DSGVO-Verstöße können für Arztpraxen finanzielle Folgen haben, die weit über das eigentliche Bußgeld hinausgehen: Schadensersatzforderungen betroffener Patienten, Anwaltskosten, Kosten für IT-Forensik und Wiederherstellung sowie Reputationsschäden summieren sich schnell auf erhebliche Beträge. Ein DSGVO-Update ist deshalb der richtige Moment, den bestehenden Versicherungsschutz auf Lücken zu überprüfen und ihn mit den neuen Maßnahmen abzustimmen. Ärzteversichert empfiehlt, diesen Schritt nicht zu überspringen.

Die Checkliste

  1. Cyberversicherung auf Deckungsumfang prüfen: Deckt Ihre Cyberversicherung auch DSGVO-bezogene Vorfälle ab – also Datenpannen, Hacker-Angriffe auf Patientendaten und die daraus resultierenden Kosten?
  1. Betriebshaftpflicht auf Datenschutzschäden prüfen: Einige Betriebshaftpflichtpolicen schließen Datenschutzschäden ausdrücklich aus. Lesen Sie die Ausschlussklauseln genau oder fragen Sie Ihren Versicherer.
  1. Deckungssummen überprüfen: Sind die Deckungssummen noch angemessen? DSGVO-Bußgelder können bis zu 4 % des globalen Jahresumsatzes betragen. Schadensersatzforderungen können schnell sechsstellig werden.
  1. Versicherungsanforderungen bei DSGVO-Maßnahmen berücksichtigen: Manche Cyberversicherungen verlangen bestimmte Mindestsicherheitsstandards als Voraussetzung für den Versicherungsschutz – z. B. regelmäßige Backups oder Zugangskontrollsysteme. Prüfen Sie, ob Ihre Praxis diese erfüllt.
  1. Prämienoptimierung durch DSGVO-Konformität nutzen: Nachweislich DSGVO-konforme Praxen können bei manchen Versicherern günstigere Prämien für Cyberversicherungen aushandeln. Fragen Sie aktiv nach.
  1. Berufsrechtsschutzversicherung prüfen: Im Falle einer Datenschutzbehördenprüfung oder eines Verfahrens können Rechtsanwaltskosten erheblich sein. Deckt Ihre Rechtsschutzversicherung auch datenschutzrechtliche Verfahren ab?
  1. Krisenmanagement-Leistungen überprüfen: Hochwertige Cyberversicherungen bieten Krisenmanagement-Services – Forensik, Kommunikationsberatung, IT-Notfallunterstützung. Prüfen Sie, ob solche Leistungen in Ihrer Police enthalten sind.
  1. Schadensmeldepflichten kennen: Versicherungsschutz gilt nur, wenn Schäden innerhalb bestimmter Fristen gemeldet werden. Kennen Sie die Meldepflichten Ihrer Police und stellen Sie sicher, dass das DSGVO-Notfallkonzept diese berücksichtigt.
  1. Vertragsklauseln mit IT-Dienstleistern prüfen: Übernehmen IT-Dienstleister bei Datenpannen eine Mitverantwortung? Klären Sie, welche Haftungsregeln in Ihren AVV-Verträgen vereinbart sind.
  1. Versicherungsberater in das DSGVO-Update einbeziehen: Ein auf Heilberufe spezialisierter Versicherungsberater kann Deckungslücken identifizieren, die ein allgemeiner Versicherungsvertreter übersieht.
  1. Jährliche Versicherungsüberprüfung im Kalender festhalten: Versicherungsbedarf und DSGVO-Risiken verändern sich. Planen Sie die Überprüfung als festen Jahrespunkt ein.

Typische Fehler

Keine Cyberversicherung abgeschlossen: Viele Praxen gehen davon aus, dass ein Angriff sie nicht trifft. Arztpraxen sind aufgrund der sensiblen Daten besonders gefährdet und sollten zwingend Cyberversicherungsschutz haben.

Deckungsumfang nicht gelesen: Versicherungen werden oft abgeschlossen, ohne die Ausschlussklauseln zu kennen. Im Schadenfall führt das zu bösen Überraschungen.

Versicherungsanforderungen nicht erfüllt: Wenn eine Praxis zwar eine Cyberversicherung hat, aber die vertraglichen Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt, kann die Versicherung im Schadensfall die Leistung verweigern.

Fazit

Versicherungsschutz und DSGVO-Maßnahmen gehören zusammen. Ärzteversichert empfiehlt, beim jährlichen DSGVO-Update auch den Versicherungsschutz systematisch zu überprüfen und ggf. einen spezialisierten Berater hinzuzuziehen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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