Die Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden darüber, ob im Leistungsfall tatsächlich gezahlt wird. Für Ärzte sind bestimmte Klauseln besonders wichtig, da der ärztliche Beruf hohe körperliche und geistige Anforderungen stellt und Spezialisten bei Ausfall nicht einfach in einen anderen Beruf verwiesen werden sollten. Diese Checkliste führt durch die relevanten Vertragsklauseln.
Die Checkliste
- Arztklausel prüfen: Eine hochwertige BU-Versicherung für Ärzte enthält die sogenannte Arztklausel. Sie stellt sicher, dass die Berufsunfähigkeit durch einen unabhängigen Arzt (nicht durch den eigenen Versicherer) festgestellt wird.
- Ausschluss abstrakter Verweisung sicherstellen: Der Tarif darf im Leistungsfall nicht auf andere Berufe verweisen, die Sie theoretisch noch ausüben könnten. Achten Sie auf den vollständigen Ausschluss der abstrakten Verweisung.
- Konkrete Verweisung auf zumutbares Niveau begrenzen: Auch bei konkreter Verweisung (Sie üben bereits einen anderen Beruf aus) sollte die Verweisung nur zulässig sein, wenn das neue Einkommen und die soziale Stellung annähernd gleichwertig sind.
- Rückwirkende Leistung ab Beginn der BU vereinbaren: Eine gute Police zahlt die BU-Rente rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist, nicht erst ab Antragstellung.
- 50-Prozent-Klausel prüfen: Viele Tarife definieren BU als Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuüben. Prüfen Sie, ob diese Grenze in Ihrem Tarif klar geregelt ist.
- Infektionsklausel für Ärzte prüfen: Ärzte, die aufgrund einer Infektionskrankheit nicht mehr praktizieren dürfen (z.B. HIV, Hepatitis B), benötigen eine spezielle Infektionsklausel, die auch in diesem Fall Leistungen vorsieht.
- Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung vereinbaren: Bei Änderungen im Lebens- oder Berufsumfeld (Heirat, Kind, Praxisgründung) sollte die Rente ohne neue Gesundheitsprüfung erhöht werden können.
- Beitragsdynamik einschließen: Um den Kaufkraftverlust der Rente zu kompensieren, sollte die Versicherungssumme jährlich automatisch angepasst werden. Eine Beitragsdynamik von 3 bis 5 Prozent ist üblich.
- Leistungsdauer bis Rentenalter wählen: Die BU-Rente sollte bis zum Eintritt ins Rentenalter (derzeit 67 Jahre) gezahlt werden. Kürzere Leistungsdauern bedeuten Versorgungslücken.
- Weltweite Gültigkeit sicherstellen: Die Leistungspflicht sollte unabhängig davon bestehen, in welchem Land Sie Ihren Wohnsitz haben. Geografische Einschränkungen sind inakzeptabel.
Typische Fehler
Abstrakte Verweisung übersehen: In günstigen Tarifen ist abstrakte Verweisung oft noch enthalten. Im Leistungsfall wird dann auf theoretisch mögliche Berufe verwiesen, ohne Zahlung.
Infektionsklausel vergessen: Gerade für Chirurgen und andere Ärzte mit häufigem Patientenkontakt ist die Infektionsklausel unverzichtbar. Fehlt sie, kann eine Hepatitis-B-Infektion zum Berufsverbot ohne Versicherungsschutz führen.
Rentenhöhe zu niedrig angesetzt: Die BU-Rente muss den Lebensunterhalt und laufende Kosten wie Praxiskredit oder Versorgungswerk-Beiträge sichern. Eine zu niedrige Rente reicht dafür nicht.
Fazit
BU-Klauseln sind das Kleingedruckte, das über alles entscheidet. Ärzteversichert prüft Ihre bestehende BU auf arztrelevante Klauseln und empfiehlt passende Tarife. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
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