Ein effektives EBM-Controlling erfordert nicht nur gute Kenntnisse des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs – es braucht auch die richtigen Menschen an der richtigen Stelle. Wer bei Abrechnungsfragen schnell den passenden Ansprechpartner bei der KV, beim Softwareanbieter oder bei einem spezialisierten Berater erreicht, spart Zeit und vermeidet kostspielige Fehler. Diese Checkliste hilft Ihnen, alle relevanten Kontakte zu identifizieren und aktuell zu halten.
Die Checkliste
- Zuständigen KV-Berater ermitteln: Jede Kassenärztliche Vereinigung hat Abrechnungsberater für die verschiedenen Fachgebiete. Ermitteln Sie den zuständigen Ansprechpartner für Ihre Fachgruppe und hinterlegen Sie die Kontaktdaten in der Praxis.
- Ansprechpartner für Widersprüche klären: Wenn die KV Abrechnungen kürzt oder zurückfordert, brauchen Sie einen klaren Ansprechpartner für das Widerspruchsverfahren. Klären Sie, wer in der Praxis dafür zuständig ist und an wen er sich bei der KV wenden muss.
- Hotline des Softwareanbieters für Abrechnungsfragen notieren: Praxissoftware-Anbieter haben oft spezielle Hotlines für Abrechnungsfragen. Stellen Sie sicher, dass dieser Kontakt bekannt und leicht zugänglich ist.
- Abrechnungsberater oder -dienstleister benennen: Falls Sie einen externen Abrechnungsdienstleister nutzen, müssen alle Mitarbeiter wissen, an wen sie sich bei Fragen wenden können.
- Internen Zuständigen in der Praxis benennen: In jeder Praxis sollte eine Person als primäre Ansprechperson für EBM-Fragen benannt sein – idealerweise mit entsprechender Schulung und Kenntnis der aktuellen Abrechnungsregeln.
- Fortbildungsangebote der KV kennen: Kassenärztliche Vereinigungen bieten regelmäßig Schulungen und Informationsveranstaltungen zur Abrechnung an. Wer der Ansprechpartner für Fortbildungsanmeldungen ist, sollte bekannt sein.
- Kontakt zur Fachgruppe oder zum Berufsverband pflegen: Fachverbände informieren über Abrechnungsänderungen, veranstalten Workshops und bieten manchmal kostenlose Beratung an. Benennen Sie, wer in der Praxis diese Kontakte pflegt.
- Steuerberater für EBM-Controlling-Fragen kennen: EBM-Honorare haben steuerliche Konsequenzen. Klären Sie, ob Ihr Steuerberater für abrechnungsspezifische Finanzfragen der richtige Ansprechpartner ist oder ob ein auf Heilberufe spezialisierter Berater sinnvoller wäre.
- Anwalt für Abrechnungsrecht identifizieren: Bei schwerwiegenden Abrechnungskonflikten mit der KV oder bei einer Plausibilitätsprüfung brauchen Sie einen Anwalt, der auf Vertragsarztrecht spezialisiert ist. Diesen Kontakt sollten Sie kennen, bevor Sie ihn brauchen.
- Kontaktliste zentral ablegen: Erstellen Sie eine einseitige Kontaktliste mit allen relevanten Ansprechpartnern für das EBM-Controlling und legen Sie diese zentral ab – sowohl digital als auch als Ausdruck in der Praxis.
- Kontakte jährlich aktualisieren: Zuständigkeiten bei der KV und bei Dienstleistern ändern sich. Überprüfen Sie die Kontaktliste einmal jährlich auf Aktualität.
Typische Fehler
Kein interner Zuständiger benannt: Wenn niemand explizit für EBM-Fragen zuständig ist, landet das Thema in der Schublade – bis eine Abrechnungskorrektur der KV für Aufregung sorgt.
Abrechnungsberater der KV unbekannt: Viele Praxen kennen den zuständigen KV-Berater nicht. Dabei bieten diese häufig kostenlose Beratung an, die erhebliche Honorarverluste verhindern kann.
Veraltete Kontaktdaten: Eine Kontaktliste, die seit drei Jahren nicht aktualisiert wurde, führt im Ernstfall zu langen Warteschleifen und verpassten Fristen.
Fazit
Das richtige Netzwerk an Ansprechpartnern ist ein entscheidender Faktor für erfolgreiches EBM-Controlling. Ärzteversichert empfiehlt, die Kontaktliste als festen Bestandteil des Praxismanagements zu pflegen und einmal jährlich zu überprüfen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Beratung und Ansprechpartner
- Bundesärztekammer – Vertragsarztrecht und Abrechnung
- SGB V – Vertragsärztliche Versorgung
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