Berufsunfähigkeit ist für Ärzte nicht nur ein Thema der privaten Versicherungsversorgung, sondern hat auch berufsrechtliche Konsequenzen. Wer über einen längeren Zeitraum nicht mehr praktizieren kann, muss Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung informieren. Diese Checkliste zeigt, wann welche Stellen informiert werden müssen und welche Schritte dabei wichtig sind.
Die Checkliste
- Informationspflicht gegenüber der Ärztekammer prüfen: Klären Sie mit Ihrer Ärztekammer, ob und ab wann eine Berufsunfähigkeit mitgeteilt werden muss; manche Kammern haben eigene Regularien.
- Approbation und Berufserlaubnis im Blick behalten: Die Approbation bleibt bei Berufsunfähigkeit grundsätzlich bestehen; prüfen Sie aber, ob Ruhenstatbestände relevant werden könnten.
- KV über längere Abwesenheit informieren: Teilen Sie der Kassenärztlichen Vereinigung eine Unterbrechung der vertragsärztlichen Tätigkeit mit; es gibt Melde- und Genehmigungspflichten bei Abwesenheit.
- Vertretungsarzt oder Praxisverweser benennen: Die KV erfordert in der Regel die Benennung eines Vertretungsarztes bei längerer Abwesenheit; klären Sie die konkreten Anforderungen Ihrer KV.
- Zulassungsstatus prüfen: Klären Sie, ob und unter welchen Bedingungen Ihre Zulassung als Vertragsarzt ruht oder erlischt; holen Sie ggf. rechtliche Beratung ein.
- Versorgungswerk über BU informieren: Das ärztliche Versorgungswerk muss über die Berufsunfähigkeit informiert werden, damit Sie Erwerbsminderungsrente beantragen können.
- Pflichtmitgliedschaft in der Kammer prüfen: Informieren Sie sich, ob und wie die Pflichtmitgliedschaft in der Ärztekammer bei Berufsunfähigkeit weiterläuft und welche Beitragspflichten entstehen.
- Weiterbildungsermächtigung regeln: Falls Sie eine Weiterbildungsermächtigung für Assistenzärzte haben, muss diese bei längerer Abwesenheit ruhend gestellt oder übertragen werden.
- Kommunikation mit Kammer und KV schriftlich führen: Alle Mitteilungen an Kammer und KV sollten schriftlich und mit Rückbestätigung erfolgen; mündliche Auskünfte sind im Streitfall schwer nachweisbar.
- Praxiszulassung nicht leichtfertig aufgeben: Ein vorschneller Zulassungsverzicht kann eine Wiederaufnahme der Tätigkeit erschweren; handeln Sie erst nach anwaltlicher Beratung.
- Sozialrechtliche Beratung in Anspruch nehmen: Kammer und KV verfügen häufig über eigene Beratungsangebote zu sozialrechtlichen Aspekten der Berufsunfähigkeit.
- Fristen dokumentieren: Notieren Sie alle Mitteilungen und Antworten mit Datum; die Dokumentation ist bei späteren Streitigkeiten wertvoll.
Typische Fehler
- KV nicht informiert: Wer die KV nicht über eine längere Abwesenheit informiert, riskiert berufsrechtliche Konsequenzen und Probleme bei der späteren Wiederzulassung.
- Zulassung vorschnell aufgegeben: Viele Ärzte geben ihre Zulassung auf, ohne die langfristigen Folgen zu kennen; ein Wiedereinstieg ist dann deutlich schwerer.
- Versorgungswerk vergessen: Das Versorgungswerk wird häufig erst spät einbezogen, obwohl dort erhebliche Rentenansprüche bestehen können.
Fazit
Die Information von Kammer und KV ist ein unverzichtbarer Schritt im BU-Verfahren. Ärzteversichert begleitet Ärzte in der BU-Situation mit einem Netzwerk an spezialisierten Beratern. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesärztekammer – Berufsrecht und Approbation
- KBV – Zulassung und Vertretung
- Deutsche Rentenversicherung – Versorgungswerke
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