Als approbierter Arzt sind Sie in der Regel Pflichtmitglied im berufsständischen Versorgungswerk Ihres Bundeslandes. Sobald Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, müssen Sie aktiv die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) beantragen. Ohne diesen Schritt zahlen Sie doppelt. Die Frist beträgt drei Monate ab Beschäftigungsbeginn. Diese Checkliste führt Sie sicher durch den Prozess.
Die Checkliste
- Versorgungswerk-Mitgliedschaft bestätigen: Fordern Sie eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung Ihres zuständigen Ärzteversorgungswerks an; diese ist zwingendes Beifügedokument beim Befreiungsantrag.
- Antrag form-gerecht stellen: Beantragen Sie die Befreiung beim zuständigen Rentenversicherungsträger auf dem offiziellen Formular V0060 der Deutschen Rentenversicherung.
- Drei-Monats-Frist einhalten: Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der versicherungspflichtigen Beschäftigung gestellt werden; rückwirkende Befreiungen sind nicht möglich.
- Arbeitgeber frühzeitig informieren: Teilen Sie Ihrer Klinik oder Ihrem Anstellungsträger den Befreiungsantrag schriftlich mit, damit keine GRV-Beiträge abgeführt werden.
- Arbeitgeberanteil ans Versorgungswerk weiterleiten: Stellen Sie sicher, dass der Arbeitgeberanteil (ca. 9,3 % des Bruttolohns) an das Versorgungswerk überwiesen wird.
- Befreiungsbescheid dauerhaft archivieren: Bewahren Sie den Bescheid gut auf; bei jedem neuen Arbeitgeber müssen Sie ihn vorlegen.
- Bei Arbeitgeberwechsel erneut prüfen: Die Befreiungswirkung gilt grundsätzlich für gleichartige Tätigkeiten weiter (§ 6 Abs. 5 SGB VI); prüfen Sie bei jeder neuen Stelle, ob eine neue Vorlage erforderlich ist.
- Nebentätigkeiten separat prüfen: Jede zusätzliche Beschäftigung ist einzeln auf Versicherungspflicht und ggf. Befreiungsbedarf zu prüfen.
- Selbstständigkeit gesondert klären: Bei Niederlassung als Vertragsarzt entfällt die GRV-Pflicht in der Regel; prüfen Sie dennoch die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk.
- Versorgungswerk-Beiträge regelmäßig abführen: Zahlen Sie den Regelbeitrag fristgerecht, um keine Lücken im späteren Rentenanspruch zu erzeugen.
- Steuerberater einbeziehen: Klären Sie, wie Versorgungswerk-Beiträge als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden können.
- Jahresnachweis jährlich prüfen: Kontrollieren Sie den Jahresnachweis des Versorgungswerks auf Vollständigkeit und korrekte Einkommensansätze.
Typische Fehler
- Frist versäumt: Das Versäumen der Drei-Monats-Frist ist der häufigste Fehler; eine rückwirkende Befreiung ist dann nicht mehr möglich.
- Arbeitgeber nicht informiert: Ohne rechtzeitige Mitteilung führt der Arbeitgeber GRV-Beiträge ab, die nur unter erschwerenden Bedingungen zurückgefordert werden können.
- Befreiungsbescheid verlegt: Bei einem späteren Arbeitgeberwechsel oder einer Betriebsprüfung fehlt dann der Nachweis, was zu Nachzahlungsforderungen führen kann.
Fazit
Die Befreiung von der GRV ist für die meisten angestellten Ärzte ein Pflichtschritt direkt nach Tätigkeitsaufnahme. Wer Fristen kennt und die erforderlichen Unterlagen sorgfältig zusammenstellt, vermeidet kostspielige Doppelzahlungen. Bei Ärzteversichert finden Sie unabhängige Informationen zu allen Aspekten der ärztlichen Altersvorsorge. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung – Befreiung von der Versicherungspflicht
- Bundesärztekammer – Versorgungswerke
- Gesetze im Internet – SGB VI
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →