Vertragsgrundlagen sind das Fundament jeder vertragsärztlichen Tätigkeit. Vom Zulassungsvertrag über Selektivverträge bis hin zu Kooperationsvereinbarungen mit Krankenhäusern – alle diese Verträge haben direkte Auswirkungen auf die EBM-Abrechnung. Veraltete, unvollständige oder veränderte Vertragsgrundlagen können Honorarausfälle verursachen oder die Abrechenbarkeit bestimmter Leistungen einschränken. Das EBM-Controlling ist der richtige Zeitpunkt, alle relevanten Verträge systematisch zu überprüfen.

Die Checkliste

  1. Zulassungsbescheid und KV-Mitgliedschaft prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre vertragsärztliche Zulassung aktuell und vollständig ist. Änderungen in der Praxisstruktur (neuer Standort, neue Kooperationsform) können Auswirkungen auf die Zulassung haben.
  1. Selektivverträge auf Laufzeit und Konditionen prüfen: Selektivverträge haben definierte Laufzeiten und Vergütungsstrukturen. Prüfen Sie, ob bestehende Verträge noch aktiv sind und ob die Konditionen aktuell sind.
  1. Kooperationsverträge mit Krankenhäusern sichten: Belegarzt- und Kooperationsvereinbarungen müssen auf Aktualität und Übereinstimmung mit den aktuellen EBM- und DRG-Regelungen überprüft werden.
  1. Gemeinschaftspraxis-Verträge aktualisieren: Gesellschaftsverträge für BAG oder Praxisgemeinschaften müssen regelmäßig auf Aktualität überprüft werden. Änderungen in der Zusammensetzung oder der Aufgabenverteilung müssen eingearbeitet werden.
  1. Verträge mit Abrechnungsdienstleistern prüfen: Falls Sie einen externen Abrechnungsdienstleister nutzen, prüfen Sie, ob die vertraglichen Grundlagen noch den aktuellen Abrechnungsmodalitäten und Datenschutzanforderungen entsprechen.
  1. Überweisungsvereinbarungen mit niedergelassenen Kollegen prüfen: Informelle oder formelle Überweisungsstrukturen sollten auf datenschutzrechtliche Konformität und Vergütungsregeln überprüft werden.
  1. Fortbildungsverpflichtungen aus Verträgen beachten: Manche Selektivverträge oder Zertifizierungsanforderungen binden die Teilnahme an bestimmte Fortbildungen. Prüfen Sie, ob diese Pflichten erfüllt sind.
  1. Mietvertrag für Praxisräume auf Kündigungsfristen prüfen: Der Mietvertrag ist kein direkter Abrechnungsvertrag, aber ein Ausfall der Praxisräume hat unmittelbare Folgen für die Abrechnung. Kennen Sie Ihre Kündigungsfristen und Verlängerungsoptionen.
  1. IT-Verträge auf Kompatibilität mit EBM-Anforderungen prüfen: Verträge mit Praxissoftware-Anbietern müssen sicherstellen, dass das System EBM-Updates zeitnah einspielt und die technischen Anforderungen der KV erfüllt.
  1. Vertragsarchiv vollständig und aktuell halten: Alle geprüften Verträge müssen mit aktuellem Datum und Versionsstatus archiviert sein. Veraltete Versionen nicht löschen, sondern als solche kennzeichnen.
  1. Rechtliche Änderungen im Vertragsarztrecht einbeziehen: Das Vertragsarztrecht unterliegt regelmäßigen gesetzlichen Änderungen. Prüfen Sie, ob Ihre Verträge aktuelle Gesetzesänderungen berücksichtigen.

Typische Fehler

Selektivverträge laufen aus, ohne dass es bemerkt wird: Wenn ein Selektivvertrag endet, entfällt die Zusatzvergütung. Das fällt oft erst auf, wenn das Honorar plötzlich niedriger ist als erwartet.

Gesellschaftsvertrag nicht angepasst: Wenn ein Arzt aus der BAG ausscheidet oder eintritt, wird der Gesellschaftsvertrag häufig nicht aktualisiert. Das führt zu Unklarheiten bei der Honorarverteilung.

IT-Verträge ohne EBM-Update-Garantie: Manche Praxissoftware-Verträge enthalten keine Verpflichtung des Anbieters, EBM-Updates zeitnah einzuspielen. Das kann zu Abrechnungsfehlern führen.

Fazit

Ein vollständiges Vertragsmanagement ist ein unverzichtbarer Bestandteil des EBM-Controllings. Ärzteversichert empfiehlt, alle Verträge einmal jährlich systematisch zu prüfen und rechtliche Änderungen proaktiv einzuarbeiten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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