Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wirksames Instrument, um qualifizierte Mitarbeiter in der Arztpraxis zu gewinnen und langfristig zu binden. Als Praxisinhaber sind Sie seit 2019 verpflichtet, bei Neuabschlüssen von Entgeltumwandlungsvereinbarungen einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % zu leisten. Diese Checkliste zeigt Ihnen, wie Sie die bAV für Ihr Team rechtssicher und effizient einrichten.
Die Checkliste
- Durchführungsweg wählen: Entscheiden Sie sich für einen der fünf Durchführungswege (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktzusage); für kleine Praxen ist die Direktversicherung am einfachsten.
- Anbieter vergleichen: Holen Sie mindestens drei Angebote von Versicherern oder Pensionskassen ein; achten Sie auf Kosten, Garantiemodelle und Renditechancen.
- Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung prüfen: Überprüfen Sie, ob ein Tarifvertrag (z. B. für MFA) bestimmte bAV-Regelungen vorschreibt und passen Sie Ihre Betriebsvereinbarung entsprechend an.
- Entgeltumwandlungsvereinbarung aufsetzen: Schließen Sie mit jedem Mitarbeiter eine individuelle schriftliche Entgeltumwandlungsvereinbarung ab; maximaler steuerfreier Betrag 2026: 3.624 Euro jährlich (4 % der Beitragsbemessungsgrenze West).
- Arbeitgeberzuschuss kalkulieren: Berechnen Sie den Pflichtzuschuss von 15 % auf den umgewandelten Betrag; prüfen Sie, ob Sie freiwillig mehr leisten möchten.
- Lohnbuchhaltung informieren: Weisen Sie Ihre Steuerberatung oder das Lohnbüro auf die neuen Abzüge und die sozialversicherungsrechtliche Behandlung hin.
- Mitarbeiter informieren und beraten: Erläutern Sie dem Team in einer kurzen Informationsveranstaltung die Vorteile der bAV; stellen Sie schriftliche Informationsmaterial bereit.
- Unverfallbarkeitsfristen beachten: Arbeitgeberfinanzierte Zusagen sind nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit und ab 21 Jahren unverfallbar; dokumentieren Sie die Fristen je Mitarbeiter.
- Portabilitätsregeln kommunizieren: Informieren Sie Mitarbeiter, dass sie bei Arbeitgeberwechsel ihre Direktversicherung unter bestimmten Bedingungen mitnehmen oder übertragen können.
- Jahresnachweis und Beitragsbescheinigungen einpflegen: Lassen Sie sich vom Versicherer jährliche Bescheinigungen ausstellen und archivieren Sie diese für die Lohnsteuerprüfung.
- Insolvenzschutz über PSVaG prüfen: Bei unmittelbaren Direktzusagen oder Unterstützungskasse besteht Beitragspflicht beim Pensions-Sicherungs-Verein; melden Sie neue Zusagen fristgerecht an.
- Regelmäßige Überprüfung einplanen: Kontrollieren Sie mindestens alle drei Jahre, ob die gewählte Lösung noch marktgerecht ist und passen Sie Beiträge bei Gehaltserhöhungen an.
Typische Fehler
- Arbeitgeberzuschuss vergessen: Viele Praxisinhaber gewähren bei Altverträgen vor 2019 keinen freiwilligen Zuschuss, obwohl dies die Mitarbeiterzufriedenheit erheblich steigern würde.
- Falsche Durchführungsweg-Wahl: Eine Direktzusage erzeugt Bilanzrisiken und Verwaltungsaufwand, die für eine kleine Praxis unverhältnismäßig sind.
- Unvollständige Dokumentation: Fehlende schriftliche Vereinbarungen können bei Betriebsprüfungen zu Nachforderungen führen.
Fazit
Die betriebliche Altersvorsorge für Praxismitarbeiter einzurichten lohnt sich sowohl für die Mitarbeiterbindung als auch steuerlich. Ärzteversichert unterstützt Praxisinhaber bei der Auswahl der passenden Versicherungslösungen für das gesamte Praxisteam. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – bAV
- KBV – Personalmanagement in der Praxis
- BMF – Steuerliche Förderung der bAV
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