Eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ermöglicht Ärzten die gemeinsame Berufsausübung unter einer gemeinsamen Zulassung mit geteilten Ressourcen. Die Gründung erfordert sorgfältige rechtliche, steuerliche und organisatorische Vorbereitung. Diese Checkliste führt Sie durch alle wesentlichen Schritte.
Die Checkliste
- Zulassungsrechtliche Voraussetzungen prüfen: Klären Sie mit der KV, ob und wie eine BAG-Zulassung beantragt wird; beide Ärzte benötigen in der Regel eine eigene Zulassung oder eine Jobsharing-Vereinbarung.
- Partner sorgfältig auswählen: Prüfen Sie nicht nur fachliche Kompatibilität, sondern auch Werte, Arbeitskultur und langfristige Ziele; Partnerstreitigkeiten sind einer der häufigsten Gründe für das Scheitern von BAGs.
- Gesellschaftsvertrag (GbR oder Partnerschaftsgesellschaft) aufsetzen: Lassen Sie den Gesellschaftsvertrag von einem auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt erstellen; klären Sie Kapitalbeteiligung, Gewinnverteilung, Entscheidungsprozesse und Ausstiegsklauseln.
- Gewinnverteilung und Kostentragung regeln: Legen Sie klar fest, wie Einnahmen aufgeteilt und welche Kosten geteilt oder individuell getragen werden; unterschiedliche Einnahmen (GKV vs. privat) müssen separat erfasst werden.
- Ausstiegsklauseln und Nachfolgeregelung einbauen: Regeln Sie, was passiert, wenn ein Partner ausscheidet, berufsunfähig wird oder stirbt; eine fehlende Regelung kann die Praxis existenziell gefährden.
- Gemeinsame Kontenstruktur einrichten: Richten Sie ein gemeinsames Geschäftskonto für laufende Ausgaben ein; klären Sie Zeichnungsberechtigungen und Liquiditätspuffer.
- Steuerliche Gestaltung mit Steuerberater klären: BAGs haben besondere steuerliche Anforderungen; klären Sie Umsatzsteuerpflicht für einzelne Leistungen, Gewinnermittlungsart und gemeinsame Buchführung.
- Versicherungsschutz für die BAG aufstellen: Berufshaftpflicht, Praxisversicherungen und Betriebsunterbrechungsversicherung müssen für die BAG neu geprüft und ggf. angepasst werden.
- Praxisräume und Ausstattung regeln: Klären Sie, wer Eigentümer der Praxisausstattung ist und wie Neuanschaffungen finanziert und verteilt werden.
- Kommunikationsregeln und Entscheidungsprozesse festlegen: Legen Sie fest, welche Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen und wer in welchen Bereichen allein entscheiden darf.
- KV über die BAG-Gründung informieren: Informieren Sie die KV rechtzeitig über die geplante BAG; manche Genehmigungen erfordern Vorlaufzeiten von mehreren Monaten.
- Probezeit vereinbaren: Erwägen Sie eine Phase der engen Zusammenarbeit vor der formellen BAG-Gründung, um die Kompatibilität im Alltag zu testen.
Typische Fehler
- Gesellschaftsvertrag zu allgemein gehalten: Ein unvollständiger Vertrag ohne klare Regelungen für Streitfälle führt bei Meinungsverschiedenheiten schnell zu Konflikten.
- Ausstiegsklausel fehlt: Ohne Ausstiegsregelung kann ein Partner die gesamte Praxis blockieren oder finanziell überfordern.
- Partner nicht ausreichend geprüft: Die fachliche Kompetenz allein reicht nicht; unterschiedliche Persönlichkeiten und Werte sind häufig die Ursache für das Scheitern von BAGs.
Fazit
Eine Gemeinschaftspraxis bietet erhebliche wirtschaftliche und persönliche Vorteile, wenn sie auf einem soliden rechtlichen und menschlichen Fundament steht. Ärzteversichert berät zu allen Versicherungsfragen rund um die BAG-Gründung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- KBV – Berufsausübungsgemeinschaft
- Bundesärztekammer – Gesellschaftsrecht für Ärzte
- BMF – Steuerrecht für Personengesellschaften
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