Brandschutz und GOÄ-Optimierung werden selten in einem Atemzug genannt – doch beide hängen unmittelbar mit dem wirtschaftlichen Erfolg einer Privatarztpraxis zusammen. Ein Brandereignis, ein erzwungener Praxisschluss oder der Verlust von Patientenakten und Abrechnungsdaten können die privatärztliche Abrechnung für Monate oder dauerhaft zum Erliegen bringen. Wer die GOÄ-Abrechnung professionell optimieren will, darf die betriebliche Grundsicherung durch funktionierenden Brandschutz nicht vergessen. Diese Checkliste hilft Ihnen, beides im Jahresrhythmus zu prüfen.
Die Checkliste
- Feuerlöscher prüfen und warten lassen: Alle Feuerlöscher müssen in der gesetzlich vorgeschriebenen Frequenz (alle zwei Jahre) von einem Fachbetrieb gewartet werden. Prüfen Sie die Wartungsaufkleber.
- Rauchmelder testen: Alle Praxisräume müssen mit funktionsfähigen Rauchmeldern ausgestattet sein. Testen Sie monatlich die Funktionsfähigkeit und dokumentieren Sie das Ergebnis.
- Fluchtwege kontrollieren: Alle Fluchtwege und Notausgänge müssen frei und klar gekennzeichnet sein. Lagergut, Möbel oder Reinigungsutensilien haben hier nichts verloren.
- Brandschutzordnung und Notfallplan aktualisieren: Liegt eine aktuelle Brandschutzordnung vor? Sind alle Mitarbeiter und Patienten in der Lage, im Brandfall richtig zu reagieren?
- Personal jährlich einweisen: Brandschutzunterweisungen für das gesamte Praxispersonal müssen jährlich stattfinden. Schulungsnachweise archivieren.
- Elektrische Anlage prüfen lassen: Veraltete oder überlastete Elektroinstallationen sind eine häufige Brandursache. Ein Fachbetrieb sollte die Anlage regelmäßig überprüfen.
- Abrechnungsdaten vor Brandschäden schützen: Werden GOÄ-relevante Patientendaten und Abrechnungsunterlagen regelmäßig gesichert und an einem feuersicheren Ort oder off-site aufbewahrt? Ohne Datensicherung sind Abrechnungen nach einem Brand nicht mehr belegbar.
- Versicherungsschutz gegen Brandschäden überprüfen: Besteht eine ausreichende Gebäude- und Inhaltsversicherung? Schließt die Betriebsunterbrechungsversicherung auch Brandschäden ein?
- Medizintechnik auf Brandrisiko überprüfen: Elektrische Medizingeräte können ein Brandrisiko darstellen, wenn sie defekt oder überlastet sind. Regelmäßige DGUV-Prüfungen (früher BGV A3) sind vorgeschrieben.
- Lagerung gefährlicher Stoffe überprüfen: Desinfektionsmittel und andere brennbare Substanzen müssen getrennt, belüftet und feuersicher gelagert werden.
- Notfallplan für Betriebsunterbrechung aktualisieren: Was passiert mit laufenden GOÄ-Abrechnungen, wenn die Praxis nach einem Brand vorübergehend schließen muss? Planen Sie dieses Szenario durch.
Typische Fehler
Abrechnungsdaten nicht off-site gesichert: Im Brandfall sind Patientenakten und Abrechnungsunterlagen verloren, wenn keine externe Sicherung besteht. GOÄ-Rechnungen können dann nicht mehr belegt werden.
Brandschutzunterweisung fehlt: Mitarbeiter wissen nicht, wo der nächste Feuerlöscher ist oder wie sie im Brandfall reagieren sollen. Das ist nicht nur ein Sicherheitsrisiko, sondern auch eine Ordnungswidrigkeit.
Betriebsunterbrechung nicht versichert: Viele Praxen haben Gebäude- und Inhaltsversicherung, aber keine Betriebsunterbrechungsversicherung. Ein Brandschaden ohne diese Police kann existenzbedrohend sein.
Fazit
Brandschutz ist die Grundlage für einen kontinuierlichen Praxisbetrieb – und damit auch für eine kontinuierliche GOÄ-Abrechnung. Ärzteversichert empfiehlt, die Brandschutzprüfung als festen Bestandteil der jährlichen GOÄ-Optimierungsrunde einzuplanen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- GDV – Versicherungsschutz für Arztpraxen bei Brandschäden
- Bundesärztekammer – Praxissicherheit und Notfallplanung
- Bundesministerium für Gesundheit – Anforderungen an Arztpraxen
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