Das Elterngeld ersetzt einen Teil des weggefallenen Einkommens nach der Geburt eines Kindes. Für Ärzte mit hohem Einkommen kann eine durchdachte Planung den Elterngeldanspruch erheblich steigern. Da das Elterngeld auf das Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt basiert, bieten sich besondere Optimierungsmöglichkeiten. Diese Checkliste zeigt die wichtigsten Hebel.

Die Checkliste

  1. Bemessungszeitraum strategisch wählen: Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor dem Monat der Geburt. Planen Sie den Geburtstermin so, dass Monate mit besonders hohem Einkommen (z.B. Monat mit Einmalzahlungen) in den Bemessungszeitraum fallen oder Monate mit besonders niedrigem Einkommen herausfallen.
  1. ElterngeldPlus nutzen: ElterngeldPlus zahlt einen hälftigen Elterngeldbetrag über doppelt so viele Monate aus. Das ist besonders interessant für Ärzte, die in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten möchten.
  1. Partnerschaftsbonus einplanen: Wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit von 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten, erhalten beide vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate (Partnerschaftsbonus). Das erhöht den Gesamtanspruch erheblich.
  1. Steuerklassenwechsel vor dem Bemessungszeitraum prüfen: Verheiratete Ärzte können durch einen Wechsel in Steuerklasse III vor dem Bemessungszeitraum das Nettoeinkommen und damit die Elterngeldbasisdaten optimieren. Achtung: Der Steuerklassenwechsel muss mindestens sieben Monate vor Beginn des Bemessungszeitraums erfolgen.
  1. Selbstständige Einnahmen berücksichtigen: Bei niedergelassenen Ärzten wird das Elterngeld auf Basis des Gewinns (nach Abzug von Betriebsausgaben) berechnet. Eine optimale Einnahmenplanung vor dem Bemessungszeitraum lohnt sich.
  1. Einmalzahlungen und Zulagen strategisch planen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld, das in den Bemessungszeitraum fällt, erhöht das Elterngeld. Planen Sie Einmalzahlungen gezielt in diesen Zeitraum.
  1. Elterngeld-Antrag rechtzeitig stellen: Der Antrag kann frühestens ab dem Geburtsmonat gestellt werden. Wird er jedoch zu spät gestellt, können Monate verloren gehen. Elterngeld wird max. 3 Monate rückwirkend gezahlt.
  1. PKV-Beiträge in der Elternzeit klären: In der Elternzeit besteht kein Anspruch auf GKV-Familienversicherung für PKV-versicherte Ärzte. PKV-Beiträge laufen weiter; prüfen Sie, ob ein Anwartschaftstarif die Beiträge reduziert.
  1. Aufteilung der Elternzeit zwischen Partnern optimieren: Zwei Partnermonate erhöhen die Gesamtbezugsdauer auf 14 Monate. Prüfen Sie, welcher Partner die zwei Partnermonate übernimmt, um das Haushaltseinkommen zu optimieren.
  1. Beratung durch Elterngeldstelle nutzen: Viele Elterngeldstellen bieten kostenlose Beratung an. Nutzen Sie diese, um sicherzustellen, dass alle Optimierungsoptionen ausgeschöpft werden.

Typische Fehler

Bemessungszeitraum nicht geplant: Wer die Elternzeit spontan plant, ohne den Bemessungszeitraum zu prüfen, verzichtet möglicherweise auf erhebliche Elterngeldbeträge.

ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus unbekannt: Viele Paare kennen diese Optionen nicht und wählen automatisch das klassische Basiselterngeld, obwohl eine Kombination günstiger wäre.

PKV-Beiträge in der Elternzeit vergessen: Wer die Beitragsbelastung in der Elternzeit nicht einplant, gerät schnell in finanzielle Engpässe.

Fazit

Mit der richtigen Planung lässt sich das Elterngeld als Arzt deutlich optimieren. Ärzteversichert empfiehlt, die PKV-Situation während der Elternzeit rechtzeitig mit einem Spezialisten zu klären. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →