Die GmbH ist für Ärzte ein attraktives Instrument zur steuerlichen Gestaltung, zur Haftungsbegrenzung und zur Nutzung einer Holding-Struktur. Allerdings sind berufsrechtliche Besonderheiten zu beachten: Nicht jede ärztliche Tätigkeit kann in einer GmbH ausgeübt werden. Diese Checkliste führt Sie durch die wichtigsten Schritte zur GmbH-Gründung als Arzt.

Die Checkliste

  1. Berufsrechtliche Zulässigkeit prüfen: Klären Sie mit dem Anwalt, welche ärztlichen Tätigkeiten in einer GmbH ausgeübt werden dürfen; die unmittelbare Heilkundeausübung ist in vielen Bundesländern nur für Medizinische Versorgungszentren in der GmbH-Form erlaubt.
  2. Steuerlichen Vorteil quantifizieren lassen: Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 %; zusammen mit dem Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer ist die Gesamtsteuerbelastung in der GmbH oft niedriger als der persönliche Einkommensteuersatz. Lassen Sie den konkreten Vorteil berechnen.
  3. Stammkapital bereitstellen: Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro; planen Sie die Kapitaleinlage ein.
  4. Gesellschaftsvertrag (Satzung) erstellen lassen: Lassen Sie die Satzung von einem auf Medizin- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwalt erstellen; Standardsatzungen reichen für ärztliche GmbHs oft nicht aus.
  5. Geschäftsführergehalt festlegen: Das Geschäftsführergehalt ist Betriebsausgabe der GmbH und muss im Voraus vertraglich festgelegt werden; es muss fremdüblich sein.
  6. Notartermin und Handelsregistereintrag planen: Planen Sie mindestens vier bis sechs Wochen für Notartermin, Eintragung und Registrierung beim Finanzamt ein.
  7. Steuerliche Besonderheiten einer ärztlichen GmbH klären: Prüfen Sie, ob Umsatzsteuerfreiheit für ärztliche Leistungen auch in der GmbH gilt und ob die GmbH der Gewerbesteuer unterliegt.
  8. Versicherungsschutz für die GmbH aufstellen: Eine GmbH benötigt eigene Versicherungen: Haftpflicht, Inhaltsversicherung, D&O-Versicherung für den Geschäftsführer und ggf. weitere Policen.
  9. Buchführungspflicht und Jahresabschluss einplanen: Eine GmbH ist zur doppelten Buchführung und zur jährlichen Bilanzierung verpflichtet; planen Sie die höheren Steuerberaterkosten ein.
  10. Gesellschafterdarlehen korrekt strukturieren: Falls Sie der GmbH Kapital leihen, muss dies zu fremdüblichen Konditionen erfolgen; klären Sie die steuerliche Behandlung mit dem Steuerberater.
  11. Pensionszusage oder bAV für Geschäftsführer prüfen: Als GmbH-Geschäftsführer können Sie eine betriebliche Altersvorsorge über die GmbH strukturieren; dies bietet erhebliche Steuervorteile.
  12. Exit-Szenario mitdenken: Klären Sie, wie die GmbH-Anteile im Erbfall, bei Scheidung oder bei Praxisaufgabe übertragen oder liquidiert werden.

Typische Fehler

  • Berufsrecht nicht geprüft: Viele Ärzte gründen eine GmbH, ohne zu prüfen, ob ihre spezifischen Tätigkeiten darin ausgeübt werden dürfen.
  • Stammkapital nicht ausreichend eingeplant: Neben dem gesetzlichen Minimum sind Anlaufkosten zu berücksichtigen; zu wenig Kapital gefährdet die GmbH von Beginn an.
  • Kein Geschäftsführervertrag: Ohne klaren Geschäftsführervertrag entstehen steuerliche und rechtliche Unsicherheiten.

Fazit

Die GmbH kann für Ärzte mit hohem Einkommen ein sinnvolles Steuer- und Haftungsinstrument sein. Ärzteversichert begleitet Ärzte mit GmbH-Struktur bei der Aufstellung des richtigen Versicherungskonzepts. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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