Privatärzte stehen bei der Hygiene unter besonderer Beobachtung – Privatpatienten haben hohe Erwartungen an die Qualität und Sicherheit der Behandlung. Ein nicht aktueller Hygieneplan kann nicht nur bei Begehungen zu Auflagen führen, sondern auch die Abrechenbarkeit bestimmter invasiver GOÄ-Leistungen gefährden. Im Rahmen der GOÄ-Optimierung sollte daher auch der Hygieneplan systematisch überprüft werden.

Die Checkliste

  1. Hygieneplan auf aktuelle RKI-Empfehlungen abstimmen: Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für Hygiene in Arztpraxen werden regelmäßig aktualisiert. Prüfen Sie, ob der Hygieneplan mit dem aktuellen Stand der RKI-Richtlinien übereinstimmt.
  1. Fachspezifische Hygieneanforderungen berücksichtigen: Je nach Fachgebiet (Chirurgie, Gynäkologie, HNO etc.) gelten spezifische Hygieneanforderungen. Stellen Sie sicher, dass der Hygieneplan diese abdeckt.
  1. Desinfektionsmittel-Listung aktualisieren: Prüfen Sie, ob die im Hygieneplan aufgeführten Desinfektionsmittel noch auf den aktuellen Empfehlungslisten des VAH gelistet sind. Veraltete Mittel können die Wirksamkeit gefährden.
  1. Sterilisationsprotokolle kontrollieren: Instrumente, die bei GOÄ-Leistungen eingesetzt werden, müssen korrekt sterilisiert werden. Prüfen Sie, ob Protokolle vollständig geführt werden und ob das Sterilisationsverfahren noch den Anforderungen entspricht.
  1. Schulungsnachweise für Hygiene prüfen: Alle Mitarbeiter müssen regelmäßig in Hygiene unterwiesen werden. Stellen Sie sicher, dass Nachweise vorliegen und aktuell sind.
  1. Hygienerelevante GOÄ-Leistungen identifizieren: Welche Ihrer GOÄ-Leistungen setzen besondere Hygienemaßnahmen voraus? Für invasive Eingriffe gelten strengere Anforderungen als für reine Beratungsleistungen.
  1. Abfallentsorgung auf Aktualität prüfen: Die korrekte Entsorgung medizinischer Abfälle ist gesetzlich geregelt und muss im Hygieneplan beschrieben sein. Entsorgungsverträge prüfen.
  1. Reinigungsplan auf Vollständigkeit prüfen: Alle Praxisräume und -flächen müssen im Reinigungsplan erfasst sein. Änderungen in der Praxisraumstruktur müssen eingearbeitet werden.
  1. Externe Dienstleister im Hygienekonzept berücksichtigen: Reinigungsunternehmen müssen über die Hygieneanforderungen der Praxis informiert sein. Prüfen Sie, ob dies vertraglich geregelt ist.
  1. Hygienebegehungen vorbereiten: Gesundheitsämter können Praxen unangekündigt besuchen. Stellen Sie sicher, dass alle Hygienedokumente vollständig und sofort vorzeigbar sind.
  1. Hygieneplan mit Datum versehen und archivieren: Jede Version des Hygieneplans muss mit Erstellungsdatum und ggf. Änderungsvermerken gekennzeichnet sein.

Typische Fehler

Hygieneplan nicht an neue GOÄ-Leistungen angepasst: Wenn neue invasive Leistungen angeboten werden, ohne den Hygieneplan entsprechend zu erweitern, entsteht ein Haftungsrisiko.

Desinfektionsmittelliste veraltet: Mittel, die nicht mehr auf aktuellen Listen stehen, bieten möglicherweise keinen ausreichenden Schutz – und ihre Verwendung kann bei einer Begehung beanstandet werden.

Mitarbeiter nicht nachgeschult: Nach Personalwechsel oder längerer Betriebspause werden Hygieneschulungen häufig vergessen. Das Risiko einer Infektion steigt.

Fazit

Ein aktueller Hygieneplan ist die Grundlage für eine sichere GOÄ-Leistungserbringung und schützt vor behördlichen Auflagen. Ärzteversichert empfiehlt, die Aktualisierung des Hygieneplans fest in die jährliche GOÄ-Optimierungsrunde einzuplanen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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