Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die privatärztliche Abrechnung. Sie ermöglicht erhebliche Spielräume bei Steigerungssätzen und Analogleistungen, birgt aber auch Fallstricke bei Zielleistungen und Ausschlüssen. Eine optimierte GOÄ-Abrechnung sichert den wirtschaftlichen Erfolg der Privatpraxis und schützt vor Beanstandungen durch Privatpatienten oder PKV. Diese Checkliste gibt einen Überblick.
Die Checkliste
- GOÄ-Systematik kennen: Die GOÄ gliedert sich in Leistungsabschnitte (A bis P). Jede Leistung hat einen Punktwert, der mit dem Punktwert (derzeit 5,82873 Cent) multipliziert wird. Steigerungssätze (einfacher bis dreifacher Satz) beeinflussen das Ergebnis erheblich.
- Steigerungssätze begründen: Über den 2,3-fachen Satz (für technische Leistungen: über 1,8-fach) hinaus muss der Steigerungssatz schriftlich begründet werden. Pauschale Begründungen reichen nicht; individuelle, auf den Patienten bezogene Begründungen sind erforderlich.
- Zielleistungsprinzip beachten: Manche Leistungen schließen andere aus (Zielleistung deckt Begleitmaßnahmen ab). Eine gleichzeitige Abrechnung ist dann unzulässig und führt zu Rückforderungen.
- Analogleistungen korrekt einsetzen: Leistungen, die nicht explizit in der GOÄ aufgeführt sind, können analog abgerechnet werden. Die analoge Leistung muss begründet und die analoge Ziffer angegeben werden.
- IGeL-Leistungen korrekt behandeln: Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) werden ebenfalls nach GOÄ abgerechnet. Ein schriftlicher Behandlungsvertrag mit dem Patienten vor der Erbringung ist Pflicht.
- Wahlleistungsvereinbarung bei stationären Patienten korrekt abschließen: Für Chefarztbehandlung und besondere Unterkunft im Krankenhaus muss eine schriftliche Wahlleistungsvereinbarung vor Aufnahme abgeschlossen werden.
- Regelmäßige Abrechnungsschulung einplanen: Die GOÄ ist komplex; Änderungen und Interpretationen durch den Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) oder die Bundesärztekammer sollten bekannt sein.
- Abrechnungsfehler vor Rechnungsversand prüfen: Kontrollieren Sie erstellte Rechnungen auf: korrekte Leistungspositionen, Datumsangaben, Diagnosen und vollständige Patientendaten. Fehler vermeiden Reklamationen.
- GOÄ-Beratungsangebot der Ärztekammer nutzen: Viele Landesärztekammern bieten Abrechnungsberatung an. Nutzen Sie dieses Angebot, um strittige Positionen zu klären.
- Abrechnungsdienstleister oder Arztrechnungsstelle prüfen: Für Einzelärzte kann die Auslagerung der GOÄ-Abrechnung an einen spezialisierten Abrechnungsdienstleister wirtschaftlich sinnvoll sein. Die Dienstleister übernehmen auch das Mahnwesen.
Typische Fehler
Steigerungssätze über 2,3-fach ohne Begründung: Automatisch angewandte hohe Steigerungssätze ohne individuelle Begründung werden von der PKV regelmäßig beanstandet und zurückgefordert.
Zielleistungsausschlüsse ignoriert: Die gleichzeitige Abrechnung ausgeschlossener Leistungen führt zu Rückforderungen und Reputationsschäden.
Keine Wahlleistungsvereinbarung: Ohne Wahlleistungsvereinbarung kann die Rechnung für Chefarztbehandlung nicht gegenüber der PKV geltend gemacht werden.
Fazit
Eine optimierte und korrekte GOÄ-Abrechnung sichert den wirtschaftlichen Erfolg und das Vertrauen der Privatpatienten. Ärzteversichert empfiehlt, die Abrechnung regelmäßig durch einen Fachberater überprüfen zu lassen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
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