Ein aktueller Hygieneplan ist nicht nur eine Frage der Patientensicherheit – er ist auch eine Voraussetzung für bestimmte EBM-Abrechnungspositionen und für die Aufrechterhaltung der KV-Zulassung. Hygienebegehungen durch Gesundheitsämter oder die KV können zeigen, ob die Praxis den aktuellen Anforderungen entspricht. Wer den Hygieneplan im Rahmen des EBM-Controllings vernachlässigt, riskiert sowohl Abrechnungsausfälle als auch behördliche Auflagen. Diese Checkliste zeigt, was regelmäßig zu prüfen ist.
Die Checkliste
- Gesetzliche Grundlagen aktualisieren: Prüfen Sie, ob der Hygieneplan die aktuellen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der RKI-Richtlinien und der KRINKO-Empfehlungen widerspiegelt. Diese werden regelmäßig aktualisiert.
- Spezifische Hygienemaßnahmen für Ihre Fachrichtung prüfen: Je nach Fachgebiet gelten unterschiedliche Hygieneanforderungen. Chirurgen, Gynäkologen oder HNO-Ärzte haben andere spezifische Anforderungen als Allgemeinmediziner.
- Desinfektionsmittel und Verfahren aktualisieren: Prüfen Sie, ob die im Hygieneplan aufgeführten Desinfektionsmittel und -verfahren noch den aktuellen RKI-Empfehlungen entsprechen und ob die eingesetzten Mittel noch die Listungskriterien erfüllen.
- Sterilisationsprotokolle überprüfen: Instrumente müssen nach vorgeschriebenen Verfahren sterilisiert werden. Prüfen Sie, ob die Protokolle aktuell sind und ob die Aufzeichnungen lückenlos geführt werden.
- Hygienebeauftragten und Zuständigkeiten prüfen: Wer ist in der Praxis für Hygiene verantwortlich? Dieser Bereich muss klar benannt sein, und die Person muss über aktuelle Kenntnisse verfügen.
- Schulungsnachweise für Hygieneunterweisung prüfen: Alle Mitarbeiter müssen regelmäßig in Hygiene unterwiesen werden. Schulungsnachweise müssen vorhanden und aktuell sein.
- Abfallentsorgung im Hygieneplan prüfen: Die korrekte Entsorgung von medizinischen Abfällen (Kanülen, kontaminierte Materialien) muss im Hygieneplan geregelt sein. Prüfen Sie, ob die Entsorgungsverträge noch gelten.
- Reinigungs- und Desinfektionsplan auf Aktualität prüfen: Der Reinigungsplan muss alle Räume, Flächen und Intervalle erfassen. Änderungen in der Praxisinfrastruktur (neue Räume, neues Equipment) müssen eingearbeitet werden.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) überprüfen: Ist ausreichend PSA vorhanden? Handschuhe, Masken, Schutzbrillen – Art und Menge müssen dem Risikoprofil der Praxis entsprechen.
- Begehungsergebnisse auswerten und umsetzen: Falls das Gesundheitsamt oder die KV eine Begehung durchgeführt hat, müssen alle Auflagen fristgerecht umgesetzt und dokumentiert werden.
- Hygieneplan mit Datum versehen und archivieren: Jede Version des Hygieneplans muss mit einem Erstellungs- oder Änderungsdatum versehen sein. Alte Versionen sind zu archivieren.
Typische Fehler
Hygieneplan seit Jahren unverändert: RKI-Richtlinien und Desinfektionsmittellisten ändern sich regelmäßig. Ein seit mehreren Jahren unveränderter Hygieneplan ist bei einer Begehung ein sofortiger Beanstandungsgrund.
Keine schriftlichen Schulungsnachweise: Mündliche Unterweisungen ohne Dokumentation gelten bei einer Prüfung als nicht durchgeführt.
Verfahren im Plan beschrieben, aber nicht gelebt: Ein Hygieneplan, der zwar vorhanden ist, aber nicht tatsächlich umgesetzt wird, schützt weder Patienten noch die Praxis im Haftungsfall.
Fazit
Ein aktueller Hygieneplan ist die Basis für patientensichere Behandlungen und sichere EBM-Abrechnungen. Ärzteversichert empfiehlt, die Aktualisierung des Hygieneplans fest in das jährliche EBM-Controlling einzuplanen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesärztekammer – Hygiene in der Arztpraxis
- Bundesministerium für Gesundheit – Infektionsschutz
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Anforderungen an die Praxis
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