Wer die GOÄ-Abrechnung optimieren will, braucht nicht nur Fachwissen, sondern auch die richtigen Kontakte. Von der Ärztekammer über private Krankenversicherungen bis hin zu spezialisierten Abrechnungsberatern – das Netzwerk der Ansprechpartner rund um die GOÄ ist vielfältig und für viele Ärzte undurchsichtig. Diese Checkliste hilft Ihnen, alle relevanten Kontakte zu identifizieren, zentral zu erfassen und aktuell zu halten.

Die Checkliste

  1. Abrechnungsberater der Ärztekammer kennen: Die Landesärztekammern bieten Beratungsdienste zur GOÄ an. Ermitteln Sie den Ansprechpartner für GOÄ-Fragen bei Ihrer zuständigen Kammer und hinterlegen Sie die Kontaktdaten.
  1. GOÄ-Kommentare und -Auslegungshinweise der BÄK nutzen: Die Bundesärztekammer veröffentlicht regelmäßig GOÄ-Auslegungshinweise und -ratgeber. Wer diese kennt und nutzt, hat einen entscheidenden Informationsvorsprung.
  1. Ansprechpartner bei den PKV-Gesellschaften ermitteln: Für Rückfragen zu Abrechnungen, Widersprüche gegen Kürzungen oder Erklärungen zu abgelehnten Positionen brauchen Sie den richtigen Kontakt beim jeweiligen Versicherer.
  1. Auf GOÄ spezialisierten Abrechnungsberater identifizieren: Für eine umfassende GOÄ-Optimierung ist ein externer Experte oft unverzichtbar. Fragen Sie Fachverbände oder Kollegen nach Empfehlungen.
  1. Fachanwalt für Arztrecht für Widersprüche benennen: Bei hartnäckigen PKV-Kürzungen oder strittigen Rechnungskürzungen kann ein auf Arztrecht spezialisierter Anwalt helfen. Diesen Kontakt sollten Sie kennen, bevor Sie ihn brauchen.
  1. Abrechnungsdienstleister für Privatpatienten prüfen: Wenn Sie private Abrechnungen an einen Dienstleister outsourcen, muss dieser auf GOÄ spezialisiert sein. Prüfen Sie, ob der aktuelle Dienstleister die Anforderungen erfüllt.
  1. Berufsverband als Informationsquelle nutzen: Fachverbände und Berufsverbände bieten häufig GOÄ-Seminare, Abrechnungsratgeber und aktuelle Informationen zu Auslegungsfragen. Wer in der Praxis für diesen Kontakt zuständig ist, sollte klar sein.
  1. Ansprechpartner bei der Privatärztlichen Verrechnungsstelle kennen: Falls Sie mit einer PVS zusammenarbeiten, sollten Ansprechpartner für Rückfragen, Reklamationen und Optimierungshinweise bekannt und aktuell sein.
  1. Kontakt zur Schlichtungsstelle der PKV kennen: Bei Streitigkeiten zur GOÄ-Abrechnung kann die Schlichtungsstelle der PKV eingeschaltet werden. Ermitteln Sie, wie und bei wem Beschwerden eingereicht werden können.
  1. Kontaktliste zentral ablegen und pflegen: Erstellen Sie eine einseitige Übersicht aller GOÄ-relevanten Ansprechpartner und legen Sie diese zentral ab. Aktualisieren Sie die Liste einmal jährlich.
  1. Kollegiale Netzwerke für GOÄ-Informationen nutzen: Informationen über aktuelle GOÄ-Auslegungen und PKV-Praxis werden oft in kollegialen Netzwerken oder Fachgruppen weitergegeben. Identifizieren Sie, in welchen Gruppen Sie aktiv sein möchten.

Typische Fehler

Kein Ansprechpartner für PKV-Widersprüche bekannt: Wenn PKV-Kürzungen kommen und niemand in der Praxis weiß, an wen man sich wenden soll, verpassen viele Praxen die Widerspruchsfrist.

Abrechnungsberater nicht im Netzwerk: Ein guter GOÄ-Berater kann in einem einzigen Audit erhebliche Honorarpotenziale aufzeigen – wird aber häufig nicht gesucht, weil man nicht weiß, wo man ihn findet.

Kammer-Beratung nicht genutzt: Der Beratungsdienst der Ärztekammer zur GOÄ ist für Mitglieder häufig kostenlos oder günstig – wird aber kaum genutzt, weil er nicht bekannt ist.

Fazit

Das richtige Netzwerk ist der Schlüssel zu einer effektiven GOÄ-Optimierung. Ärzteversichert empfiehlt, die Kontaktliste als lebendes Dokument zu führen und einmal jährlich zu aktualisieren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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