Niedergelassene Ärzte müssen ihren Praxisgewinn gegenüber dem Finanzamt korrekt ermitteln und erklären. Die häufigste Methode ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR); ab bestimmten Umsatz- und Gewinnschwellen ist eine Bilanzierung erforderlich. Diese Checkliste hilft Ihnen, die Gewinnermittlung vollständig und fehlerfrei durchzuführen.
Die Checkliste
- Gewinnermittlungsart festlegen: Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ob EÜR oder Bilanzierung für Ihre Praxis verpflichtend oder vorteilhaft ist; freiberufliche Ärzte können in der Regel EÜR nutzen.
- Alle Einnahmen vollständig erfassen: Erfassen Sie alle Einnahmenquellen: GKV-Honorar, GOÄ-Privatrechnungen, IGeL-Einnahmen, Gutachterhonorar und sonstige Einkünfte.
- Betriebsausgaben vollständig dokumentieren: Sammeln Sie Belege für alle abzugsfähigen Ausgaben: Praxismiete, Personal, Verbrauchsmaterial, Geräteleasing, Fortbildung, Software, KfZ-Anteil.
- Private und betriebliche Ausgaben trennen: Gemischt genutzte Gegenstände (z. B. Fahrzeug, Mobiltelefon) müssen nach betrieblichem und privatem Anteil aufgeteilt werden.
- Abschreibungen korrekt ansetzen: Praxisausstattung, Geräte und EDV werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben; klären Sie mit dem Steuerberater die gültige AfA-Tabelle.
- Investitionsabzugsbetrag (IAB) prüfen: Wenn Sie in den nächsten drei Jahren investieren wollen, können Sie bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten vorab steuerlich geltend machen.
- Vorauszahlungen und tatsächliche Steuerlast abgleichen: Kontrollieren Sie, ob Ihre vierteljährlichen Steuervorauszahlungen noch zu Ihrer aktuellen Ertragssituation passen; zu niedrige Vorauszahlungen führen zu Steuernachzahlungen mit Zinsen.
- Umsatzsteuerfreiheit prüfen: Ärztliche Heilbehandlungen sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei; nicht-heilkundliche Leistungen (z. B. Gutachten, ästhetische OPs ohne medizinische Indikation) können umsatzsteuerpflichtig sein.
- Gewerbesteuer-Aspekt prüfen: Freiberufliche ärztliche Tätigkeiten sind gewerbesteuerfrei; bei GmbH-Strukturen oder MVZ kann Gewerbesteuer anfallen.
- Buchführungsunterlagen vollständig und geordnet ablegen: Alle Belege müssen zehn Jahre aufbewahrt werden; legen Sie eine strukturierte digitale oder physische Ablage an.
- Steuerberater fristgerecht informieren: Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen rechtzeitig beim Steuerberater vorliegen; verspätete Abgaben der Steuererklärung können Verspätungszuschläge auslösen.
- Steuerbescheid auf Korrektheit prüfen: Prüfen Sie Steuerbescheide auf offensichtliche Fehler; Einspruchsfristen (vier Wochen) sind zu beachten.
Typische Fehler
- Privatentnahmen nicht korrekt verbucht: Privatentnahmen aus dem Praxiskonto müssen klar als solche ausgewiesen werden, sonst entstehen steuerliche Unklarheiten.
- Investitionsabzugsbetrag nicht genutzt: Viele Praxisinhaber kennen den IAB nicht und verschenken erhebliche Steuervorteile.
- Belege nicht vollständig gesammelt: Fehlende Belege können im Rahmen einer Betriebsprüfung zu Hinzuschätzungen führen.
Fazit
Eine sorgfältige Gewinnermittlung ist die Basis für faire Steuerzahlungen und eine verlässliche Praxisfinanzierung. Ärzteversichert empfiehlt die enge Zusammenarbeit mit einem auf Ärzte spezialisierten Steuerberater. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- BMF – Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Bundesärztekammer – Praxisfinanzierung
- KBV – Praxismanagement und Steuer
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