Wenn ein Arzt Berufsunfähigkeitsleistungen beantragt, verlangt der Versicherer nicht nur ärztliche Atteste, sondern auch detaillierte Einkommens- und Abrechnungsnachweise. Für niedergelassene Ärzte bedeutet das: EBM- und GOÄ-Abrechnungsdaten, Honorarbescheide und betriebswirtschaftliche Auswertungen müssen vollständig und korrekt vorliegen. Diese Checkliste hilft Ihnen, die relevanten Abrechnungsunterlagen systematisch zusammenzustellen.
Die Checkliste
- Honorarbescheide der letzten drei bis fünf Jahre bereitstellen: Sammeln Sie alle KV-Honorarbescheide der vergangenen Jahre; sie belegen Ihr reguläres kassenärztliches Einkommen.
- EBM-Abrechnungsübersichten exportieren: Exportieren Sie aus Ihrer Praxissoftware die Abrechnungsübersichten der letzten Quartale; diese dokumentieren den Umfang Ihrer ärztlichen Tätigkeit.
- GOÄ-Umsatzdaten aufbereiten: Stellen Sie bei Privatpraxis oder gemischten Einnahmen die GOÄ-Abrechnungsdaten der letzten Jahre zusammen und lassen Sie diese durch den Steuerberater bestätigen.
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) der letzten Jahre anfertigen lassen: Beauftragen Sie Ihren Steuerberater mit aktuellen BWAs; der Versicherer benötigt diese zum Einkommensnachweis.
- Einkommensteuerbescheide bereithalten: Legen Sie die Einkommensteuerbescheide der letzten drei bis fünf Jahre bereit; sie bestätigen das offiziell gemeldete Jahreseinkommen.
- Tätigkeitsumfang in Fallzahlen belegen: Stellen Sie die Fallzahlen und Scheinzahlen der letzten Quartale zusammen; sie zeigen, in welchem Umfang Sie vor der Berufsunfähigkeit tätig waren.
- Abrechnungsunterlagen chronologisch ordnen: Sortieren Sie alle Unterlagen nach Zeitraum und Kategorie; ungeordnete Unterlagen verzögern die Antragsbearbeitung.
- Plausibilitätsprüfung durch Steuerberater: Lassen Sie Abrechnungsunterlagen vor Einreichung von Ihrem Steuerberater auf Vollständigkeit und Konsistenz prüfen.
- Diskrepanzen zwischen Abrechnungs- und Steuerdaten klären: Erklären Sie dem Versicherer schriftlich, wenn es Abweichungen zwischen Abrechnungsdaten und Steuerbescheid gibt (z. B. durch Privatentnahmen oder Investitionsabzugsbeträge).
- Kooperationsarzt-Einnahmen gesondert ausweisen: Üben Sie Tätigkeiten in mehreren Praxen oder als Kooperationsarzt aus, müssen alle Einnahmequellen separat nachgewiesen werden.
- Originale oder beglaubigte Kopien bereithalten: Manche Versicherer akzeptieren nur Originale oder beglaubigte Kopien; klären Sie die Anforderungen im Vorfeld.
- Kopien aller eingereichten Unterlagen aufbewahren: Bewahren Sie vollständige Kopien aller eingereichten Unterlagen auf; sie sind Ihr Nachweis im Streitfall.
Typische Fehler
- Zu wenige Jahre nachgewiesen: Viele Versicherer fordern Einkommensnachweise der letzten fünf Jahre; wer nur drei einreicht, verzögert die Bearbeitung.
- Unterschiedliche Abrechnungszeiträume nicht erklärt: Umsatzschwankungen ohne Erläuterung (z. B. durch Elternzeit oder Praxisumbau) können zu Rückfragen und Verzögerungen führen.
- Steuerberater nicht einbezogen: Ohne professionelle Aufbereitung enthalten die Unterlagen häufig Inkonsistenzen, die der Versicherer als Anlass für weitere Prüfungen nutzt.
Fazit
Die korrekte Aufbereitung der Abrechnungsunterlagen ist ein zentraler Erfolgsfaktor beim BU-Leistungsantrag. Wer frühzeitig strukturiert, vermeidet Verzögerungen und Ablehnungen. Bei Ärzteversichert erfahren Sie, wie eine gute BU-Versicherung aufgebaut sein sollte, um im Leistungsfall reibungslos zu funktionieren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- GDV – Berufsunfähigkeitsversicherung
- KBV – Abrechnung und Honorar
- BMF – Einkommensteuer und Nachweise
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