In der GOÄ-Abrechnung gibt es eine Reihe von Fristen, die im Alltag leicht übersehen werden – und deren Versäumnis unmittelbare finanzielle Folgen haben kann. Von der Rechnungsstellungspflicht über Verjährungsfristen für offene Honorarforderungen bis hin zu Widerspruchsfristen gegen PKV-Kürzungen: Wer diese Fristen kennt und aktiv überwacht, sichert seine Honorarforderungen und reagiert rechtzeitig auf Abrechnungsprobleme.

Die Checkliste

  1. Rechnungsstellung nach Behandlungsabschluss prüfen: GOÄ-Rechnungen sollten zeitnah nach Behandlungsabschluss gestellt werden. Zu lange Verzögerungen können das Vertrauensverhältnis belasten und im Extremfall zur Verjährung führen.
  1. Verjährungsfristen für GOÄ-Forderungen beachten: GOÄ-Honorarforderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Prüfen Sie, ob offene Forderungen verjährungsgefährdet sind.
  1. Verjährung durch rechtzeitige Mahnung unterbrechen: Wenn ein Patient nicht zahlt, muss die Verjährungsfrist aktiv unterbrochen werden – durch Mahnung, Klage oder Anerkenntnis. Klären Sie, wann zuletzt eine verjährungsunterbrechende Maßnahme ergriffen wurde.
  1. Widerspruchsfristen gegen PKV-Kürzungen kennen: Privaten Krankenversicherungen können GOÄ-Rechnungen kürzen oder ablehnen. Der Widerspruch muss innerhalb der vertraglichen oder gesetzlichen Fristen eingelegt werden.
  1. Ausschlussfristen in Selektivverträgen beachten: Falls privatärztliche Leistungen auch im Rahmen von Selektivverträgen abgerechnet werden, können spezifische Ausschlussfristen für Nachreichungen oder Korrekturen gelten.
  1. Fristen für Nachreichung von Leistungsbelegen einhalten: PKV-Gesellschaften können bei Rückfragen Belege innerhalb einer bestimmten Frist anfordern. Diese Frist muss konsequent eingehalten werden.
  1. Aufbewahrungsfristen für Abrechnungsunterlagen beachten: GOÄ-Rechnungen und zugehörige Unterlagen müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Prüfen Sie, ob Ihre Archivierung dieser Frist entspricht.
  1. Fristen für Mahnverfahren im Auge behalten: Im gerichtlichen Mahnverfahren gelten strenge Fristen. Wenn Sie eine Honorarforderung gerichtlich durchsetzen wollen, muss der Antrag rechtzeitig gestellt werden.
  1. Fristen für GOÄ-Änderungen verfolgen: Auch wenn die GOÄ-Reform noch aussteht, gibt es regelmäßig neue BÄK-Auslegungshinweise und Analogziffernlisten. Diese haben keine formellen Fristen, aber wer sie spät umsetzt, verliert Zeit und Geld.
  1. Fristen im Praxiskalender hinterlegen: Alle relevanten GOÄ-Fristen sollten in einem zentralen Kalender hinterlegt sein, mit Erinnerung mindestens vier Wochen vor Ablauf.
  1. Mahnwesen-Prozess optimieren: Ein strukturierter Mahnprozess mit festgelegten Eskalationsstufen verhindert, dass Forderungen verjähren oder aus dem Blick geraten.

Typische Fehler

Honorarforderungen zu lange liegen gelassen: Viele Praxen schicken keine oder zu späte Mahnungen bei ausbleibenden Zahlungen. Kurz vor Verjährung ist es dann zu spät für ein normales Mahnverfahren.

PKV-Widerspruch zu spät eingelegt: Die PKV kürzt eine Rechnung, aber der Widerspruch wird vergessen oder zu spät eingelegt. Die Kürzung wird bestandskräftig und das Honorar ist verloren.

Aufbewahrungsfristen nicht beachtet: Abrechnungsunterlagen werden zu früh vernichtet. Im Streitfall fehlt dann der Nachweis für die erbrachte und abgerechnete Leistung.

Fazit

Fristen in der GOÄ-Abrechnung sind nicht verhandelbar – wer sie versäumt, verliert Honorar. Ärzteversichert empfiehlt, alle relevanten Fristen in einem Kalender zu verwalten und das Mahnwesen systematisch zu strukturieren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →