Ein Wasserschaden, ein Brand oder die längere Erkrankung des Praxisinhabers kann dazu führen, dass eine Arztpraxis für Wochen oder Monate nicht betrieben werden kann. Die laufenden Kosten wie Miete, Personalgehälter und Kreditraten laufen weiter. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgangenen Gewinn und laufende Kosten. Diese Checkliste zeigt, worauf beim Abschluss oder der Überprüfung zu achten ist.
Die Checkliste
- Unterbrechungsursachen prüfen: Prüfen Sie, welche Unterbrechungsursachen im Tarif versichert sind. Mindestens enthalten sein sollten: Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm. Erwägen Sie auch eine Klausel für Betriebsunterbrechung durch Behördenverfügung.
- Haftzeit ausreichend wählen: Die Haftzeit ist der Zeitraum, für den der Versicherer leistet. Mindestens 12 Monate empfehlen sich; längere Haftzeiten (bis 24 Monate) sind sinnvoll, da Praxen bei schweren Schäden länger brauchen, bis sie wieder vollständig betrieben werden können.
- Betriebsunterbrechung durch Arztausfall (Arzt-Kasko) einschließen: Die klassische Betriebsunterbrechung deckt Sachschäden. Eine Arzt-Kasko-Versicherung ergänzt diese und zahlt auch bei krankheitsbedingtem Ausfall des Praxisinhabers, wenn kein Vertretungsarzt gefunden wird.
- Entschädigungsgrundlage richtig wählen: Die Entschädigung basiert entweder auf dem entgangenen Rohertrag (Umsatz minus variable Kosten) oder auf dem entgangenen Betriebsgewinn. Lassen Sie einen Experten die für Ihre Praxis günstigere Variante ermitteln.
- Versicherungssumme regelmäßig anpassen: Die Versicherungssumme muss dem tatsächlichen Jahresumsatz bzw. dem versicherten Rohertrag entsprechen. Unterversicherung führt zur anteiligen Kürzung der Entschädigungsleistung.
- Karenzzeitklausel beachten: Manche Tarife zahlen erst nach einer Karenzzeit (z.B. 3 Tage). Diese Zeit ist selbst zu tragen. Prüfen Sie, ob eine kürzere Karenzzeit oder keine Karenzzeit für Ihre Situation sinnvoll ist.
- Mitversicherung von Lohnfortzahlungen prüfen: Lohnfortzahlungen für erkrankte oder weiter beschäftigte Mitarbeiter sollten in der Betriebsunterbrechungsversicherung enthalten sein.
- Verbindung mit der Inhaltsversicherung prüfen: Betriebsunterbrechung und Praxisinventar werden häufig kombiniert angeboten. Eine Kombination kann Prämienvorteile bringen und Deckungslücken vermeiden.
- Notfallplan erstellen: Die Versicherung zahlt; aber wer behandelt die Patienten? Vereinbaren Sie im Vorfeld mit Kollegen eine gegenseitige Vertretungsregelung und dokumentieren Sie diese.
- Jährliche Überprüfung einplanen: Praxisstruktur, Umsatz und Risiken ändern sich. Eine jährliche Überprüfung der Versicherungssumme und der Klauseln ist Pflicht.
Typische Fehler
Arzt-Kasko vergessen: Viele Praxisinhaber haben eine Sachschadensbetriebsunterbrechung, aber keine Arzt-Kasko. Erkrankt der Inhaber für Monate, läuft die Praxis trotzdem weiter und Kosten entstehen, ohne dass geleistet wird.
Unterversicherung durch veraltete Summen: Wenn die Versicherungssumme aus dem Jahr der Praxisgründung stammt und nie angepasst wurde, besteht wahrscheinlich erhebliche Unterversicherung.
Falsche Haftzeit: Eine Haftzeit von 6 Monaten klingt ausreichend; nach einem Totalschaden durch Brand kann der Wiederaufbau aber 18 Monate dauern. Dann trägt der Arzt die Differenz selbst.
Fazit
Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt die wirtschaftliche Existenz der Praxis bei unvorhergesehenen Ereignissen. Ärzteversichert hilft Ihnen, den passenden Schutz zu dimensionieren und mit anderen Praxisversicherungen zu kombinieren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
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