Patientendaten gehören zu den sensibelsten personenbezogenen Daten überhaupt. Ein Datenverlust durch technischen Defekt, Ransomware-Angriff oder menschliches Versagen kann für eine Praxis existenzbedrohend sein – sowohl wirtschaftlich als auch haftungsrechtlich. Die DSGVO verpflichtet Arztpraxen ausdrücklich, durch geeignete technische Maßnahmen die Verfügbarkeit und Wiederherstellbarkeit von Daten sicherzustellen (Art. 32 DSGVO). Beim nächsten DSGVO-Update sollte das IT-Backup deshalb systematisch überprüft werden.
Die Checkliste
- Backup-Konzept schriftlich dokumentieren: Halten Sie fest, welche Systeme wie oft gesichert werden, wo die Backups gespeichert sind und wer dafür verantwortlich ist. Ohne Dokumentation gilt die Maßnahme im Zweifel als nicht vorhanden.
- Regelmäßigkeit der Sicherungen prüfen: Patientendaten sollten täglich gesichert werden. Überprüfen Sie, ob die automatischen Backup-Jobs tatsächlich laufen und keine stillen Fehler vorliegen.
- Verschlüsselung sicherstellen: Backups müssen verschlüsselt sein – besonders wenn sie auf externen Medien oder in der Cloud gespeichert werden. Unverschlüsselte Backups sind ein schwerwiegender DSGVO-Verstoß.
- Externe Speicherorte prüfen: Cloud-Backups müssen bei einem Anbieter mit EU-Serverstandort oder einem angemessenen Datenschutzniveau gespeichert werden. Den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) kontrollieren.
- Wiederherstellbarkeit testen: Ein Backup, das sich nicht wiederherstellen lässt, ist wertlos. Führen Sie mindestens einmal jährlich einen Restore-Test durch und dokumentieren Sie das Ergebnis.
- 3-2-1-Regel einhalten: Mindestens drei Kopien der Daten, auf zwei verschiedenen Medientypen, davon eine außerhalb der Praxis (offsite). Diese Regel gilt als Mindeststandard.
- Zugriffsrechte auf Backups einschränken: Nur autorisierte Personen dürfen auf Backup-Systeme zugreifen. Dokumentieren Sie die Zugriffsberechtigungen im Sicherheitskonzept.
- Aufbewahrungsfristen für Backups festlegen: Bestimmen Sie, wie lange Backup-Versionen vorgehalten werden. Zu kurze Fristen können im Schadensfall problematisch sein; zu lange Aufbewahrung widerspricht dem Datensparsamkeitsprinzip.
- Notfallplan für Datenverlust erstellen: Was passiert, wenn ein Backup-Restore scheitert? Halten Sie einen Notfallplan mit Eskalationsstufen und Kontakten fest.
- IT-Dienstleister prüfen: Externe IT-Betreuer, die Backups verwalten, müssen einen gültigen AVV unterschrieben haben. Prüfen Sie auch, ob dieser AVV noch dem aktuellen Leistungsumfang entspricht.
- Mitarbeiter sensibilisieren: Praxismitarbeiter sollten wissen, wie Backups funktionieren und was im Falle eines Datenverlusts zu tun ist. Schulungsnachweis archivieren.
Typische Fehler
Kein regelmäßiger Restore-Test: Die meisten Praxen sichern Daten, testen aber nie, ob die Wiederherstellung tatsächlich funktioniert. Im Ernstfall zeigt sich dann, dass das Backup korrupt ist.
Cloud-Backup ohne AVV: Die Nutzung von Cloud-Diensten ohne Auftragsverarbeitungsvertrag ist ein häufiger und folgenschwerer DSGVO-Verstoß, der bei einer Prüfung sofort auffällt.
Backups am gleichen Standort wie Produktivsystem: Liegt das Backup im selben Raum wie der Server, ist es bei Feuer oder Einbruch zusammen mit den Originaldaten verloren.
Fazit
Ein sicheres, DSGVO-konformes IT-Backup ist keine Option, sondern eine rechtliche Pflicht für jede Arztpraxis. Ärzteversichert empfiehlt, das Backup-Konzept beim jährlichen DSGVO-Update systematisch zu überprüfen und Testergebnisse zu dokumentieren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- BaFin – IT-Sicherheitsanforderungen
- Bundesärztekammer – Telematikinfrastruktur und IT-Sicherheit
- Bundesministerium für Gesundheit – Digitalisierung im Gesundheitswesen
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