Im Rahmen eines BU-Antrags werden hochsensible Gesundheitsdaten übermittelt: eigene medizinische Befunde sowie, in manchen Fällen, Informationen aus dem Praxisbetrieb. Als Arzt unterliegen Sie gleichzeitig der ärztlichen Schweigepflicht und der DSGVO. Diese Checkliste hilft Ihnen, Datenschutzpflichten im BU-Antragsprozess einzuhalten und dokumentiert, dass Sie die relevanten Abwägungen vorgenommen haben.
Die Checkliste
- Eigene Schweigepflicht prüfen: Klären Sie mit Ihrem Versicherungsberater, welche Entbindungserklärungen Sie für die Weitergabe eigener Gesundheitsdaten an den Versicherer benötigen.
- Patientenbezogene Daten strikt separieren: Stellen Sie sicher, dass im BU-Antrag ausschließlich Ihre eigenen Gesundheitsdaten übermittelt werden und keine Patienteninformationen in Unterlagen enthalten sind.
- Datenschutz-Folgenabschätzung prüfen: Falls im Zuge des BU-Verfahrens Praxisdaten oder IT-Systeme durch Dritte (z. B. Sachverständige) geprüft werden, ist eine DSGVO-konforme Datenschutz-Folgenabschätzung zu prüfen.
- Auftragsverarbeitung mit Versicherer regeln: Übermitteln Sie dem Versicherer personenbezogene Daten, prüfen Sie, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist.
- Übermittlung verschlüsselt vornehmen: Versenden Sie sensible Unterlagen nur verschlüsselt (z. B. per Secure-E-Mail oder gesichertem Postweg); vermeiden Sie unverschlüsselte E-Mail-Anhänge.
- Einwilligungserklärungen dokumentieren: Wenn Sie Dritte zur Auskunft gegenüber dem Versicherer bevollmächtigen, muss dies schriftlich und nachvollziehbar dokumentiert werden.
- Zugriff auf Patientendaten während Abwesenheit regeln: Stellen Sie sicher, dass während Ihrer BU-bedingten Abwesenheit nur autorisierte Personen auf Patientendaten zugreifen.
- Datenschutzbeauftragten informieren: Sofern Ihre Praxis einen Datenschutzbeauftragten hat, informieren Sie ihn über die besonderen Verarbeitungsvorgänge im BU-Verfahren.
- Lösch- und Archivierungsfristen für BU-Unterlagen klären: Legen Sie fest, wie lange BU-Antragsunterlagen aufbewahrt werden müssen und wann sie zu löschen sind.
- Technische Schutzmaßnahmen prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Praxis-IT über aktuelle Sicherheitsmaßnahmen verfügt, insbesondere wenn externe Gutachter Zugang zu Systemen erhalten.
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten aktualisieren: Ergänzen Sie das Verzeichnis um die temporären Verarbeitungsvorgänge im Zusammenhang mit dem BU-Verfahren.
- Betroffenenrechte kennen: Informieren Sie sich, welche Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung) Ihnen gegenüber dem Versicherer als Betroffener zustehen.
Typische Fehler
- Patientendaten unbeabsichtigt übermittelt: In Praxisunterlagen eingebettete Patienteninformationen wurden bereits unbeabsichtigt an Versicherer weitergegeben; dies kann Datenschutzverstöße und Bußgelder auslösen.
- Keine verschlüsselte Übermittlung: Unverschlüsselte E-Mails mit sensiblen Gesundheitsdaten sind ein häufiger Datenschutzmangel.
- Fehlende Einwilligungsdokumentation: Mündliche Einwilligungen zur Datenweitergabe sind im Streitfall schwer nachweisbar.
Fazit
Datenschutz und BU-Antrag sind kein Widerspruch, wenn die relevanten Abläufe strukturiert und dokumentiert werden. Ärzteversichert berät Sie zu datenschutzkonformen Prozessen rund um Versicherungsanträge. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- BaFin – Versicherungsaufsicht und Datenschutz
- Bundesärztekammer – Datenschutz in der Arztpraxis
- GDV – Datenschutz in der Versicherungswirtschaft
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →