Die GmbH ist eine attraktive Unternehmensform für Ärzte, die Steuervorteile nutzen und ihr Privatvermögen von Praxisrisiken trennen möchten. In vielen Bundesländern können Ärzte eine GmbH für den Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) oder für bestimmte Leistungsbereiche einsetzen. Die Gründung unterliegt berufsrechtlichen Besonderheiten. Diese Checkliste führt durch alle wichtigen Schritte.
Die Checkliste
- Berufsrechtliche Zulässigkeit prüfen: In Deutschland können Ärzte in bestimmten Konstellationen eine GmbH gründen (z.B. für MVZ-Betrieb, für rein ambulante Leistungen nach Landesrecht). Prüfen Sie mit einem Fachanwalt für Medizinrecht, ob und in welcher Form eine GmbH für Ihre Tätigkeit zulässig ist.
- Steuerlichen Vorteil kalkulieren: In der GmbH beträgt die Körperschaftsteuer 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer (je nach Gemeinde), zusammen ca. 30 Prozent. Das kann günstiger als der persönliche Einkommensteuerspitzensatz von 45 Prozent sein. Ein Steuerberater berechnet, ab welchem Gewinn sich die GmbH lohnt.
- Stammkapital aufbringen: Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro (davon mindestens die Hälfte bei Gründung einzuzahlen). Für eine UG (haftungsbeschränkt) genügt 1 Euro, aber diese Form hat Einschränkungen.
- Gesellschaftsvertrag/Satzung erstellen: Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden und regelt: Unternehmensgegenstand, Stammkapital, Gesellschafter, Geschäftsführung, Gewinnverteilung und Auflösung.
- Geschäftsführergehalt festlegen: Das Geschäftsführergehalt des Arztes muss marktüblich sein. Ein zu niedriges Gehalt kann steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden.
- GmbH ins Handelsregister eintragen: Die Eintragung beim Handelsregister ist Voraussetzung für die rechtliche Existenz der GmbH. Beauftragen Sie einen Notar.
- Steuerliche Registrierung vornehmen: Die GmbH muss beim Finanzamt für Körperschaft- und Gewerbesteuer angemeldet werden. Die Vergabe einer Steuernummer und Umsatzsteuer-ID ist nötig.
- Berufshaftpflicht für die GmbH und den Arzt sichern: Die GmbH selbst benötigt eine Berufshaftpflichtversicherung; der Arzt als Gesellschafter-Geschäftsführer benötigt zusätzlich eine persönliche Absicherung.
- D&O-Versicherung für den Geschäftsführer prüfen: Als GmbH-Geschäftsführer haften Sie persönlich für Pflichtverletzungen gegenüber der Gesellschaft. Eine D&O-Versicherung schützt dagegen.
- Buchhaltungs- und Compliance-Anforderungen erfüllen: Eine GmbH muss einen Jahresabschluss (Bilanz plus GuV) erstellen und beim Bundesanzeiger veröffentlichen. Buchführungspflichten sind strenger als bei Freiberuflern.
Typische Fehler
GmbH ohne Prüfung der berufsrechtlichen Zulässigkeit: In manchen Bundesländern ist der Betrieb einer Arztpraxis als GmbH nicht zulässig. Vor der Gründung Landesrecht prüfen.
Stammkapital zu niedrig: Eine GmbH mit minimalem Stammkapital ist im Außenverhältnis wenig kreditwürdig und kann bei Haftungsfällen schnell insolvent werden.
Kein Geschäftsführervertrag: Der Arzt als Geschäftsführer benötigt einen klaren Anstellungsvertrag mit geregeltem Gehalt, Urlaub und Kündigungsfristen.
Fazit
Die GmbH-Gründung ist für Ärzte ab einem gewissen Gewinn steuerlich attraktiv, erfordert aber erheblichen Mehraufwand bei Buchhaltung und Compliance. Ärzteversichert hilft bei der Absicherung aller Risiken der ärztlichen GmbH. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →