Die ärztliche Dokumentationspflicht ist keine lästige Bürokratie, sondern Ausdruck des Vertrauensverhältnisses zum Patienten und ein wichtiges Haftungsschutzinstrument. Lückenhaft dokumentierte Behandlungen können im Streitfall als Beweismittel gegen den Arzt wirken. Diese Checkliste hilft Ihnen, die Dokumentationspflicht vollständig und rechtssicher umzusetzen.
Die Checkliste
- Inhalt der Patientendokumentation kennen: Dokumentieren Sie Anamnese, Diagnose, Therapieentscheidungen, Aufklärungsgespräche, Einwilligungen, Behandlungsmaßnahmen und Verlauf vollständig.
- Zeitnahe Dokumentation sicherstellen: Erstellen Sie Einträge möglichst unmittelbar nach der Behandlung; nachträgliche Einträge müssen als solche kenntlich gemacht werden.
- Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit gewährleisten: Dritte, z. B. Gutachter, müssen den Behandlungsverlauf anhand der Dokumentation vollständig nachvollziehen können.
- Aufklärung und Einwilligung separat dokumentieren: Halten Sie Aufklärungsgespräche, deren Inhalte und die informierte Einwilligung des Patienten schriftlich und mit Datum fest.
- Leserlichkeit und Datenbankintegrität sichern: Handschriftliche Einträge müssen lesbar sein; in elektronischen Systemen darf keine rückwirkende Manipulation möglich sein (Audit Trail).
- Aufbewahrungsfristen einhalten: Patientenakten sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren (§ 10 MBO-Ä); in bestimmten Fachgebieten gelten längere Fristen.
- Elektronische Akten rechtssicher führen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Praxissoftware eine revisionssichere Dokumentation ermöglicht; Löschungen und Änderungen müssen protokolliert werden.
- Einsichtsrecht des Patienten kennen: Patienten haben nach § 630g BGB ein Recht auf Einsicht in ihre Akte; informieren Sie das Team über den richtigen Umgang mit Einsichtsanträgen.
- Datenschutz bei der Dokumentation beachten: Patientendaten sind besonders schützenswerte Daten nach DSGVO; Zugriffsrechte müssen auf das Notwendige beschränkt sein.
- Schnittstellen zu Überweisungen regeln: Klären Sie, wie Befunde und Arztbriefe an andere Ärzte weitergegeben werden und wie der Eingang externer Befunde in die Akte einfließt.
- Qualitätssicherungsdokumentation einbeziehen: Bestimmte QS-Maßnahmen erfordern eine gesonderte Dokumentation für die KV; prüfen Sie die Anforderungen für Ihre Fachrichtung.
- Regelmäßige Schulung des Personals: Schulen Sie MFAs und Assistenzärzte in der korrekten Dokumentation; häufige Fehler sind fehlende Unterschriften und lückenhafte Verlaufseinträge.
Typische Fehler
- Lücken in der Verlaufsdokumentation: Fehlende Einträge für einzelne Behandlungstermine können im Haftungsfall als Beleg für mangelnde Sorgfalt gewertet werden.
- Aufklärungsdokumentation unvollständig: Ohne dokumentiertes Aufklärungsgespräch ist die Einwilligung des Patienten im Streitfall schwer nachweisbar.
- Zu späte Dokumentation: Einträge, die erst Tage nach der Behandlung erstellt werden, verlieren an Beweiswert; zeitnahe Dokumentation ist unverzichtbar.
Fazit
Eine lückenlose Dokumentation schützt Ärzte im Haftungsfall und stärkt das Vertrauen der Patienten. Ärzteversichert empfiehlt, die Dokumentation als integralen Bestandteil des Qualitätsmanagements zu betrachten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesärztekammer – Musterberufsordnung, § 10
- KBV – Dokumentation in der Praxis
- BMG – Patientenrechtegesetz § 630g BGB
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