Die GOÄ-Abrechnung bietet Ärzten erhebliche Gestaltungsspielräume – die vielen gar nicht bewusst sind. Falsch gewählte Analogziffern, veraltete Abrechnungspositionen oder schlicht vergessene Leistungen können dazu führen, dass Ärzte systematisch unter ihrem möglichen Honoraranspruch bleiben. Gleichzeitig drohen bei fehlerhafter Kodierung Rückforderungen durch private Krankenversicherungen. Eine regelmäßige Überprüfung der genutzten GOÄ-Ziffern ist daher unverzichtbar – sowohl für die Honoraroptimierung als auch zur Absicherung gegen Rückforderungen.

Die Checkliste

  1. Alle regelmäßig genutzten GOÄ-Ziffern auflisten: Erstellen Sie eine vollständige Übersicht der Gebührennummern, die in Ihrer Praxis regelmäßig abgerechnet werden. Das ist die Grundlage für jede Optimierungsanalyse.
  1. Abrechnungsziffern mit aktueller GOÄ abgleichen: Die GOÄ ist seit 1996 nicht grundlegend überarbeitet worden, wird aber ergänzt und interpretiert. Prüfen Sie, ob Sie aktuelle Analogziffern korrekt nutzen und ob neue Interpretationshinweise der BÄK vorliegen.
  1. Steigerungsfaktoren überprüfen: Die GOÄ erlaubt eine Steigerung der Regelhonorare bis zum bestimmten Faktor (1-fach bis 3,5-fach bei persönlichen Leistungen). Prüfen Sie, ob Ihre übliche Steigerung der tatsächlich erbrachten Leistung entspricht und korrekt begründet wird.
  1. Vergessene Abrechnungspositionen identifizieren: Gibt es Leistungen, die Sie regelmäßig erbringen, aber nicht gesondert abrechnen? Kleine Leistungen wie Verbandswechsel, Gesprächsziffern oder Verwaltungsleistungen werden oft vergessen.
  1. Analogziffern korrekt einsetzen: Für neue Methoden ohne eigene GOÄ-Nummer werden Analogziffern verwendet. Prüfen Sie, ob Sie diese korrekt und vollständig nutzen, und ob die Analogziffer der erbrachten Leistung inhaltlich entspricht.
  1. Abrechnungsausschlüsse in der GOÄ beachten: Bestimmte GOÄ-Positionen schließen sich gegenseitig aus oder dürfen nicht gleichzeitig mit anderen Ziffern abgerechnet werden. Prüfen Sie Ihre Abrechnungsmuster auf unzulässige Kombinationen.
  1. Dokumentation zur abgerechneten Leistung prüfen: Jede GOÄ-Position muss durch eine entsprechende Dokumentation in der Patientenakte belegt sein. Bei Rückfragen durch PKV oder Patient ist die Dokumentation der entscheidende Nachweis.
  1. Leistungsübersicht mit Fachkollegen vergleichen: Der informelle Vergleich mit Fachkollegen oder Berufsverbänden kann zeigen, ob Sie bestimmte Leistungsbereiche deutlich unterdurchschnittlich abrechnen.
  1. IGeL-Leistungen in GOÄ-Abrechnung einbeziehen: Werden alle erbrachten Selbstzahlerleistungen konsequent über die GOÄ abgerechnet? Fehlende IGeL-Abrechnungen sind direkter Honorarverlust.
  1. PKV-Rückweisungen analysieren: Welche GOÄ-Positionen werden von privaten Krankenversicherungen am häufigsten gekürzt oder zurückgewiesen? Diese Positionen sollten einer besonders sorgfältigen Prüfung unterzogen werden.
  1. Beratung durch spezialisierten Abrechnungsberater in Betracht ziehen: Ein GOÄ-spezialisierter Abrechnungsberater kann in einem einmaligen Audit erhebliche Optimierungspotenziale aufzeigen, die durch laufendes Controlling nicht gefunden werden.

Typische Fehler

Steigerungsfaktor nicht begründet: Wird ein erhöhter Steigerungsfaktor angesetzt ohne schriftliche Begründung, können PKV und Patient die Rechnungskürzung verlangen.

Analogziffern aus Gewohnheit genutzt, ohne Prüfung: Manchmal wurde eine Analogziffer irgendwann einmal eingeführt und wird seitdem unreflektiert weiterverwendet – auch wenn es inzwischen eine genauere GOÄ-Ziffer gibt.

Gesprächsleistungen nicht abgerechnet: Ausführliche Arzt-Patienten-Gespräche sind nach GOÄ abrechenbar, werden aber von vielen Ärzten konsequent nicht in Rechnung gestellt.

Fazit

Eine regelmäßige Überprüfung der GOÄ-Abrechnungscodes sichert Honorare und schützt vor ungerechtfertigten Rückweisungen. Ärzteversichert empfiehlt, die Optimierung mindestens einmal jährlich durchzuführen und PKV-Rückweisungen systematisch auszuwerten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →