Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist eine der häufigsten Kooperationsformen unter Ärzten. Mehrere Ärzte teilen Räume, Personal und Ressourcen, führen die Praxis aber gemeinsam unter einer einheitlichen Abrechnungsnummer. Das spart Kosten, erlaubt Spezialisierungen und verbessert die Work-Life-Balance. Die Gründung einer BAG erfordert jedoch sorgfältige rechtliche und wirtschaftliche Vorbereitung. Diese Checkliste führt durch alle wichtigen Schritte.
Die Checkliste
- Gesellschaftsform und rechtliche Struktur festlegen: Die BAG wird in der Regel als GbR oder Partnerschaftsgesellschaft geführt. Klären Sie mit einem Rechtsanwalt, welche Form für Ihre Situation optimal ist.
- Gesellschaftsvertrag notariell beurkunden lassen: Der Gesellschaftsvertrag regelt: Gewinnverteilung, Einlagen, Ausscheidensregelungen, Entscheidungsprozesse, Streitbeilegung und Nachfolgeregelungen. Er muss von einem auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt erstellt werden.
- KV-Zulassung für die BAG beantragen: Die BAG braucht eine eigene Abrechnungsnummer. Alle beteiligten Ärzte müssen zugelassen sein. Stellen Sie gemeinsam den Antrag bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.
- Miet- und Praxisvertrag auf die BAG übertragen: Praxismietvertrag, Gerätekauf und andere Verträge müssen auf die neue Gesellschaft übergehen. Prüfen Sie, ob bestehende Verträge angepasst werden müssen.
- Berufshaftpflicht für alle BAG-Partner prüfen: Jeder Arzt in der BAG benötigt eine eigene Berufshaftpflichtversicherung, die auch die Tätigkeit in der Gemeinschaft einschließt. Klären Sie mit dem Versicherer, ob ein gemeinsamer Tarif günstiger ist.
- Buchhaltung und Steuer gemeinsam regeln: Die BAG erstellt einen gemeinsamen Jahresabschluss; Gewinne und Verluste werden entsprechend dem Gesellschaftsvertrag aufgeteilt. Ein Steuerberater mit Erfahrung in Arztpraxen ist unverzichtbar.
- Urlaubsvertretung und Dienstplanregelungen vereinbaren: Wer vertritt wen, wann? Klare Regelungen für Urlaub, Krankheit und Fortbildungszeiten verhindern Konflikte.
- Gemeinsames Bankkonto einrichten: Ein gemeinsames Geschäftskonto für Einnahmen, Ausgaben und Investitionen der BAG vereinfacht die Buchführung erheblich.
- Streitbeilegungsklausel in den Gesellschaftsvertrag aufnehmen: Konflikte zwischen Gesellschaftern sind selten, aber möglich. Eine Mediationsklausel verhindert teure Gerichtsverfahren.
- Auflösungsszenarien vordenken: Was passiert, wenn ein Partner ausscheidet, stirbt oder berufsunfähig wird? Regelungen für diese Szenarien gehören in den Gesellschaftsvertrag.
Typische Fehler
Gesellschaftsvertrag ohne Fachanwalt: Ein Standard-GbR-Vertrag aus dem Internet ist für eine Arztpraxis ungeeignet. Medizinrechtliche Besonderheiten müssen eingearbeitet werden.
Haftungsfragen ungeklärt: In der GbR haften alle Gesellschafter grundsätzlich gesamtschuldnerisch. Ohne klare Regelungen kann einer für Fehler des anderen haften.
Keine Exitregelung: Wenn ein Partner ausscheiden will und keine Regelung besteht, droht ein langwieriger Rechtsstreit über die Praxisbewertung.
Fazit
Die BAG-Gründung ist ein bedeutender Schritt, der mit der richtigen Vorbereitung erhebliche Vorteile bringt. Ärzteversichert hilft Ihnen, alle Versicherungsfragen rund um die Gemeinschaftspraxis zu klären. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
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