Brandschutz und EBM-Controlling mögen auf den ersten Blick wenig miteinander zu tun haben – doch für eine Arztpraxis sind beide unmittelbar miteinander verknüpft. Ein Brandschutzmangel kann zur Betriebsunterbrechung führen, den Praxisbetrieb lahmlegen und damit die EBM-Abrechnung für einen gesamten Quartalszeitraum gefährden. Außerdem kann eine unzureichende Brandschutzausstattung zum Verlust der KV-Zulassung führen, wenn Behörden im Zuge einer Begehung Mängel feststellen. Im Rahmen des EBM-Controllings lohnt es sich daher, den Brandschutz regelmäßig mit zu überprüfen.

Die Checkliste

  1. Feuerlöscher prüfen: Sind alle Feuerlöscher in der Praxis entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vorhanden, gekennzeichnet und fristgerecht gewartet? Das Wartungsintervall beträgt in der Regel zwei Jahre.
  1. Brandmeldeanlagen und Rauchmelder testen: Rauchmelder müssen regelmäßig auf Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Protokollieren Sie die Prüfungen mit Datum und Ergebnis.
  1. Fluchtwege freihalten: Fluchtwege, Notausgänge und Feuertüren müssen jederzeit ungehindert zugänglich sein. Überprüfen Sie regelmäßig, ob abgestellte Gegenstände oder Möbel den Weg blockieren.
  1. Brandschutzordnung aktualisieren: Liegt eine aktuelle Brandschutzordnung (DIN 14096) vor? Überprüfen Sie, ob sie die aktuellen Praxisräume, Zuständigkeiten und Notfallnummern korrekt abbildet.
  1. Mitarbeiter in Brandschutz einweisen: Alle Mitarbeiter müssen über Fluchtwege, Alarmierungswege und den Umgang mit Feuerlöschern unterwiesen sein. Schulungsnachweise aufbewahren.
  1. Elektrische Anlage prüfen lassen: Überlastete oder veraltete Elektroinstallationen sind eine häufige Brandursache. Lassen Sie die elektrische Anlage regelmäßig von einem Fachbetrieb prüfen und das Prüfprotokoll archivieren.
  1. Medizintechnik und Geräte überprüfen: Defekte medizinische Geräte können ein erhebliches Brandrisiko darstellen. Stellen Sie sicher, dass alle Geräte regelmäßig gewartet und elektrisch geprüft werden.
  1. Lagerung brennbarer Materialien kontrollieren: Desinfektionsmittel, Gase und andere brennbare Substanzen müssen gemäß den Vorschriften gelagert werden – getrennt, belüftet und weit entfernt von Zündquellen.
  1. Brandschutzbegehung durch zuständige Behörde einplanen: Klären Sie, ob und in welchen Abständen die Feuerwehr oder das Ordnungsamt eine Brandschutzbegehung Ihrer Praxis durchführt. Dokumentieren Sie Ergebnisse und Auflagen.
  1. Versicherungsschutz bei Brand überprüfen: Ist Ihre Praxis ausreichend gegen Brandschäden versichert – einschließlich Betriebsunterbrechungsschutz? Ein Brandschaden ohne angemessene Versicherung kann die Praxis in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten bringen.
  1. Notfallplan für Betriebsunterbrechung aktualisieren: Was passiert mit der Patientenversorgung und der Abrechnung, wenn die Praxis nach einem Brand temporär nicht betreibbar ist? Halten Sie einen Notfallplan bereit.

Typische Fehler

Feuerlöscher nicht gewartet: Der Feuerlöscher hängt seit Jahren an der Wand, wurde aber nie einer Wartung unterzogen. Im Ernstfall ist er wirkungslos – und ein nicht gewarteter Löscher ist ein bußgeldbewehrter Mangel.

Fluchtwege blockiert: Besonders in engen Praxen wird der Fluchtweg gerne als Abstellfläche genutzt. Das ist gefährlich und rechtlich nicht zulässig.

Mitarbeiter nicht eingewiesen: Viele Praxen versäumen die jährliche Brandschutzunterweisung. Ohne Nachweis haftet der Praxisinhaber im Schadensfall persönlich.

Fazit

Brandschutz ist eine praxisexistenzielle Pflicht, die im Rahmen des EBM-Controllings nicht vergessen werden sollte. Ärzteversichert empfiehlt, die Brandschutzprüfung in den jährlichen Controlling-Kalender aufzunehmen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →