der Umbaukosten abdecken können.
  • Personal nicht einbeziehen: Bauliche Maßnahmen allein genügen nicht; fehlende Schulungen führen dazu, dass Patienten mit Behinderung trotzdem unzureichend betreut werden.

Fazit

Barrierefreiheit in der Arztpraxis ist ein mehrdimensionales Thema, das bauliche, digitale und kommunikative Aspekte umfasst. Wer systematisch vorgeht, erfüllt nicht nur gesetzliche Pflichten, sondern stärkt auch die Patientenbindung. Bei Ärzteversichert finden Sie weitere Informationen zu Praxisrisiken und passenden Absicherungslösungen für niedergelassene Ärzte. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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