DSGVO-Verstöße können für Arztpraxen finanzielle Folgen haben, die weit über das eigentliche Bußgeld hinausgehen: Schadensersatzforderungen betroffener Patienten, Anwaltskosten, Kosten für IT-Forensik und Wiederherstellung sowie Reputationsschäden summieren sich schnell auf erhebliche Beträge. Ein DSGVO-Update ist deshalb der richtige Moment, den bestehenden Versicherungsschutz auf Lücken zu überprüfen und ihn mit den neuen Maßnahmen abzustimmen. Ärzteversichert empfiehlt, diesen Schritt nicht zu überspringen.
Die Checkliste
- Cyberversicherung auf Deckungsumfang prüfen: Deckt Ihre Cyberversicherung auch DSGVO-bezogene Vorfälle ab – also Datenpannen, Hacker-Angriffe auf Patientendaten und die daraus resultierenden Kosten?
- Betriebshaftpflicht auf Datenschutzschäden prüfen: Einige Betriebshaftpflichtpolicen schließen Datenschutzschäden ausdrücklich aus. Lesen Sie die Ausschlussklauseln genau oder fragen Sie Ihren Versicherer.
- Deckungssummen überprüfen: Sind die Deckungssummen noch angemessen? DSGVO-Bußgelder können bis zu 4 % des globalen Jahresumsatzes betragen. Schadensersatzforderungen können schnell sechsstellig werden.
- Versicherungsanforderungen bei DSGVO-Maßnahmen berücksichtigen: Manche Cyberversicherungen verlangen bestimmte Mindestsicherheitsstandards als Voraussetzung für den Versicherungsschutz – z. B. regelmäßige Backups oder Zugangskontrollsysteme. Prüfen Sie, ob Ihre Praxis diese erfüllt.
- Prämienoptimierung durch DSGVO-Konformität nutzen: Nachweislich DSGVO-konforme Praxen können bei manchen Versicherern günstigere Prämien für Cyberversicherungen aushandeln. Fragen Sie aktiv nach.
- Berufsrechtsschutzversicherung prüfen: Im Falle einer Datenschutzbehördenprüfung oder eines Verfahrens können Rechtsanwaltskosten erheblich sein. Deckt Ihre Rechtsschutzversicherung auch datenschutzrechtliche Verfahren ab?
- Krisenmanagement-Leistungen überprüfen: Hochwertige Cyberversicherungen bieten Krisenmanagement-Services – Forensik, Kommunikationsberatung, IT-Notfallunterstützung. Prüfen Sie, ob solche Leistungen in Ihrer Police enthalten sind.
- Schadensmeldepflichten kennen: Versicherungsschutz gilt nur, wenn Schäden innerhalb bestimmter Fristen gemeldet werden. Kennen Sie die Meldepflichten Ihrer Police und stellen Sie sicher, dass das DSGVO-Notfallkonzept diese berücksichtigt.
- Vertragsklauseln mit IT-Dienstleistern prüfen: Übernehmen IT-Dienstleister bei Datenpannen eine Mitverantwortung? Klären Sie, welche Haftungsregeln in Ihren AVV-Verträgen vereinbart sind.
- Versicherungsberater in das DSGVO-Update einbeziehen: Ein auf Heilberufe spezialisierter Versicherungsberater kann Deckungslücken identifizieren, die ein allgemeiner Versicherungsvertreter übersieht.
- Jährliche Versicherungsüberprüfung im Kalender festhalten: Versicherungsbedarf und DSGVO-Risiken verändern sich. Planen Sie die Überprüfung als festen Jahrespunkt ein.
Typische Fehler
Keine Cyberversicherung abgeschlossen: Viele Praxen gehen davon aus, dass ein Angriff sie nicht trifft. Arztpraxen sind aufgrund der sensiblen Daten besonders gefährdet und sollten zwingend Cyberversicherungsschutz haben.
Deckungsumfang nicht gelesen: Versicherungen werden oft abgeschlossen, ohne die Ausschlussklauseln zu kennen. Im Schadenfall führt das zu bösen Überraschungen.
Versicherungsanforderungen nicht erfüllt: Wenn eine Praxis zwar eine Cyberversicherung hat, aber die vertraglichen Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt, kann die Versicherung im Schadensfall die Leistung verweigern.
Fazit
Versicherungsschutz und DSGVO-Maßnahmen gehören zusammen. Ärzteversichert empfiehlt, beim jährlichen DSGVO-Update auch den Versicherungsschutz systematisch zu überprüfen und ggf. einen spezialisierten Berater hinzuzuziehen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- GDV – Cyberversicherung für Unternehmen
- BaFin – Versicherungsaufsicht und Deckungsanforderungen
- Bundesärztekammer – Versicherungsschutz für Arztpraxen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →