Kein Arzt ist vor einem Behandlungsfehler-Vorwurf gefeit. Ob berechtigt oder nicht, ein solcher Vorwurf löst rechtliche, finanzielle und emotionale Konsequenzen aus. Die erste Reaktion in den Stunden und Tagen nach dem Vorwurf ist entscheidend. Diese Checkliste hilft Ihnen, besonnen und rechtssicher vorzugehen.

Die Checkliste

  1. Ruhe bewahren und nichts überstürzen: Spontane Reaktionen oder vorschnelle Entschuldigungen können rechtlich als Schuldanerkenntnis gewertet werden. Reagieren Sie sachlich und ohne Panik.
  1. Berufshaftpflichtversicherung sofort informieren: Melden Sie den Vorwurf unverzüglich Ihrem Berufshaftpflichtversicherer. Viele Policen schreiben eine sofortige Schadenmeldung vor; verspätete Meldung kann den Versicherungsschutz gefährden.
  1. Patientenakte sichern und keine Änderungen vornehmen: Die vollständige, unveränderte Patientenakte ist das wichtigste Dokument. Ergänzungen oder Korrekturen nach einem Vorwurf sind rechtlich gefährlich und können als Urkundenfälschung gewertet werden.
  1. Keine direkten Gespräche mit dem Patienten ohne rechtliche Beratung: Direkte Gespräche sind verständlich, aber riskant. Schalten Sie Ihren Rechtsanwalt oder den Haftpflichtversicherer ein, bevor Sie kommunizieren.
  1. Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Medizinrecht hinzuziehen: Medizinrecht ist ein Spezialgebiet. Ein auf Arztrecht spezialisierter Anwalt kennt die Beweislastregelungen und schützt Ihre Interessen.
  1. Zeugen und Beteiligte identifizieren: Wer war bei der Behandlung anwesend? Welche Schwestern, Assistenten oder Kollegen können den Ablauf bezeugen? Notieren Sie Namen und Kontaktdaten zeitnah.
  1. Eigene Erinnerung schriftlich festhalten: Schreiben Sie für sich selbst eine detaillierte Schilderung des Behandlungsablaufs, soweit noch erinnerlich. Diese persönliche Notiz ist für die interne Vorbereitung wichtig, nicht für die Weiterleitung an Dritte.
  1. Schlichtungsantrag oder Klage abwarten und reagieren: Manche Patienten wenden sich an die Schlichtungsstelle der Ärztekammer. Arbeiten Sie mit Ihrer Versicherung und Ihrem Anwalt zusammen, um eine fundierte Stellungnahme abzugeben.
  1. Emotionale Unterstützung suchen: Behandlungsfehler-Vorwürfe belasten stark. Suchen Sie Unterstützung im Kollegium oder bei einem Coach; das Arztgesundheitsprogramm der Bundesärztekammer bietet anonyme Hilfe.
  1. Lehren aus dem Vorfall ziehen (intern): Unabhängig vom Ausgang sollte intern geprüft werden, ob Prozesse und Protokolle angepasst werden müssen, um ähnliche Situationen zu vermeiden.

Typische Fehler

Spontane Entschuldigung als Schuldanerkenntnis: Aus menschlichem Mitgefühl entschuldigen sich Ärzte oft. Eine Entschuldigung kann juristisch als Anerkenntnis einer Pflichtverletzung ausgelegt werden, insbesondere wenn sie schriftlich erfolgt.

Verspätete Meldung an den Versicherer: Viele Policen fordern eine sofortige Meldung. Eine verzögerte Meldung kann dazu führen, dass der Versicherer die Kostenübernahme einschränkt.

Änderungen in der Patientenakte: Selbst kleine nachträgliche Ergänzungen können als Manipulation gewertet werden und das Vertrauen des Gerichts in die gesamte Dokumentation untergraben.

Fazit

Bei einem Behandlungsfehler-Vorwurf kommt es auf Besonnenheit und systematisches Vorgehen an. Ärzteversichert empfiehlt, bereits vorbeugend eine ausreichende Berufshaftpflicht abzuschließen und sich mit dem Meldeweg im Schadenfall vertraut zu machen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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