Arztpraxen verarbeiten täglich besonders sensible personenbezogene Daten: Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO unterliegen einem erhöhten Schutz. Verstöße können Bußgelder in sechsstelliger Höhe und erhebliche Reputationsschäden nach sich ziehen. Diese Checkliste hilft Ihnen, die wichtigsten DSGVO-Anforderungen systematisch umzusetzen.
Die Checkliste
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten anlegen: Dokumentieren Sie alle Verarbeitungsvorgänge in der Praxis (Patientenverwaltung, Abrechnung, E-Mail, Website) mit Zweck, Rechtsgrundlage und Empfängern.
- Datenschutzbeauftragten prüfen: Prüfen Sie, ob Ihre Praxis nach Art. 37 DSGVO oder landesrechtlichen Vorschriften einen Datenschutzbeauftragten benennen muss.
- Datenschutzerklärung aktualisieren: Prüfen Sie, ob die Datenschutzerklärung auf Website und im Wartezimmer vollständig und aktuell ist; Patienten müssen über ihre Rechte informiert werden.
- Einwilligungen rechtssicher gestalten: Einwilligungen zur Datenweitergabe müssen informiert, freiwillig und nachweisbar sein; formlose Einwilligungen reichen nicht.
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) umsetzen: Dokumentieren Sie TOMs wie Zugriffsschutz, Verschlüsselung, Backups, Bildschirmsperren und Zutrittskontrollen.
- Auftragsverarbeitungsverträge abschließen: Mit allen externen Dienstleistern, die Patientendaten verarbeiten (Abrechnungsdienst, IT-Service, Cloud-Anbieter), muss ein AVV nach Art. 28 DSGVO geschlossen sein.
- Datenschutz-Folgenabschätzung prüfen: Prüfen Sie, ob besonders risikoreiche Verarbeitungen (z. B. KI-gestützte Diagnose) eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern.
- Mitarbeiter regelmäßig schulen: Schulen Sie das gesamte Praxisteam mindestens jährlich zu Datenschutzpflichten; dokumentieren Sie Teilnehmer und Inhalte.
- Betroffenenrechte prozessual verankern: Legen Sie fest, wie Sie Auskunftsanfragen, Löschanfragen und Datenportabilitätswünsche von Patienten fristgerecht (innerhalb eines Monats) bearbeiten.
- Datenpannenmeldepflicht kennen: Bei einer Datenpanne müssen Sie die zuständige Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden informieren; legen Sie interne Abläufe fest.
- Website und Online-Dienste auf DSGVO-Konformität prüfen: Eingebettete Tools, Newsletter oder Online-Terminbuchungen erfordern jeweils eine eigene Rechtsgrundlage.
- Regelmäßige Überprüfung einplanen: DSGVO-Compliance ist kein einmaliges Projekt; planen Sie eine jährliche Überprüfung aller Maßnahmen ein.
Typische Fehler
- Kein Verarbeitungsverzeichnis angelegt: Das Verarbeitungsverzeichnis ist Pflicht für alle Praxen und wird bei behördlichen Prüfungen als erstes angefordert.
- Auftragsverarbeitungsverträge fehlen: Besonders bei Cloud-Diensten und Abrechnungsdienstleistern fehlen häufig die erforderlichen Verträge.
- Datenpannenmeldung vergessen: Die 72-Stunden-Frist ist kurz; ohne etablierte Prozesse wird die Meldepflicht leicht versäumt.
Fazit
DSGVO-Compliance in der Arztpraxis erfordert strukturiertes Vorgehen und regelmäßige Aktualisierung. Ärzteversichert informiert Sie zu Versicherungslösungen, die auch Datenschutzverstöße und damit verbundene Kosten abdecken. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesärztekammer – Datenschutz in der Arztpraxis
- KBV – DSGVO-Leitfaden für Praxen
- BaFin – Datenschutz und Versicherungswirtschaft
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