Ärzte, die als Geschäftsführer einer ärztlichen GmbH, als Träger eines MVZ oder in anderen leitenden Positionen tätig sind, haften persönlich für Managementfehler. Die Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) schützt vor Schadensersatzansprüchen, die aus Pflichtverletzungen in der Leitungsfunktion entstehen. Diese Checkliste zeigt, wann und wie eine D&O sinnvoll ist.
Die Checkliste
- Prüfen, ob eine D&O-Pflicht oder -Notwendigkeit besteht: In einer GmbH ist die Haftung der Geschäftsführer nach dem GmbHG umfangreich. Für MVZ-Träger, ärztliche Kooperationsgesellschaften und ähnliche Strukturen ist die D&O daher nahezu unverzichtbar.
- Unterschied zu Berufshaftpflicht verstehen: Die Berufshaftpflicht deckt ärztliche Behandlungsfehler ab. Die D&O deckt Vermögensschäden durch Managementfehler wie fehlerhafte Personalentscheidungen, falsche Budgetplanung oder Verstöße gegen gesetzliche Pflichten als Geschäftsführer.
- Deckungssumme ausreichend wählen: Mindestdeckungen von 1 bis 2 Millionen Euro sind für kleine Strukturen üblich; für größere MVZ oder Kooperationen können 5 Millionen Euro und mehr angemessen sein. Beraten Sie sich mit einem Fachberater.
- Innenhaftung (gegenüber der eigenen Gesellschaft) einschließen: Die D&O muss nicht nur Ansprüche Dritter, sondern auch Ansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer selbst abdecken. Diese Innenhaftung ist besonders relevant.
- Rückwärtsdeckung vereinbaren: Wie bei der Berufshaftpflicht sollte die D&O Ansprüche für Managementfehler aus der Vergangenheit abdecken, die erst nach Vertragsbeginn geltend gemacht werden.
- Nachhaftung nach Vertragsende sichern: Nach Ende der Geschäftsführertätigkeit können noch Ansprüche entstehen. Eine ausreichende Nachhaftungsklausel schützt auch nach dem Ausscheiden aus der Funktion.
- Strafrechtsschutz prüfen: Bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen Geschäftsführer entstehen erhebliche Anwaltskosten. Prüfen Sie, ob der Tarif Kosten der Strafverteidigung einschließt.
- Ausschlüsse genau prüfen: Vorsätzliche Pflichtverletzungen sind typischerweise ausgeschlossen. Prüfen Sie aber, welche Ausschlüsse noch enthalten sind, z.B. für Umweltschäden oder Datenschutzverstöße.
- Koordination mit anderen Haftpflichtpolicen sicherstellen: Berufshaftpflicht, D&O und ggf. Rechtsschutz sollten aufeinander abgestimmt sein, um Lücken und Doppelversicherungen zu vermeiden.
- Vertrag jährlich überprüfen: Mit wachsender Praxisstruktur verändern sich Haftungsrisiken. Überprüfen Sie Deckungssummen und Klauseln jährlich.
Typische Fehler
Verwechslung mit Berufshaftpflicht: Viele Ärzte glauben, ihre Berufshaftpflicht decke alle Haftungsrisiken ab. Managementfehler als Geschäftsführer sind damit nicht gedeckt.
Keine Innenhaftungsdeckung: Ohne Einschluss der Innenhaftung besteht Schutzlücke für den häufigsten Schadenfall: die eigene Gesellschaft klagt gegen den Geschäftsführer.
Zu niedrige Deckungssumme: Bei größeren Strukturen oder bei schwerwiegenden Managementfehlern können Schäden in Millionenhöhe entstehen. Die Deckungssumme muss realistisch dimensioniert sein.
Fazit
Die D&O-Versicherung ist für leitende Ärzte in strukturierten Unternehmensformen unverzichtbar. Ärzteversichert hilft Ihnen, den passenden Schutz für Ihre Leitungsfunktion zu finden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
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