Vertragsgrundlagen sind das Fundament jeder vertragsärztlichen Tätigkeit. Vom Zulassungsvertrag über Selektivverträge bis hin zu Kooperationsvereinbarungen mit Krankenhäusern – alle diese Verträge haben direkte Auswirkungen auf die EBM-Abrechnung. Veraltete, unvollständige oder veränderte Vertragsgrundlagen können Honorarausfälle verursachen oder die Abrechenbarkeit bestimmter Leistungen einschränken. Das EBM-Controlling ist der richtige Zeitpunkt, alle relevanten Verträge systematisch zu überprüfen.
Die Checkliste
- Zulassungsbescheid und KV-Mitgliedschaft prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre vertragsärztliche Zulassung aktuell und vollständig ist. Änderungen in der Praxisstruktur (neuer Standort, neue Kooperationsform) können Auswirkungen auf die Zulassung haben.
- Selektivverträge auf Laufzeit und Konditionen prüfen: Selektivverträge haben definierte Laufzeiten und Vergütungsstrukturen. Prüfen Sie, ob bestehende Verträge noch aktiv sind und ob die Konditionen aktuell sind.
- Kooperationsverträge mit Krankenhäusern sichten: Belegarzt- und Kooperationsvereinbarungen müssen auf Aktualität und Übereinstimmung mit den aktuellen EBM- und DRG-Regelungen überprüft werden.
- Gemeinschaftspraxis-Verträge aktualisieren: Gesellschaftsverträge für BAG oder Praxisgemeinschaften müssen regelmäßig auf Aktualität überprüft werden. Änderungen in der Zusammensetzung oder der Aufgabenverteilung müssen eingearbeitet werden.
- Verträge mit Abrechnungsdienstleistern prüfen: Falls Sie einen externen Abrechnungsdienstleister nutzen, prüfen Sie, ob die vertraglichen Grundlagen noch den aktuellen Abrechnungsmodalitäten und Datenschutzanforderungen entsprechen.
- Überweisungsvereinbarungen mit niedergelassenen Kollegen prüfen: Informelle oder formelle Überweisungsstrukturen sollten auf datenschutzrechtliche Konformität und Vergütungsregeln überprüft werden.
- Fortbildungsverpflichtungen aus Verträgen beachten: Manche Selektivverträge oder Zertifizierungsanforderungen binden die Teilnahme an bestimmte Fortbildungen. Prüfen Sie, ob diese Pflichten erfüllt sind.
- Mietvertrag für Praxisräume auf Kündigungsfristen prüfen: Der Mietvertrag ist kein direkter Abrechnungsvertrag, aber ein Ausfall der Praxisräume hat unmittelbare Folgen für die Abrechnung. Kennen Sie Ihre Kündigungsfristen und Verlängerungsoptionen.
- IT-Verträge auf Kompatibilität mit EBM-Anforderungen prüfen: Verträge mit Praxissoftware-Anbietern müssen sicherstellen, dass das System EBM-Updates zeitnah einspielt und die technischen Anforderungen der KV erfüllt.
- Vertragsarchiv vollständig und aktuell halten: Alle geprüften Verträge müssen mit aktuellem Datum und Versionsstatus archiviert sein. Veraltete Versionen nicht löschen, sondern als solche kennzeichnen.
- Rechtliche Änderungen im Vertragsarztrecht einbeziehen: Das Vertragsarztrecht unterliegt regelmäßigen gesetzlichen Änderungen. Prüfen Sie, ob Ihre Verträge aktuelle Gesetzesänderungen berücksichtigen.
Typische Fehler
Selektivverträge laufen aus, ohne dass es bemerkt wird: Wenn ein Selektivvertrag endet, entfällt die Zusatzvergütung. Das fällt oft erst auf, wenn das Honorar plötzlich niedriger ist als erwartet.
Gesellschaftsvertrag nicht angepasst: Wenn ein Arzt aus der BAG ausscheidet oder eintritt, wird der Gesellschaftsvertrag häufig nicht aktualisiert. Das führt zu Unklarheiten bei der Honorarverteilung.
IT-Verträge ohne EBM-Update-Garantie: Manche Praxissoftware-Verträge enthalten keine Verpflichtung des Anbieters, EBM-Updates zeitnah einzuspielen. Das kann zu Abrechnungsfehlern führen.
Fazit
Ein vollständiges Vertragsmanagement ist ein unverzichtbarer Bestandteil des EBM-Controllings. Ärzteversichert empfiehlt, alle Verträge einmal jährlich systematisch zu prüfen und rechtliche Änderungen proaktiv einzuarbeiten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Vertragsarztrecht und Zulassung
- Bundesärztekammer – Kooperationsformen und Vertragsgestaltung
- SGB V – Vertragsärztliche Zulassung und Tätigkeit
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