Für Ärzte mit gemischter oder rein privatärztlicher Tätigkeit sind Honorarvereinbarungen ein wichtiger Bestandteil des Einkommensnachweises im BU-Antrag. Der Versicherer muss nachvollziehen können, in welchem Umfang der Antragsteller vor Eintritt der Berufsunfähigkeit tätig war und welches Einkommen dabei erzielt wurde. Diese Checkliste hilft Ihnen, alle relevanten Unterlagen bereitzustellen.
Die Checkliste
- Alle Honorarvereinbarungen der letzten fünf Jahre sammeln: Stellen Sie sowohl individuelle Honorarvereinbarungen mit Privatpatienten als auch Kooperations- und Belegarztverträge zusammen.
- GOÄ-Abrechnungsdaten exportieren: Exportieren Sie aus Ihrer Praxisverwaltungssoftware die GOÄ-Abrechnungen der letzten Jahre; diese zeigen Art und Umfang der privatärztlichen Tätigkeit.
- Steigerungsfaktoren dokumentieren: Notieren Sie, in welcher Höhe Sie GOÄ-Steigerungsfaktoren angewendet haben und ob dies im Rahmen schriftlicher Honorarvereinbarungen geschah.
- Umsatz aus Privatbehandlungen separat ausweisen: Stellen Sie privatärztliche Einnahmen getrennt von kassenärztlichen Honoraren dar; eine BWA Ihres Steuerberaters erleichtert dies.
- IGeL-Umsätze dokumentieren: Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ein zunehmend wichtiger Einkommensbestandteil; weisen Sie diese separat nach.
- Chefarztverträge mit Liquidationsrecht prüfen: Falls Sie über ein Liquidationsrecht als Chefarzt verfügen, müssen die entsprechenden Honorarvereinbarungen und Abrechnungsnachweise bereitgestellt werden.
- Einnahmen aus Gutachtertätigkeit einbeziehen: Ärztliche Gutachtertätigkeiten sind zu honorieren und müssen bei der Einkommensermittlung berücksichtigt werden.
- Wechsel in der Honorarstruktur erklären: Haben sich Honorarvereinbarungen über die Jahre verändert (z. B. Einstieg in Privatpraxis), erläutern Sie dem Versicherer die Gründe schriftlich.
- Steuerberater-Bestätigung einholen: Lassen Sie die aufbereiteten Honorardaten von Ihrem Steuerberater bestätigen; das erhöht die Glaubwürdigkeit gegenüber dem Versicherer.
- Prüfen, ob Honorare weiterhin fließen: Im BU-Fall können bestimmte Honorare weiterlaufen (z. B. aus Gutachtertätigkeit); klären Sie mit dem Versicherer, ob dies den BU-Status beeinflusst.
- Datenschutzkonforme Übermittlung sicherstellen: Honorarvereinbarungen enthalten personenbezogene Daten; übermitteln Sie diese nur verschlüsselt oder auf dem Postweg.
- Kopien aller Unterlagen aufbewahren: Archivieren Sie alle eingereichten Unterlagen systematisch für mindestens zehn Jahre.
Typische Fehler
- IGeL-Umsätze nicht nachgewiesen: Einnahmen aus IGeL werden häufig nicht systematisch dokumentiert und können im BU-Antrag nicht nachgewiesen werden.
- Steigerungsfaktoren nicht schriftlich vereinbart: GOÄ-Steigerungsfaktoren über 2,3 bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung; fehlt diese, können entsprechende Einnahmen als unregelmäßig gewertet werden.
- Nur Kassenumsatz nachgewiesen: Wer privatärztliche Einnahmen nicht vollständig einreicht, gibt sein tatsächliches Einkommen zu niedrig an und riskiert eine zu geringe BU-Rente.
Fazit
Eine vollständige Dokumentation der Honorarvereinbarungen ist entscheidend für die korrekte Bemessung der BU-Rente. Ärzteversichert hilft Ihnen, die richtige Versicherungssumme zu wählen, die Ihr gesamtes Einkommensprofil abbildet. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
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