Niedergelassene Kassenärzte und Krankenhausärzte mit Ermächtigung sind verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren mindestens 250 CME-Punkte (Continuing Medical Education) nachzuweisen. Wer die Fortbildungspflicht nicht erfüllt, riskiert Honorarkürzungen und im Extremfall den Entzug der Kassenzulassung. Diese Checkliste hilft, die Fortbildungspflicht systematisch und rechtzeitig zu erfüllen.
Die Checkliste
- Fortbildungspflicht und Frist kennen: Die Fortbildungspflicht gilt für alle Kassenärzte nach §95d SGB V. Alle fünf Jahre müssen 250 Punkte gegenüber der KV nachgewiesen werden. Notieren Sie Ihren persönlichen Stichtag.
- CME-Punkte in der Eigenen Online-Plattform der KV verfolgen: Viele KVen bieten ein Online-Portal, in dem akkumulierte CME-Punkte eingesehen werden können. Überprüfen Sie Ihren Punktestand regelmäßig.
- Anerkannte Fortbildungsformate nutzen: Punkte werden anerkannt für: Präsenzseminare, zertifizierte Online-Kurse, Kongressbesuche, Selbststudium mit CME-Test (Fachzeitschriften), Lektüre und strukturierte interkollegiale Fortbildung. Nicht jede Veranstaltung ist anerkannt.
- Fortbildungsnachweise sofort sammeln: Bewahren Sie alle Fortbildungszertifikate unmittelbar nach Erhalt in einer systematischen Ablage auf. Rückwirkend Nachweise zu besorgen ist aufwendig.
- Online-Fortbildungen strategisch nutzen: Zertifizierte Online-CME-Kurse (z.B. über Springer Medizin, DocCheck, Aerztekammer-CME) erlauben es, Punkte flexibel und ohne Anreise zu sammeln.
- Kongress- und Fortbildungsreisen als Werbungskosten absetzen: Ausgaben für Fortbildungsveranstaltungen (Teilnahmegebühr, Reise, Hotel) sind steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar.
- Punktestand zwei Jahre vor Fristablauf prüfen: Spätestens zwei Jahre vor dem Stichtag sollten mindestens 150 Punkte angesammelt sein. Falls nicht, intensivieren Sie die Fortbildungsaktivität.
- Fortbildungszertifikat bei der KV einreichen: Das Fortbildungszertifikat der Ärztekammer muss fristgerecht bei der KV eingereicht werden. Die Ärztekammer stellt das Zertifikat aus, wenn die 250 Punkte nachgewiesen sind.
- Qualitätszirkel und Balintgruppen einrechnen: Qualitätszirkel und Balintgruppen in der Praxis sind häufig CME-anerkannt und können in die Punktezählung einfließen. Bei der zuständigen KV nachfragen.
- Freistellung für Fortbildungen mit dem Arbeitgeber vereinbaren: Angestellte Ärzte sollten Fortbildungsansprüche und Freistellungsregelungen im Arbeitsvertrag klären, damit Fortbildungen auch tatsächlich stattfinden können.
Typische Fehler
Zu spät mit dem Punktesammeln begonnen: Wer im letzten Jahr des Fünf-Jahres-Zeitraums fehlende Punkte nachholen muss, hat wenig Spielraum. Kontinuierliches Fortbilden ist effizienter.
Nicht anerkannte Veranstaltungen besucht: Nicht jede Fortbildung ist CME-zertifiziert. Prüfen Sie vorab, ob eine Veranstaltung anerkannte Punkte vergibt.
Zertifikat nicht rechtzeitig eingereicht: Das Fortbildungszertifikat der Ärztekammer wird erst ausgestellt, wenn die Punkte nachgewiesen sind. Kalkulieren Sie Bearbeitungszeit ein.
Fazit
Die Fortbildungspflicht ist zwar eine Pflicht, aber auch eine Chance zur fachlichen Weiterentwicklung. Ärzteversichert empfiehlt, Fortbildungskosten als festen Budgetposten zu planen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
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