Niedergelassene Ärzte sind nicht nur gegenüber Patienten und Datenschutzbehörden zur DSGVO-Konformität verpflichtet – auch Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung (KV) haben ein berechtigtes Interesse an ordnungsgemäßen Datenschutzstrukturen in der Praxis. Bestimmte Änderungen im Datenschutzkonzept, der Softwareinfrastruktur oder der Datenübermittlung können Melde- oder Abstimmungspflichten auslösen. Diese Checkliste hilft Ihnen, den Überblick zu behalten.
Die Checkliste
- Pflicht zur Meldung von Datenpannen prüfen: Datenschutzverletzungen sind innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Datenschutzbehörde zu melden (Art. 33 DSGVO). Klären Sie, ob im aktuellen Update-Zeitraum eine solche Panne vorlag, die noch nicht gemeldet wurde.
- Änderungen an der Abrechnungssoftware melden: Wenn Sie Ihre Praxissoftware wechseln oder erheblich aktualisieren und dabei Daten an die KV übermitteln, informieren Sie die KV über das neue System und prüfen Sie die technischen Anschlusspflichten.
- Telematikinfrastruktur-Änderungen abstimmen: Änderungen an Ihrer TI-Anbindung (z. B. Konnektor-Austausch) können Meldepflichten gegenüber der KV auslösen. Klären Sie dies vorab mit Ihrem IT-Dienstleister.
- Datenschutzbeauftragten gegenüber Kammer kommunizieren: Falls Ihre Praxis einen Datenschutzbeauftragten bestellt oder abbestellt hat, prüfen Sie, ob die Kammer darüber informiert werden muss.
- Aktualisierung des Verarbeitungsverzeichnisses dokumentieren: Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) ist intern zu führen, muss aber auf Anfrage der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Stellen Sie sicher, dass es aktuell ist.
- Datenübermittlungen an Kammer/KV überprüfen: Prüfen Sie, auf welcher Rechtsgrundlage Sie Daten an Kammer oder KV übermitteln, und ob diese Übermittlungen im Verarbeitungsverzeichnis korrekt erfasst sind.
- Neue Formulare oder Einwilligungserklärungen abstimmen: Wenn Sie neue datenschutzrelevante Formulare einführen (z. B. für die Abrechnung), prüfen Sie, ob die KV eigene Vorgaben oder Musterformulare bereithält.
- Fortbildungspflicht im Datenschutz erfüllen: Einige Kammern bieten zertifizierte DSGVO-Schulungen an. Prüfen Sie, ob Sie oder Ihre Mitarbeiter Fortbildungsangebote nutzen können oder müssen.
- Änderungen in der Praxisstruktur melden: Bei Gemeinschaftspraxen oder MVZ-Strukturen können Änderungen in der Trägerschaft datenschutzrechtliche Konsequenzen haben, die gegenüber der KV zu kommunizieren sind.
- Beschwerdemanagement koordinieren: Wenn ein Patient Datenschutzbeschwerde bei der Kammer einlegt, benötigen Sie ein funktionierendes Beschwerdemanagement. Prüfen Sie, ob Ihr Prozess dafür aktuell und dokumentiert ist.
- Kontaktdaten der Ansprechpartner aktualisieren: Halten Sie die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Kammer und der KV aktuell, um im Ernstfall sofort handlungsfähig zu sein.
Typische Fehler
Datenpannen zu spät melden: Die 72-Stunden-Frist gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Verletzung bekannt wird – nicht ab dem Zeitpunkt, zu dem das Ausmaß vollständig geklärt ist. Zu langes Zögern führt automatisch zu einer Fristüberschreitung.
TI-Änderungen ohne Abstimmung durchführen: Ein Konnektor-Wechsel ohne Rücksprache mit der KV kann dazu führen, dass die Abrechnungsverbindung unterbrochen wird und Honorare nicht fristgerecht eingehen.
Verarbeitungsverzeichnis nicht aktualisiert: Das Verzeichnis wird oft einmalig erstellt und nie wieder angefasst. Bei einer Kontrolle fällt dies sofort auf.
Fazit
Ärztekammer und KV sind wichtige Partner, wenn es um die DSGVO-Konformität Ihrer Praxis geht. Ärzteversichert empfiehlt, bei jedem DSGVO-Update auch die Kommunikations- und Meldepflichten gegenüber diesen Institutionen systematisch zu überprüfen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Telematikinfrastruktur und Datenschutz
- Bundesärztekammer – Datenschutz in der Arztpraxis
- Bundesministerium für Gesundheit – Digitale Gesundheitspolitik
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