Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung und -motivation in der Arztpraxis. Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 gilt ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent auf Entgeltumwandlungen als Pflicht. Gleichzeitig eröffnet die bAV steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Checkliste führt durch die wichtigsten Schritte.

Die Checkliste

  1. Durchführungsweg auswählen: Die häufigsten Wege sind Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Für kleinere Arztpraxen ist die Direktversicherung in der Regel am einfachsten zu administrieren.
  1. Versorgungsträger und Produkt auswählen: Vergleichen Sie Angebote von Versicherern hinsichtlich Kosten, Flexibilität und garantierten Leistungen. Bei der Auswahl helfen unabhängige Berater; Ärzteversichert unterstützt Sie bei der Analyse.
  1. Entgeltumwandlungsvertrag mit dem Mitarbeiter schließen: Die bAV via Entgeltumwandlung muss in einem individuellen Vertrag vereinbart werden. Halten Sie Beitragshöhe, Durchführungsweg und Zuschuss des Arbeitgebers fest.
  1. Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent aufschlagen: Wenn Sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen, sind Sie verpflichtet, mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss weiterzugeben.
  1. Steuerfreigrenze beachten: Beiträge zur bAV sind bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuerfrei, bis zu 4 Prozent sozialversicherungsfrei. Diese Grenzen jährlich anpassen.
  1. Unverfallbarkeit und Übertragbarkeit klären: Nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit und Vollendung des 21. Lebensjahres sind vom Arbeitgeber finanzierte Anwartschaften gesetzlich unverfallbar. Informieren Sie Mitarbeiter darüber.
  1. Information und Beratungspflicht erfüllen: Der Arbeitgeber muss Mitarbeiter über die Möglichkeit der Entgeltumwandlung informieren. Diese Pflicht gilt auch für Teilzeitbeschäftigte.
  1. Lohnabrechnung anpassen: Die Beiträge zur bAV müssen korrekt in der monatlichen Lohnabrechnung abgebildet werden. Stimmen Sie sich mit Ihrem Lohnbuchhaltungsdienst ab.
  1. Jährliche Überprüfung einplanen: Beitragsbemessungsgrenzen und steuerliche Freibeträge ändern sich jährlich. Lassen Sie Ihre bAV-Verträge regelmäßig auf Aktualität prüfen.
  1. Insolvenzschutz beachten: Für Pensionskassen und Direktversicherungen besteht Insolvenzschutz über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV). Klären Sie, ob Ihr gewählter Durchführungsweg entsprechend abgesichert ist.

Typische Fehler

Zu hoher oder zu niedriger Beitrag: Übersteigt der Beitrag die steuerfreie Grenze, entstehen steuer- und sozialversicherungspflichtige Anteile. Ein Berater hilft, die optimale Beitragshöhe zu berechnen.

Arbeitgeberzuschuss vergessen: Viele Praxisinhaber wissen nicht, dass seit 2019 auch bei bestehenden Verträgen der 15-prozentige Pflichtzuschuss zu zahlen ist. Prüfen Sie Altverträge auf Aktualität.

Keine schriftliche Vereinbarung: Mündliche Absprachen zur bAV können zu Streitigkeiten führen. Alle Vereinbarungen gehören schriftlich in den Arbeitsvertrag oder in eine separate Entgeltumwandlungsvereinbarung.

Fazit

Die bAV ist eine attraktive und rechtssichere Möglichkeit, Praxismitarbeiter langfristig zu binden und gemeinsam Steuern zu sparen. Ärzteversichert begleitet Sie von der Produktauswahl bis zur korrekten Umsetzung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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