Brandschutz und EBM-Controlling mögen auf den ersten Blick wenig miteinander zu tun haben – doch für eine Arztpraxis sind beide unmittelbar miteinander verknüpft. Ein Brandschutzmangel kann zur Betriebsunterbrechung führen, den Praxisbetrieb lahmlegen und damit die EBM-Abrechnung für einen gesamten Quartalszeitraum gefährden. Außerdem kann eine unzureichende Brandschutzausstattung zum Verlust der KV-Zulassung führen, wenn Behörden im Zuge einer Begehung Mängel feststellen. Im Rahmen des EBM-Controllings lohnt es sich daher, den Brandschutz regelmäßig mit zu überprüfen.
Die Checkliste
- Feuerlöscher prüfen: Sind alle Feuerlöscher in der Praxis entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vorhanden, gekennzeichnet und fristgerecht gewartet? Das Wartungsintervall beträgt in der Regel zwei Jahre.
- Brandmeldeanlagen und Rauchmelder testen: Rauchmelder müssen regelmäßig auf Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Protokollieren Sie die Prüfungen mit Datum und Ergebnis.
- Fluchtwege freihalten: Fluchtwege, Notausgänge und Feuertüren müssen jederzeit ungehindert zugänglich sein. Überprüfen Sie regelmäßig, ob abgestellte Gegenstände oder Möbel den Weg blockieren.
- Brandschutzordnung aktualisieren: Liegt eine aktuelle Brandschutzordnung (DIN 14096) vor? Überprüfen Sie, ob sie die aktuellen Praxisräume, Zuständigkeiten und Notfallnummern korrekt abbildet.
- Mitarbeiter in Brandschutz einweisen: Alle Mitarbeiter müssen über Fluchtwege, Alarmierungswege und den Umgang mit Feuerlöschern unterwiesen sein. Schulungsnachweise aufbewahren.
- Elektrische Anlage prüfen lassen: Überlastete oder veraltete Elektroinstallationen sind eine häufige Brandursache. Lassen Sie die elektrische Anlage regelmäßig von einem Fachbetrieb prüfen und das Prüfprotokoll archivieren.
- Medizintechnik und Geräte überprüfen: Defekte medizinische Geräte können ein erhebliches Brandrisiko darstellen. Stellen Sie sicher, dass alle Geräte regelmäßig gewartet und elektrisch geprüft werden.
- Lagerung brennbarer Materialien kontrollieren: Desinfektionsmittel, Gase und andere brennbare Substanzen müssen gemäß den Vorschriften gelagert werden – getrennt, belüftet und weit entfernt von Zündquellen.
- Brandschutzbegehung durch zuständige Behörde einplanen: Klären Sie, ob und in welchen Abständen die Feuerwehr oder das Ordnungsamt eine Brandschutzbegehung Ihrer Praxis durchführt. Dokumentieren Sie Ergebnisse und Auflagen.
- Versicherungsschutz bei Brand überprüfen: Ist Ihre Praxis ausreichend gegen Brandschäden versichert – einschließlich Betriebsunterbrechungsschutz? Ein Brandschaden ohne angemessene Versicherung kann die Praxis in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten bringen.
- Notfallplan für Betriebsunterbrechung aktualisieren: Was passiert mit der Patientenversorgung und der Abrechnung, wenn die Praxis nach einem Brand temporär nicht betreibbar ist? Halten Sie einen Notfallplan bereit.
Typische Fehler
Feuerlöscher nicht gewartet: Der Feuerlöscher hängt seit Jahren an der Wand, wurde aber nie einer Wartung unterzogen. Im Ernstfall ist er wirkungslos – und ein nicht gewarteter Löscher ist ein bußgeldbewehrter Mangel.
Fluchtwege blockiert: Besonders in engen Praxen wird der Fluchtweg gerne als Abstellfläche genutzt. Das ist gefährlich und rechtlich nicht zulässig.
Mitarbeiter nicht eingewiesen: Viele Praxen versäumen die jährliche Brandschutzunterweisung. Ohne Nachweis haftet der Praxisinhaber im Schadensfall persönlich.
Fazit
Brandschutz ist eine praxisexistenzielle Pflicht, die im Rahmen des EBM-Controllings nicht vergessen werden sollte. Ärzteversichert empfiehlt, die Brandschutzprüfung in den jährlichen Controlling-Kalender aufzunehmen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesärztekammer – Praxisorganisation und Sicherheit
- Bundesministerium für Gesundheit – Anforderungen an Arztpraxen
- GDV – Versicherungsschutz für Arztpraxen
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