Beim Factoring verkauft die Arztpraxis ihre offenen Forderungen (z.B. aus Privat- und Selbstzahlerabrechnungen) an einen Factoringanbieter und erhält sofort einen Großteil des Rechnungsbetrags. Das verbessert die Liquidität, reduziert den Verwaltungsaufwand für das Mahnwesen und überträgt das Ausfallrisiko auf den Factor. Diese Checkliste führt durch die Einführung.
Die Checkliste
- Factoring-Bedarf analysieren: Prüfen Sie, ob Ihr Liquiditätsproblem tatsächlich durch Factoring gelöst wird oder ob andere Maßnahmen (z.B. kürzere Zahlungsziele, besseres Mahnwesen) effizienter sind.
- Anbieter vergleichen: Vergleichen Sie mindestens drei Factoring-Anbieter für den Gesundheitsbereich (z.B. Medifactoring, Deutsche Ärzte Finanz) hinsichtlich Factoring-Gebühr, Vorfinanzierungsquote, Vertragslaufzeit und DSGVO-Konformität.
- Factoring-Typen unterscheiden: Echtes Factoring (Ausfallrisiko geht auf den Factor über) und unechtes Factoring (Ausfallrisiko verbleibt bei der Praxis) haben unterschiedliche Kostenstrukturen. Für Arztpraxen ist echtes Factoring meist sinnvoller.
- DSGVO-Anforderungen klären: Beim Factoring werden Patientendaten an den Factor übermittelt. Die Patienten müssen darüber informiert werden; ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Factor ist erforderlich.
- Patienteninformation im Voraus kommunizieren: Teilen Sie Ihren Patienten schriftlich mit, dass Forderungen an einen Factor abgetreten werden. Diese Information sollte in der Datenschutzerklärung und im Behandlungsvertrag enthalten sein.
- Factoring-Vertrag rechtlich prüfen lassen: Factoring-Verträge sind komplex. Lassen Sie den Vertrag von einem Fachanwalt für Medizinrecht oder Handelsrecht prüfen, bevor Sie unterschreiben.
- Buchhaltung anpassen: Der Verkauf von Forderungen an den Factor muss in der Buchhaltung korrekt abgebildet werden. Stimmen Sie sich mit Ihrem Steuerberater ab.
- Factoring nur für geeignete Forderungen nutzen: Privatpatientenrechnungen und Selbstzahlerleistungen eignen sich gut; GKV-Forderungen werden über die KV abgewickelt und nicht factored.
- Mahnwesen nicht komplett abgeben: Prüfen Sie, ob Sie das Mahnwesen vollständig auslagern oder nur teilweise. Bei sensiblen Patientenbeziehungen kann eigenes Mahnwesen sinnvoll sein.
- Wirtschaftlichkeit regelmäßig überprüfen: Factoring-Gebühren (oft 1 bis 3 Prozent der Forderungssumme) müssen durch Liquiditätsgewinn und Verwaltungsentlastung gerechtfertigt sein. Jährliche Überprüfung einplanen.
Typische Fehler
DSGVO-Anforderungen ignoriert: Wer Patientendaten ohne Information und AVV an den Factor übergibt, riskiert erhebliche Datenschutz-Bußgelder.
Zu teures Factoring abgeschlossen: Ohne Vergleich werden manchmal überhöhte Factoring-Gebühren akzeptiert. Mindestens drei Angebote einholen.
Factoring als Dauerlösung für strukturelle Probleme: Wenn die Praxis grundsätzlich unwirtschaftlich arbeitet, löst Factoring das Problem nicht. Zunächst Ursachen analysieren.
Fazit
Factoring kann die Praxisliquidität erheblich verbessern und Verwaltungsaufwand reduzieren. Ärzteversichert empfiehlt, vor dem Abschluss eines Factoring-Vertrags eine vollständige Wirtschaftlichkeitsanalyse durchzuführen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
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