Ärzte verfügen häufig über ein komplexes Vermögen: Praxisanteile, Immobilien, Kapitalanlagen und Versicherungsleistungen. Ohne Testament und durchdachte Nachlassplanung drohen Erbschaftssteuer, Praxisunterbrechungen und Familienstreitigkeiten. Diese Checkliste hilft Ihnen, Ihren Nachlass umfassend und vorausschauend zu regeln.
Die Checkliste
- Testament verfassen: Erstellen Sie ein notarielles Testament oder ein eigenhändiges Testament; klären Sie mit einem Notar oder Erbrechtsanwalt, welche Form für Ihre Situation optimal ist.
- Erbvertrag als Alternative prüfen: Bei geplanter Übertragung der Praxis oder bei gemeinsamen Nachlassregelungen mit dem Ehepartner kann ein Erbvertrag sinnvoller als ein Testament sein.
- Gesetzliche Erbfolge kennen: Informieren Sie sich, was ohne Testament geschieht; die gesetzliche Erbfolge entspricht häufig nicht den tatsächlichen Wünschen des Praxisinhabers.
- Praxisnachfolge gesondert regeln: Die Praxis oder MVZ-Beteiligung darf nicht einfach vererbt werden; klären Sie mit der KV und dem Anwalt, wie die Zulassung im Erbfall behandelt wird.
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellen: Regeln Sie, wer im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit Entscheidungen für Sie trifft; Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ergänzen das Testament.
- Freibeträge für Erbschaftsteuer nutzen: Nutzen Sie Schenkungsfreibeträge (Ehepartner: 500.000 Euro, Kinder: 400.000 Euro alle zehn Jahre), um Vermögen steuergünstig zu übertragen.
- Lebensversicherungen und Sterbegeld korrekt benennen: Klären Sie, ob Lebensversicherungen aus dem Nachlass herausgehalten werden sollen (Direktbegünstigungsregelung) und benennen Sie Bezugsberechtigte korrekt.
- Gemeinschaftskonto und Depotregelung klären: Stellen Sie sicher, dass Ihr Partner im Todesfall Zugang zu gemeinsamen Konten hat; ein Oder-Konto ist hierfür praktisch.
- Unternehmensbewertung für die Praxis vornehmen lassen: Lassen Sie die Praxis regelmäßig bewerten; eine zu hohe Bewertung kann zu einer übermäßigen Erbschaftsteuerbelastung führen.
- Gesellschaftsvertrag bei BAG oder MVZ auf Erbfallklausel prüfen: Klären Sie, was im Gesellschaftsvertrag für den Tod eines Gesellschafters vorgesehen ist; ohne Klausel entstehen schnell Konflikte.
- Steuerberater und Erbrechtsanwalt einbeziehen: Nachlassplanung für Ärzte ist komplex; ein Team aus Steuerberater und Erbrechtsanwalt stellt sicher, dass alle Aspekte berücksichtigt werden.
- Nachlassplanung regelmäßig aktualisieren: Überprüfen Sie Testament und Vollmachten bei jeder wesentlichen Lebensveränderung (Heirat, Scheidung, Geburt, Praxiskauf).
Typische Fehler
- Kein Testament: Viele Ärzte haben kein Testament; die gesetzliche Erbfolge entspricht oft nicht den tatsächlichen Wünschen und kann zu Praxisunterbrechungen führen.
- Praxisnachfolge nicht geregelt: Eine Praxis lässt sich nicht einfach wie ein Gegenstand vererben; ohne klare Regelung droht dem Praxisbetrieb das Aus.
- Schenkungsfreibeträge nicht genutzt: Viele Ärzte warten mit der Vermögensübertragung bis zum Tod und verschenken damit erhebliche Steuerpotenziale.
Fazit
Nachlassplanung ist eine der wichtigsten Aufgaben für Ärzte mit Vermögen und Praxis. Ärzteversichert unterstützt Sie mit einem Netzwerk aus Experten für Erbschaftssteuer und Praxisnachfolge. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
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