Der Steuerberater ist beim BU-Antrag weit mehr als nur ein Lieferant von Zahlen. Er kennt die finanzielle Geschichte der Praxis, kann Einkommensnachweise aufbereiten und steuerliche Auswirkungen der BU-Rente einschätzen. Ohne seine frühzeitige Einbindung entstehen Verzögerungen und Lücken, die den Antrag gefährden. Diese Checkliste hilft Ihnen, die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater im BU-Fall optimal zu gestalten.
Die Checkliste
- Steuerberater frühzeitig über BU informieren: Teilen Sie Ihrem Steuerberater die Situation so früh wie möglich mit; er braucht Vorlaufzeit für die Aufbereitung der Unterlagen.
- Liste benötigter Unterlagen abstimmen: Besprechen Sie mit dem Steuerberater, welche Dokumente der Versicherer anfordert; vermeiden Sie Doppelarbeit durch klare Absprachen.
- BWA und GuV-Auswertungen der letzten Jahre anfordern: Lassen Sie aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen und Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten drei bis fünf Jahre erstellen.
- Einkommensteuerbescheide bereitstellen lassen: Fordern Sie beim Steuerberater Kopien der Einkommensteuerbescheide der letzten fünf Jahre an.
- Einkommensschwankungen erklären lassen: Wenn das Einkommen in einzelnen Jahren stark geschwankt hat, sollte der Steuerberater dafür eine schriftliche Erläuterung erstellen.
- Steuerliche Auswirkungen der BU-Rente kalkulieren: Lassen Sie sich errechnen, wie hoch die Steuerlast auf die BU-Rente sein wird, um den tatsächlichen Nettobedarf zu ermitteln.
- Auswirkungen auf Gewerbe- und Körperschaftsteuer prüfen: Bei Ärzten mit GmbH oder MVZ-Beteiligung sind die steuerlichen Auswirkungen komplexer; der Steuerberater muss alle Gesellschaftsstrukturen im Blick haben.
- Liquiditätsplan gemeinsam erstellen: Erarbeiten Sie mit dem Steuerberater einen detaillierten Liquiditätsplan für die ersten zwölf Monate des BU-Falls.
- Steuererklärungen im Antragsjahr sorgfältig vorbereiten: Im Jahr der Berufsunfähigkeit sind besondere steuerliche Sachverhalte zu berücksichtigen; der Steuerberater muss rechtzeitig mit der Steuererklärung beginnen.
- Prüfen, ob Abzüge für Krankheitskosten möglich sind: Außergewöhnliche Belastungen durch Krankheitskosten können steuerlich geltend gemacht werden; der Steuerberater sollte dies prüfen.
- Vertretungsregelung für den Steuerberater klären: Klären Sie, ob im Vertretungsfall des Steuerberaters selbst ein Kollege die Aufgaben übernehmen kann.
- Alle steuerrelevanten Unterlagen gemeinsam archivieren: Legen Sie gemeinsam eine vollständige Dokumentationsablage an, die sowohl für den BU-Antrag als auch für spätere Steuerprüfungen genutzt werden kann.
Typische Fehler
- Steuerberater zu spät einbezogen: Wer den Steuerberater erst kurz vor Einreichung des Antrags informiert, erhält unvollständige oder hastig aufbereitete Unterlagen.
- Einkommensschwankungen nicht erklärt: Ungeklärte Schwankungen im Einkommensverlauf wecken beim Versicherer Misstrauen und führen zu Rückfragen.
- Steuerbelastung der Rente unterschätzt: Ohne steuerliche Beratung glauben viele Ärzte, die BU-Rente sei netto; tatsächlich kann die Steuerbelastung je nach Rentenhöhe erheblich sein.
Fazit
Die Einbindung des Steuerberaters beim BU-Antrag ist kein optionales Extra, sondern ein Erfolgsfaktor. Ärzteversichert empfiehlt, die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater auch im Normalzustand auf den Ernstfall auszurichten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- BMF – Steuerrecht für Selbstständige
- GDV – Berufsunfähigkeitsversicherung
- Bundesärztekammer – Finanzielle Vorsorge
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