Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) regelt die Abrechnung privatärztlicher Leistungen. Viele Ärzte schöpfen das Abrechnungspotenzial nicht vollständig aus: Leistungen werden vergessen, Steigerungsfaktoren nicht genutzt oder Analogpositionen übersehen. Diese Checkliste hilft Ihnen, Ihre GOÄ-Abrechnung systematisch zu optimieren.
Die Checkliste
- GOÄ-Kenntnisse auf aktuellem Stand halten: Abonnieren Sie Fachinformationen zu GOÄ-Änderungen und Analogpositionen; eine veraltete Abrechnung verschenkt Honorarpotenziale.
- Alle erbrachten Leistungen vollständig erfassen: Stellen Sie sicher, dass alle ärztlichen Leistungen, die im GOÄ-Leistungsverzeichnis gelistet sind, auch tatsächlich abgerechnet werden.
- Steigerungsfaktoren korrekt und begründet anwenden: Steigerungsfaktoren über 2,3 (1-fach bis 3,5-fach) erfordern eine individuelle Begründung auf der Rechnung; nutzen Sie den zulässigen Rahmen bewusst.
- Schriftliche Honorarvereinbarung für erhöhte Faktoren nutzen: Bei Steigerungsfaktoren über 2,3 ist eine schriftliche Honorarvereinbarung vor Behandlungsbeginn erforderlich; stellen Sie diese standardmäßig bereit.
- Analogpositionen kennen und nutzen: Für Leistungen ohne eigene GOÄ-Ziffer können Analogpositionen angesetzt werden; klären Sie mit einem Abrechnungsberater, welche Analogpositionen für Ihre Fachrichtung in Frage kommen.
- Kombinationsausschlüsse beachten: Bestimmte Leistungen schließen sich gegenseitig aus (Ausschlussklauseln in den Allgemeinen Bestimmungen); nicht beachtete Ausschlüsse führen zu PKV-Rückforderungen.
- IGeL-Leistungen als GOÄ-Positionen korrekt abrechnen: IGeL-Leistungen, die im GOÄ gelistet sind, müssen auch nach GOÄ abgerechnet werden; erstellen Sie klare IGeL-Preislisten.
- Liquidation zeitnah erstellen: Je länger die Rechnung auf sich warten lässt, desto mehr Fragen entstehen; stellen Sie Privatrechnungen idealerweise innerhalb von vier Wochen nach der Behandlung aus.
- Rechnungsbestandteile vollständig prüfen: Eine GOÄ-Rechnung muss alle gesetzlichen Pflichtangaben enthalten (Datum, Diagnose, Leistungsbeschreibung, Ziffer, Häufigkeit, Betrag); unvollständige Rechnungen können von PKVen zurückgewiesen werden.
- PKV-Rückfragen professionell beantworten: PKV-Gesellschaften fragen gelegentlich nach Begründungen für bestimmte Ziffern; beantworten Sie diese sachlich und vollständig; dokumentieren Sie Ihre Antworten.
- Inkasso und Factoring für offene Rechnungen nutzen: Bei säumigen Privatpatienten sind ein Mahnwesen und ggf. ein Factoringanbieter sinnvoll; lassen Sie keine Forderungen verjähren.
- GOÄ-Umsatz monatlich kontrollieren: Vergleichen Sie Ihren monatlichen GOÄ-Umsatz mit dem Vorjahreszeitraum; starke Abweichungen können auf Abrechnungsfehler oder vergessene Leistungen hinweisen.
Typische Fehler
- Steigerungsfaktor standardmäßig 1-fach: Viele Ärzte rechnen immer mit dem einfachen Satz ab, ohne Steigerungspotenziale zu nutzen.
- Honorarvereinbarung fehlt: Für Steigerungsfaktoren über 2,3 ist eine schriftliche Vereinbarung Pflicht; fehlt sie, können PKVen die Mehrvergütung zurückfordern.
- Analogpositionen ungenutzt: Wer keine Analogpositionen kennt, lässt regelmäßig Honorar liegen.
Fazit
Eine optimierte GOÄ-Abrechnung ist eine effiziente Methode, das Praxishonorar zu steigern. Ärzteversichert unterstützt Privatärzte bei der ganzheitlichen Praxisfinanzierung und Absicherung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →