EBM-Honorare sind die wichtigste Einnahmequelle der meisten niedergelassenen Ärzte – und damit auch steuerlich hochrelevant. Ein kompetenter Steuerberater, der die Besonderheiten des Vertragsarztrechts und der ärztlichen Praxiswirtschaft kennt, ist deshalb ein unverzichtbarer Partner im EBM-Controlling. Wer den Steuerberater nur für die Jahressteuererklärung engagiert, verschenkt Potenzial. Diese Checkliste zeigt, wie Sie die Zusammenarbeit strukturieren und alle steuerlichen Vorteile im EBM-Controlling nutzen.
Die Checkliste
- Steuerberater mit Spezialisierung auf Heilberufe wählen: Ein auf Arztpraxen spezialisierter Steuerberater kennt die Besonderheiten des EBM, die freiberufliche Einkommensteuer und die praxisspezifischen Abzugsmöglichkeiten. Prüfen Sie, ob Ihr Berater diese Kompetenz mitbringt.
- Quartalshonorare zeitnah übermitteln: Stellen Sie sicher, dass die Honorarabrechnungen der KV unmittelbar nach Eingang an den Steuerberater weitergeleitet werden. Zeitnahe Daten ermöglichen bessere Planung.
- Steuervorauszahlungen an Honorareingang anpassen: Deutlich gesunkene oder gestiegene EBM-Honorare sollten zu einer Anpassung der Steuervorauszahlungen führen. Besprechen Sie dies proaktiv mit dem Steuerberater.
- Betriebsausgaben vollständig erfassen: Alle Praxiskosten – von Material über Fortbildung bis zu Versicherungsprämien – müssen als Betriebsausgaben erfasst werden. Stellen Sie dem Steuerberater alle Belege vollständig zur Verfügung.
- Investitionen steuerlich optimieren: Wenn größere Anschaffungen geplant sind (Geräte, Praxisausstattung), sollten diese steuerlich mit dem Berater abgestimmt werden. Zeitpunkt und Finanzierungsform haben steuerliche Konsequenzen.
- Rücklagen für Steuernachzahlungen bilden: EBM-Honorare können quartalssweise stark schwanken. Der Steuerberater hilft, realistische Rücklagen zu kalkulieren, um Steuernachzahlungen ohne Liquiditätsprobleme leisten zu können.
- Gesellschaftsrechtliche Strukturen überprüfen: Für Praxen, die als Gemeinschaftspraxis, BAG oder MVZ betrieben werden, können spezifische steuerliche Gestaltungen sinnvoll sein. Überprüfen Sie mit dem Berater, ob die aktuelle Struktur noch optimal ist.
- Entnahmen aus der Praxis steuerlich planen: Wie viel kann der Praxisinhaber aus der Praxis entnehmen, ohne steuerliche Nachteile zu riskieren? Diese Frage sollte regelmäßig mit dem Steuerberater besprochen werden.
- Umsatzsteuer bei gemischten Tätigkeiten klären: Wenn neben der GKV-Behandlung auch steuerpflichtige Umsätze (z. B. Gutachten, Lehrveranstaltungen) anfallen, entstehen umsatzsteuerliche Fragen. Der Steuerberater klärt die korrekte Behandlung.
- Jahresabschluss für EBM-Controlling nutzen: Der Jahresabschluss ist nicht nur eine steuerliche Pflicht, sondern auch ein wichtiges Controlling-Instrument. Besprechen Sie mit dem Steuerberater, welche Kennzahlen Sie regelmäßig verfolgen sollten.
- Rentenplanung und Altersvorsorge einbeziehen: Die Versorgungswerke und steuerlich geförderte Vorsorgemodelle sollten im Zusammenhang mit den EBM-Honorareinnahmen regelmäßig bewertet werden.
Typische Fehler
Steuerberater nur reaktiv eingesetzt: Viele Ärzte sprechen mit dem Steuerberater erst, wenn es Probleme gibt. Regelmäßige Quartalsgespräche zur Planung sind deutlich effektiver.
Betriebsausgaben unvollständig erfasst: Belege werden nicht gesammelt oder zu spät eingereicht. Das führt zu unnötig hohen Steuerlasten.
Kein auf Heilberufe spezialisierter Berater: Ein Generalist ohne Kenntnisse des Vertragsarztrechts lässt praxisspezifische Abzugsmöglichkeiten regelmäßig ungenutzt.
Fazit
Der Steuerberater ist ein unverzichtbarer Partner für das EBM-Controlling. Ärzteversichert empfiehlt, mindestens quartalsweise strategische Gespräche zu führen und die Zusammenarbeit als Dauerprozess zu verstehen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen – Freiberufliche Einkünfte und Steuerrecht
- Bundesärztekammer – Praxiswirtschaft und steuerliche Beratung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Honorarabrechnung und Finanzplanung
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