Ärzte, die als Geschäftsführer eines MVZ, als Gesellschafter einer Berufsausübungsgemeinschaft oder als Vorstand einer ärztlichen Körperschaft tätig sind, tragen persönliche Haftungsrisiken für Managemententscheidungen. Die Directors-&-Officers-Versicherung (D&O) schützt vor diesen Risiken. Diese Checkliste hilft Ihnen, den Bedarf zu erkennen und einen sinnvollen Schutz abzuschließen.
Die Checkliste
- Eigene Organfunktion analysieren: Klären Sie, ob und in welchen Gremien (MVZ-Geschäftsführung, Vorstand, Stiftungsrat) Sie eine Organfunktion mit Haftungsrisiken ausüben.
- Persönliche Haftungsrisiken einschätzen: Für welche Entscheidungen könnten Sie persönlich haftbar gemacht werden? Typisch: Personalentscheidungen, Investitionen, Compliance-Verstöße, fehlerhafte Abrechnungen.
- Bestehendes Unternehmens-Deckungskonzept prüfen: Klären Sie, ob das MVZ oder die BAG bereits über eine D&O-Versicherung verfügt und ob diese Sie persönlich ausreichend schützt.
- Eigene D&O-Police prüfen: Eine eigene D&O-Police (Personen-D&O) ist zu empfehlen, wenn die Unternehmenspolice nicht ausreichend oder unklar ist.
- Deckungssumme bedarfsgerecht wählen: Die Deckungssumme sollte das maximale Haftungsvolumen übersteigen; für mittlere MVZs sind Deckungssummen von 1 bis 5 Millionen Euro üblich.
- Geltungsbereich des Vertrags prüfen: Stellen Sie sicher, dass alle Ihrer Organfunktionen (nicht nur die Hauptfunktion) abgedeckt sind.
- Innenhaftung und Außenhaftung beachten: Eine gute D&O-Police deckt sowohl Ansprüche der Gesellschaft (Innenhaftung) als auch von Dritten (Außenhaftung) ab.
- Rückwärtsdeckung und Nachhaftung klären: Prüfen Sie, ob der Vertrag auch für Handlungen Ihres Amtsvorgängers oder für Schäden nach Ihrem Ausscheiden aus dem Amt gilt.
- Selbstbehalt bewusst wählen: Für GmbH-Geschäftsführer ist nach dem AktG ein Selbstbehalt von 10 % des Schadens vorgesehen; prüfen Sie, ob und wie dieser im Vertrag geregelt ist.
- Straf- und Bußgelder ausgeschlossen prüfen: Bußgelder und Strafen sind in der Regel nicht versicherbar; achten Sie darauf, dass die Police keine wesentlichen Leistungsausschlüsse für typische Managementrisiken enthält.
- Compliance-Management als Präventivmaßnahme: Eine D&O-Versicherung ersetzt kein Compliance-Management; sorgen Sie zusätzlich für strukturierte Governance-Prozesse in Ihrer Einrichtung.
- Regelmäßige Überprüfung des Deckungsumfangs: Wachstum des MVZ oder neue Tätigkeiten erfordern eine Anpassung der D&O-Deckung; überprüfen Sie den Schutz jährlich.
Typische Fehler
- D&O-Bedarf unterschätzt: Viele Ärzte mit Organfunktionen sind sich nicht bewusst, dass sie persönlich für Managementfehler haften können.
- Nur auf die Unternehmenspolice vertraut: Eine Unternehmenspolice schützt das Unternehmen; im Konflikt zwischen Gesellschaft und Manager kann die Schutzwirkung für den Manager eingeschränkt sein.
- Deckungssumme zu niedrig: Managementhaftpflichtschäden können schnell in Millionenhöhe gehen; eine zu niedrige Deckungssumme ist nur ein partieller Schutz.
Fazit
Die D&O-Versicherung ist für Ärzte mit Organfunktionen eine unverzichtbare Ergänzung zur Berufshaftpflicht. Ärzteversichert berät Sie zu allen Haftungsrisiken im ärztlichen Management. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- GDV – D&O-Versicherung
- BaFin – Versicherungsrecht
- Bundesärztekammer – MVZ und Organisationsrecht
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