Ärzte, die Pflichtmitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk sind, können sich von der Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) befreien lassen. Das ermöglicht, alle Beiträge in das Versorgungswerk zu leiten, das häufig bessere Leistungen bei günstigeren Beiträgen bietet. Die Befreiung muss jedoch aktiv beantragt werden und an bestimmte Bedingungen geknüpft sein. Diese Checkliste führt durch den Prozess.

Die Checkliste

  1. Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk bestätigen: Die Befreiung setzt voraus, dass Sie Pflichtmitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk sind. Holen Sie eine Mitgliedsbescheinigung Ihres Landesversorgungswerks ein.
  1. Antragsfrist beachten: Der Antrag auf Befreiung muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der versicherungspflichtigen Beschäftigung gestellt werden. Verspätete Anträge werden von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt.
  1. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen: Der Antrag auf Befreiung wird beim zuständigen Rentenversicherungsträger (meist DRV Bund oder Regionalträger) eingereicht, nicht beim Versorgungswerk selbst.
  1. Arbeitgeber über den Antrag informieren: Der Arbeitgeber muss über den laufenden Befreiungsantrag informiert werden, damit er die Beitragsabführung korrekt handhaben kann. Bis zur Bewilligung fließen weiter GRV-Beiträge.
  1. Vollständige Antragsunterlagen zusammenstellen: Benötigt werden: Befreiungsantrag (Vordruck der DRV), Mitgliedsbescheinigung des Versorgungswerks, Nachweis über die aufgenommene Tätigkeit (Arbeitsvertrag), Personalausweis.
  1. Jede neue Arbeitsstelle erneut beantragen: Die Befreiung ist tätigkeitsbezogen. Bei jedem Wechsel des Arbeitgebers oder Aufnahme einer neuen versicherungspflichtigen Tätigkeit muss ein neuer Antrag gestellt werden.
  1. Selbstständige Tätigkeit separat prüfen: Bei Aufnahme einer selbstständigen ärztlichen Tätigkeit entfällt die GRV-Pflicht in der Regel automatisch. Eine Prüfung durch die DRV oder einen Steuerberater ist dennoch empfehlenswert.
  1. Ablehnungsbescheid prüfen und ggf. Widerspruch einlegen: Falls der Antrag abgelehnt wird, legen Sie form- und fristgerecht Widerspruch ein. Häufige Ablehnungsgründe sind verspätete Antragstellung oder fehlende Unterlagen.
  1. Befreiungsbescheid aufbewahren: Nach Bewilligung erhalten Sie einen Bescheid. Heben Sie diesen dauerhaft auf; er wird bei Jobwechseln und bei Rentenanträgen immer wieder benötigt.
  1. Nachzahlungen bei rechtzeitiger Bewilligung prüfen: Wird die Befreiung rückwirkend zum Beschäftigungsbeginn erteilt, erhalten Sie zu viel gezahlte GRV-Beiträge vom Arbeitgeber zurück.

Typische Fehler

Fristversäumnis: Die Drei-Monats-Frist ist absolut. Wer sie verpasst, muss GRV-Beiträge für die gesamte Beschäftigung zahlen, ohne Nachholmöglichkeit.

Vergessen beim Arbeitgeberwechsel: Der häufigste Fehler: Die Befreiung wird einmal beantragt und danach nicht mehr beachtet. Bei jedem neuen Arbeitgeber muss der Antrag wiederholt werden.

Versorgungswerk-Mitgliedschaft nicht aktiv: Wer aus dem ärztlichen Beruf ausscheidet oder ins Ausland geht, muss die Versorgungswerk-Mitgliedschaft aktiv regeln. Automatische Weiterführung ist nicht selbstverständlich.

Fazit

Die Befreiung von der GRV ist für die meisten Ärzte finanziell vorteilhaft, erfordert aber aktives Handeln und genaues Einhalten der Fristen. Ärzteversichert berät Sie zu allen Fragen rund um Versorgungswerk und Rentenplanung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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