Arztpraxen verarbeiten besonders sensible Daten im Sinne der DSGVO: Gesundheitsdaten. Diese genießen besonderen Schutz nach Art. 9 DSGVO. Datenschutzverstöße können Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes auslösen. Zusätzlich drohen Schadensersatzansprüche von Patienten. Diese Checkliste zeigt die wichtigsten DSGVO-Pflichten für Arztpraxen.
Die Checkliste
- Datenschutzbeauftragten prüfen: In Praxen, in denen mehr als 20 Personen regelmäßig Daten verarbeiten, ist ein Datenschutzbeauftragter (DSB) Pflicht. Bei regelmäßiger Verarbeitung besonderer Datenkategorien (Gesundheitsdaten) gilt die Pflicht unabhängig von der Mitarbeiterzahl.
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erstellen: Jede Praxis muss ein Verzeichnis aller Datenverarbeitungstätigkeiten führen (Art. 30 DSGVO). Darin werden Zweck, Rechtsgrundlage, betroffene Datenkategorien und Empfänger erfasst.
- Auftragsverarbeitungsverträge abschließen: Mit allen Dienstleistern, die Patientendaten verarbeiten (z.B. Labor, Abrechnungsstelle, IT-Dienstleister), müssen Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO geschlossen werden.
- Datenschutzerklärung für Patienten bereitstellen: Patienten müssen bei der ersten Datenspeicherung über Zweck, Rechtsgrundlage und ihre Rechte informiert werden (Art. 13 DSGVO). Eine verständliche Datenschutzerklärung muss im Wartebereich ausgehängt oder ausgehändigt werden.
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) dokumentieren: Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, Pseudonymisierung und Backup sind TOMs, die dem Stand der Technik entsprechen müssen. Dokumentieren Sie diese.
- Rechte der Betroffenen sicherstellen: Patienten haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Datenübertragbarkeit. Legen Sie interne Prozesse fest, um diese Rechte fristgerecht (innerhalb eines Monats) zu erfüllen.
- Datenpannen-Meldeprozess einrichten: Bei Datenpannen (z.B. Hackerangriff, verlorener USB-Stick) muss die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden informiert werden. Legen Sie den Meldeprozess vorab fest.
- Mitarbeiter auf Datenschutz verpflichten: Alle Mitarbeiter, die mit Patientendaten in Berührung kommen, müssen auf das Datengeheimnis nach Art. 5 DSGVO verpflichtet und entsprechend geschult werden.
- Website auf DSGVO-Konformität prüfen: Praxis-Website und Online-Terminbuchung müssen datenschutzkonform gestaltet sein: Cookie-Banner, Datenschutzerklärung, AV-Vertrag mit Website-Hoster.
- Regelmäßige Datenschutz-Audits durchführen: Mindestens einmal jährlich sollten alle Datenschutzmaßnahmen auf Aktualität und Wirksamkeit geprüft werden.
Typische Fehler
Kein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Labor: Das Labor verarbeitet Patientendaten im Auftrag der Praxis. Ohne AVV besteht ein erhebliches Bußgeldrisiko.
Veraltete Datenschutzerklärung: Viele Praxen haben eine einmalig erstellte Datenschutzerklärung und haben diese seit Jahren nicht aktualisiert. Rechtliche Änderungen und neue Verarbeitungstätigkeiten erfordern regelmäßige Aktualisierungen.
Kein Meldeprozess für Datenpannen: Wenn im Ernstfall nicht klar ist, wer was in 72 Stunden meldet, wird die Frist unweigerlich versäumt.
Fazit
DSGVO-Konformität ist kein Einmalereignis, sondern ein laufender Prozess. Ärzteversichert empfiehlt, auch das Risiko einer Cyberversicherung in die Datenschutzplanung einzubeziehen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
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