Wer als Praxisinhaber berufsunfähig wird, muss nicht nur den BU-Antrag stellen, sondern auch sicherstellen, dass die Praxis während der Abwesenheit ordnungsgemäß weitergeführt wird. Der Hygieneplan ist dabei ein zentrales Compliance-Dokument, das regelmäßig aktualisiert werden muss und dessen Verantwortung klar geregelt sein sollte. Diese Checkliste unterstützt Sie bei dieser Aufgabe.
Die Checkliste
- Aktuellen Hygieneplan auf Gültigkeit prüfen: Stellen Sie sicher, dass der Hygieneplan der Praxis aktuell ist und alle geltenden Anforderungen (RKI-Empfehlungen, KRINKO) widerspiegelt.
- Hygienebeauftragten benennen oder bestätigen: Klären Sie, wer in Ihrer Abwesenheit als Hygienebeauftragter fungiert; dies kann ein MFA mit entsprechender Fortbildung sein.
- Verantwortlichkeiten schriftlich übergeben: Übergeben Sie die Verantwortung für den Hygieneplan schriftlich an die vertretende Person; dokumentieren Sie Datum und Umfang der Übergabe.
- Hygieneplan für alle zugänglich machen: Stellen Sie sicher, dass der aktuelle Hygieneplan für alle Mitarbeiter zugänglich und in der Praxis ausgehängt ist.
- Reinigungsprotokolle aktualisieren: Überprüfen Sie, ob die Reinigungsprotokolle für alle Praxisräume vollständig und aktuell sind, insbesondere für den Sterilisations- und Behandlungsbereich.
- Medizinprodukteaufbereitung regeln: Stellen Sie sicher, dass die Aufbereitung von Medizinprodukten während Ihrer Abwesenheit von qualifiziertem Personal korrekt durchgeführt wird.
- Infektionsschutz und Meldepflichten kommunizieren: Informieren Sie das Personal über Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) für den Fall einer nosokomialen Infektion.
- Dienstleister für Hygienekontrolle einplanen: Bei längerer Abwesenheit kann es sinnvoll sein, einen externen Hygienekontrolldienst zu beauftragen.
- Schulungsstand des Personals prüfen: Vergewissern Sie sich, dass alle Mitarbeiter für das laufende Jahr eine Hygieneunterweisung erhalten haben; fehlende Schulungen dokumentieren und nachholen lassen.
- Überprüfungsintervall für den Hygieneplan festlegen: Legen Sie fest, in welchem Rhythmus (mindestens jährlich) der Hygieneplan auch während Ihrer Abwesenheit überprüft wird.
- Notfallkontakt für Hygienefragen benennen: Hinterlegen Sie den Kontakt eines Hygieneberaters oder eines erfahrenen Kollegen, der bei dringenden Fragen erreichbar ist.
- Alle Aktualisierungen dokumentieren: Halten Sie jede Änderung am Hygieneplan mit Datum und verantwortlicher Person fest; diese Dokumentation ist bei behördlichen Kontrollen vorzulegen.
Typische Fehler
- Hygieneplan seit Jahren nicht aktualisiert: Veraltete Hygienepläne entsprechen nicht mehr den aktuellen RKI-Empfehlungen und können bei Kontrollen zu Beanstandungen führen.
- Verantwortung nicht klar übergeben: Ohne schriftliche Übergabe entstehen im Vertretungsfall Unklarheiten, wer für Hygienemaßnahmen verantwortlich ist.
- Personal nicht für Vertretungsfall geschult: Wenn nur der Praxisinhaber den Hygieneplan kennt, entsteht bei seiner Abwesenheit ein erhebliches Compliance-Risiko.
Fazit
Ein aktueller Hygieneplan und klare Verantwortlichkeiten sind nicht nur im Normalbetrieb wichtig, sondern besonders in der BU-bedingten Abwesenheit entscheidend. Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der ganzheitlichen Absicherung, die auch die Praxiskontinuität im Blick behält. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesärztekammer – Hygiene und Infektionsschutz
- KBV – Hygienemanagement in der Praxis
- BMG – Infektionsschutz
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