EBM-Honorare sind die wichtigste Einnahmequelle der meisten niedergelassenen Ärzte – und damit auch steuerlich hochrelevant. Ein kompetenter Steuerberater, der die Besonderheiten des Vertragsarztrechts und der ärztlichen Praxiswirtschaft kennt, ist deshalb ein unverzichtbarer Partner im EBM-Controlling. Wer den Steuerberater nur für die Jahressteuererklärung engagiert, verschenkt Potenzial. Diese Checkliste zeigt, wie Sie die Zusammenarbeit strukturieren und alle steuerlichen Vorteile im EBM-Controlling nutzen.

Die Checkliste

  1. Steuerberater mit Spezialisierung auf Heilberufe wählen: Ein auf Arztpraxen spezialisierter Steuerberater kennt die Besonderheiten des EBM, die freiberufliche Einkommensteuer und die praxisspezifischen Abzugsmöglichkeiten. Prüfen Sie, ob Ihr Berater diese Kompetenz mitbringt.
  1. Quartalshonorare zeitnah übermitteln: Stellen Sie sicher, dass die Honorarabrechnungen der KV unmittelbar nach Eingang an den Steuerberater weitergeleitet werden. Zeitnahe Daten ermöglichen bessere Planung.
  1. Steuervorauszahlungen an Honorareingang anpassen: Deutlich gesunkene oder gestiegene EBM-Honorare sollten zu einer Anpassung der Steuervorauszahlungen führen. Besprechen Sie dies proaktiv mit dem Steuerberater.
  1. Betriebsausgaben vollständig erfassen: Alle Praxiskosten – von Material über Fortbildung bis zu Versicherungsprämien – müssen als Betriebsausgaben erfasst werden. Stellen Sie dem Steuerberater alle Belege vollständig zur Verfügung.
  1. Investitionen steuerlich optimieren: Wenn größere Anschaffungen geplant sind (Geräte, Praxisausstattung), sollten diese steuerlich mit dem Berater abgestimmt werden. Zeitpunkt und Finanzierungsform haben steuerliche Konsequenzen.
  1. Rücklagen für Steuernachzahlungen bilden: EBM-Honorare können quartalssweise stark schwanken. Der Steuerberater hilft, realistische Rücklagen zu kalkulieren, um Steuernachzahlungen ohne Liquiditätsprobleme leisten zu können.
  1. Gesellschaftsrechtliche Strukturen überprüfen: Für Praxen, die als Gemeinschaftspraxis, BAG oder MVZ betrieben werden, können spezifische steuerliche Gestaltungen sinnvoll sein. Überprüfen Sie mit dem Berater, ob die aktuelle Struktur noch optimal ist.
  1. Entnahmen aus der Praxis steuerlich planen: Wie viel kann der Praxisinhaber aus der Praxis entnehmen, ohne steuerliche Nachteile zu riskieren? Diese Frage sollte regelmäßig mit dem Steuerberater besprochen werden.
  1. Umsatzsteuer bei gemischten Tätigkeiten klären: Wenn neben der GKV-Behandlung auch steuerpflichtige Umsätze (z. B. Gutachten, Lehrveranstaltungen) anfallen, entstehen umsatzsteuerliche Fragen. Der Steuerberater klärt die korrekte Behandlung.
  1. Jahresabschluss für EBM-Controlling nutzen: Der Jahresabschluss ist nicht nur eine steuerliche Pflicht, sondern auch ein wichtiges Controlling-Instrument. Besprechen Sie mit dem Steuerberater, welche Kennzahlen Sie regelmäßig verfolgen sollten.
  1. Rentenplanung und Altersvorsorge einbeziehen: Die Versorgungswerke und steuerlich geförderte Vorsorgemodelle sollten im Zusammenhang mit den EBM-Honorareinnahmen regelmäßig bewertet werden.

Typische Fehler

Steuerberater nur reaktiv eingesetzt: Viele Ärzte sprechen mit dem Steuerberater erst, wenn es Probleme gibt. Regelmäßige Quartalsgespräche zur Planung sind deutlich effektiver.

Betriebsausgaben unvollständig erfasst: Belege werden nicht gesammelt oder zu spät eingereicht. Das führt zu unnötig hohen Steuerlasten.

Kein auf Heilberufe spezialisierter Berater: Ein Generalist ohne Kenntnisse des Vertragsarztrechts lässt praxisspezifische Abzugsmöglichkeiten regelmäßig ungenutzt.

Fazit

Der Steuerberater ist ein unverzichtbarer Partner für das EBM-Controlling. Ärzteversichert empfiehlt, mindestens quartalsweise strategische Gespräche zu führen und die Zusammenarbeit als Dauerprozess zu verstehen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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