Mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit verändert sich die vertragliche Situation eines Arztes erheblich. Laufende Praxisverträge, Kooperationsvereinbarungen, Mietverträge und Kredite müssen auf Kündbarkeit und Anpassungsbedarf geprüft werden. Diese Checkliste gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Vertragskategorien im BU-Fall.
Die Checkliste
- Mietvertrag für die Praxis prüfen: Überprüfen Sie Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrechte; klären Sie, ob der Vermieter über die BU informiert werden sollte.
- Kooperationsverträge und Belegarztverträge sichten: Welche Rechte und Pflichten bestehen aus laufenden Kooperationsvereinbarungen? Gibt es Regelungen für den Fall der Arbeitsunfähigkeit?
- Leasing- und Kreditverträge für Praxisequipment: Prüfen Sie, ob bei Praxisaufgabe oder -übergabe vorzeitige Rückgabe- oder Ablöserechte bestehen; verhandeln Sie ggf. Tilgungspausen.
- Anstellungsverträge mit ärztlichem Personal: Klären Sie, welche Konsequenzen Ihre BU für angestellte Ärzte hat; prüfen Sie Kündigungsschutzregelungen und Sonderkündigungsrechte.
- Serviceverträge und Wartungsverträge: Welche Dienstleistungsverträge können pausiert oder gekündigt werden, wenn die Praxis ruht oder geschlossen wird?
- Abrechnungsdienstleister informieren: Informieren Sie Ihren Abrechnungsservice über die Situation; klären Sie, wie laufende Quartalsabrechnungen abgeschlossen werden.
- KV-Versorgungsvertrag klären: Die vertragsärztliche Zulassung und der Versorgungsvertrag mit der KV haben eigene Regelungen für den Fall der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit; holen Sie ggf. rechtliche Beratung ein.
- Versicherungsverträge der Praxis anpassen: Prüfen Sie, ob Praxisversicherungen (Berufshaftpflicht, Inhaltsversicherung) bei Praxisruhe oder -aufgabe angepasst oder fortgeführt werden müssen.
- Privatrechtliche Verträge überprüfen: Dazu zählen Darlehensverträge für das Eigenheim, Leasingverträge für Privatfahrzeuge und bestehende Fondsparverträge; prüfen Sie Anpassungsmöglichkeiten.
- Gesellschaftsvertrag bei Gemeinschaftspraxis oder MVZ: Bei Beteiligung an einer Gemeinschaftspraxis oder einem MVZ sind die gesellschaftsvertraglichen Regelungen für den Fall der Berufsunfähigkeit zu prüfen.
- Alle relevanten Verträge in einer Übersicht zusammenfassen: Erstellen Sie eine strukturierte Liste aller Verträge mit Laufzeit, Kündigungsfristen und Ansprechpartnern.
- Rechtsanwalt für Vertragsreview einschalten: Bei komplexen Vertragsstrukturen (MVZ, BAG, Holding) ist die Einschaltung eines Fachanwalts für Medizinrecht empfehlenswert.
Typische Fehler
- Kündigungsfristen verpasst: Wer Vertragsfristen nicht im Blick hat, bleibt in teuren Verträgen gefangen, obwohl die Praxis nicht mehr betrieben wird.
- Gesellschaftsvertrag nicht gelesen: Bei Gemeinschaftspraxen haben viele Partner keine klare Vorstellung davon, was der Gesellschaftsvertrag für den BU-Fall vorsieht.
- Praxisversicherung nicht angepasst: Eine leer stehende Praxis hat andere Versicherungsanforderungen als eine aktiv betriebene; wer das vergisst, riskiert Deckungslücken.
Fazit
Die systematische Prüfung aller laufenden Verträge im BU-Fall sichert die wirtschaftlichen Interessen des Arztes. Ärzteversichert begleitet Sie mit einem Netzwerk aus Spezialisten für Medizinrecht und Versicherungsrecht. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →