Im Rahmen des EBM-Controllings werden Honorarvereinbarungen häufig vernachlässigt – dabei sind sie ein wichtiger Hebel für die wirtschaftliche Stabilität der Praxis. Ob Vereinbarungen mit Selektivvertragspartnern, Kooperationspartnern oder Privatpatienten: Veraltete, unvollständige oder rechtlich fehlerhafte Vereinbarungen können zu Honorarverlusten, Rückforderungen oder im schlimmsten Fall zu zivilrechtlichen Auseinandersetzungen führen. Diese Checkliste hilft Ihnen, alle relevanten Honorarvereinbarungen im Controlling regelmäßig zu überprüfen.
Die Checkliste
- Alle bestehenden Honorarvereinbarungen auflisten: Erstellen Sie eine vollständige Übersicht aller aktiven Honorarvereinbarungen – mit Privatpatienten, Selektivvertragspartnern, Krankenhäusern, Kooperationspartnern und Auftragsleistern.
- Aktualität der Vereinbarungen prüfen: Entsprechen die vereinbarten Honorarsätze noch dem aktuellen GOÄ- oder EBM-Stand? Veraltete Sätze können zu Honorarverlusten oder zu Rückforderungen führen.
- Formale Anforderungen kontrollieren: Honorarvereinbarungen für Privatpatienten müssen schriftlich vor Behandlungsbeginn abgeschlossen werden (§ 2 Abs. 2 GOÄ). Prüfen Sie, ob diese Anforderung in der Praxis konsequent eingehalten wird.
- Unterschriften und Datumsangaben kontrollieren: Fehlt eine Unterschrift oder wurde die Vereinbarung erst nach Behandlungsbeginn unterzeichnet, ist sie im Streitfall nicht wirksam.
- Vereinbarungen für IGeL-Leistungen prüfen: Individuelle Gesundheitsleistungen erfordern eine eigene schriftliche Vereinbarung, die vor der Erbringung der Leistung zu unterzeichnen ist. Prüfen Sie, ob alle IGeL-Vereinbarungen korrekt dokumentiert sind.
- Selektivvertragsvereinbarungen auf Laufzeiten prüfen: Selektivverträge haben definierte Laufzeiten und Verlängerungsoptionen. Prüfen Sie, ob Verträge ausgelaufen sind oder demnächst auslaufen, um Honorarausfälle zu vermeiden.
- Kooperationsvereinbarungen auf Honorarsätze prüfen: Bei Kooperationen mit anderen Ärzten oder Einrichtungen sollten die vereinbarten Honorarsätze regelmäßig auf Angemessenheit und Aktualität überprüft werden.
- Auftragsleistungsvereinbarungen kontrollieren: Wenn Sie Leistungen für andere Ärzte oder Einrichtungen erbringen, müssen die entsprechenden Vergütungsvereinbarungen aktuell und vollständig sein.
- Abrechnung auf Übereinstimmung mit Vereinbarungen prüfen: Stimmen die tatsächlich abgerechneten Positionen mit den Vereinbarungen überein? Abweichungen können auf Eingabefehler oder auf fehlende Dokumentation hindeuten.
- Patienten über Honorarvereinbarungen informieren: Patienten müssen verstehen, was sie unterzeichnen. Verständliche Sprache und ausreichend Bedenkzeit sind nicht nur ethisch geboten, sondern auch rechtlich relevant.
- Archivierung der Vereinbarungen sicherstellen: Alle unterschriebenen Honorarvereinbarungen müssen revisionssicher archiviert werden. Die Aufbewahrungsfrist richtet sich nach der jeweiligen Vertragsart und beträgt mindestens zehn Jahre.
Typische Fehler
Vereinbarung nach Behandlungsbeginn unterschrieben: Eine Honorarvereinbarung, die erst nach der ersten Behandlung unterzeichnet wird, ist rechtlich nicht wirksam und bietet im Streitfall keinen Schutz.
Veraltete Honorarsätze nicht angepasst: Wenn Honorarvereinbarungen seit Jahren unverändert sind, kann der vereinbarte Satz weit unter dem tatsächlich angemessenen Niveau liegen.
IGeL-Vereinbarungen fehlen oder sind unvollständig: Ohne schriftliche IGeL-Vereinbarung vor Leistungserbringung riskieren Ärzte, dass Patienten die Zahlung verweigern oder Gerichte die Forderung abweisen.
Fazit
Honorarvereinbarungen sind ein unterschätzter Hebel im EBM-Controlling. Ärzteversichert empfiehlt, alle Vereinbarungen einmal jährlich vollständig zu prüfen und veraltete Verträge umgehend zu aktualisieren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Selektivverträge und Honorar
- Bundesärztekammer – GOÄ und Honorarvereinbarungen
- SGB V – Vertragsärztliche Vergütung
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