Ärzte haben häufig ein überdurchschnittliches Vermögen, das aus Praxiswert, Immobilien, Wertpapierdepots und Versicherungsleistungen besteht. Ohne eine vorausschauende Nachlassplanung kann die gesetzliche Erbfolge zu unerwünschten Ergebnissen führen und erhebliche Erbschaftsteuer verursachen. Diese Checkliste hilft Ärzten, den Nachlass frühzeitig und systematisch zu regeln.

Die Checkliste

  1. Testament oder Erbvertrag erstellen: Ohne letztwillige Verfügung gilt die gesetzliche Erbfolge. Erstellen Sie ein notarielles Testament oder schließen Sie einen Erbvertrag ab, um Ihre Wünsche verbindlich festzuhalten.
  1. Berliner Testament für Ehepaare prüfen: Das gegenseitige Einsetzen als Alleinerben (Berliner Testament) ist für Ehepaare häufig sinnvoll, kann aber steuerlich nachteilig sein, wenn die Kinder enterbt werden.
  1. Erbschaftsteuer-Freibeträge nutzen: Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von je 400.000 Euro. Durch frühzeitige Schenkungen können Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden.
  1. Praxis- und MVZ-Nachfolge gesondert regeln: Arztpraxen und MVZ sind besondere Vermögenswerte, für die eigenständige Nachfolgepläne erstellt werden müssen. Ein Praxisübergabevertrag oder eine Gesellschaftervereinbarung ist nötig.
  1. Lebensversicherungen und bAV auf Begünstigte prüfen: Lebensversicherungen, die außerhalb des Erbgangs fällig werden (bezugsberechtigte Person), sind nicht Teil des Nachlasses. Prüfen Sie, ob die eingesetzten Begünstigten noch Ihren Wünschen entsprechen.
  1. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellen: Diese Dokumente regeln, wer im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit Entscheidungen trifft. Ohne Vorsorgevollmacht muss das Gericht einen Betreuer bestellen.
  1. Pflichtteilsansprüche der Kinder einkalkulieren: Kinder haben stets Anspruch auf den halben gesetzlichen Erbanteil. Planen Sie diese Ansprüche bei der Nachlassgestaltung ein, um Liquiditätsprobleme zu vermeiden.
  1. Immobilien und Beteiligungen bewerten lassen: Für eine realistische Nachlassplanung müssen alle Vermögenswerte aktuell bewertet sein. Immobilienwerte und Praxiswert können stark schwanken.
  1. Steuerberater und Fachanwalt für Erbrecht einbeziehen: Nachlassplanung ist interdisziplinär. Ein Steuerberater optimiert die steuerliche Seite; ein Fachanwalt für Erbrecht sorgt für die rechtliche Wirksamkeit.
  1. Nachlassplanung alle fünf Jahre überprüfen: Familien- und Vermögenssituationen ändern sich. Lassen Sie Testament und Nachlassplanung regelmäßig anpassen.

Typische Fehler

Kein Testament: Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die häufig nicht den persönlichen Wünschen entspricht und steuerlich ungünstig sein kann.

Begünstigte bei Versicherungen nicht aktualisiert: Wer nach einer Scheidung nicht die Bezugsberechtigung ändert, hinterlässt möglicherweise dem Ex-Partner eine Lebensversicherung.

Praxisvermögen nicht separat geregelt: Die Praxis ist ein besonderer Vermögenswert, der gesonderte Regelungen erfordert. Eine Einbeziehung in den allgemeinen Erbgang kann zur Schließung der Praxis führen.

Fazit

Nachlassplanung ist keine Angelegenheit für das Alter, sondern sollte frühzeitig beginnen. Ärzteversichert begleitet Sie bei der Analyse von Lebens- und Rentenversicherungen im Rahmen der Nachlassplanung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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