Ärztekammer und – sofern relevant – die Kassenärztliche Vereinigung sind auch bei der GOÄ-Optimierung wichtige Ansprechpartner. Neue Leistungsbereiche, geänderte Praxisstrukturen oder neue Abrechnungsmodelle können Informations- oder Meldepflichten auslösen. Wer diese Kommunikation vernachlässigt, riskiert im schlimmsten Fall den Verlust von Genehmigungen oder Zulassungen – was unmittelbare Auswirkungen auf die GOÄ-Abrechenbarkeit hat.
Die Checkliste
- Neue Leistungsbereiche der Kammer melden: Wenn Sie neue Leistungen nach GOÄ anbieten, die einer besonderen Qualifikation bedürfen, prüfen Sie, ob diese der Kammer gemeldet werden müssen.
- Fortbildungspflicht aktuell erfüllen: Die Fortbildungspflicht der Ärztekammer (250 Punkte in fünf Jahren) gilt auch für reine Privatärzte. Prüfen Sie Ihren aktuellen Punktestand.
- Arztregister und Mitgliedsstatus bei der Kammer prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Kammermitgliedschaft und alle relevanten Fachkundeanerkennungen aktuell sind. Fehlerhafte Einträge können Konsequenzen für die Abrechenbarkeit haben.
- Zulassungsänderungen bei gleichzeitiger vertragsärztlicher Tätigkeit melden: Wenn Sie sowohl GKV- als auch Privatpatienten behandeln und strukturelle Änderungen vornehmen, müssen diese ggf. der KV gemeldet werden.
- GOÄ-Auslegungsfragen über die Kammer klären: Viele Landesärztekammern bieten eine GOÄ-Beratung für Mitglieder an. Nutzen Sie diesen Service, wenn Sie unsicher sind, ob eine Leistung korrekt kodiert ist.
- Standes- und Berufsordnung bei neuen Abrechnungsmodellen prüfen: Neue Honorarmodelle (z. B. Pauschalvergütungen, Mitgliedschaftsmodelle) müssen mit der Berufsordnung vereinbar sein. Klären Sie dies vorab mit der Kammer.
- Anzeigepflicht bei ungewöhnlich hohen Honoraren beachten: In bestimmten Fällen kann die Kammer bei Beschwerden über überhöhte Honorare tätig werden. Stellen Sie sicher, dass Ihre Honorarstruktur der Berufsordnung entspricht.
- Meldepflichten bei Praxisänderungen kennen: Änderungen der Praxisanschrift, des Praxisnamens oder der Gesellschaftsform können gegenüber der Kammer und ggf. der KV meldepflichtig sein.
- Kooperationen mit anderen Privatärzten anzeigen: Bei Kooperationen, die die GOÄ-Abrechnung betreffen, können berufsrechtliche Anzeigepflichten bestehen. Klären Sie dies frühzeitig.
- KV bei GOÄ-Optimierung einbeziehen, wenn GKV-Zulassung besteht: Wenn eine Praxis sowohl GKV als auch Privatpatienten behandelt, kann eine Optimierung der privatärztlichen Abrechnung Auswirkungen auf die GKV-Abrechnung haben, die der KV zu kommunizieren sind.
- Dokumentation der Kommunikation mit Kammer/KV führen: Alle relevanten Schriftwechsel und Meldungen sollten archiviert werden, um bei späteren Prüfungen den Nachweis führen zu können.
Typische Fehler
Neue Leistungsbereiche angeboten ohne Qualifikationsnachweis: Wenn die Kammer prüft und feststellt, dass eine Leistung ohne die erforderliche Qualifikation angeboten wird, drohen berufsrechtliche Konsequenzen.
GOÄ-Auslegungsfragen nicht mit der Kammer abgestimmt: Unsicherheiten bei der Kodierung werden einfach nach bestem Wissen entschieden – ohne Rückfrage bei der Kammer. Das führt zu vermeidbaren Widersprüchen.
Fortbildungsdefizit nicht rechtzeitig erkannt: Wer seinen Punktestand zu spät überprüft, hat im letzten Jahr des Fünfjahreszyklus kaum noch Zeit, ausstehende Punkte nachzuholen.
Fazit
Die Kommunikation mit Kammer und KV ist auch bei der GOÄ-Optimierung ein wichtiger Baustein. Ärzteversichert empfiehlt, alle Meldepflichten einmal jährlich zu überprüfen und Unsicherheiten proaktiv mit den zuständigen Institutionen zu klären. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesärztekammer – Berufsordnung und GOÄ-Auslegung
- PKV-Verband – Privatärztliche Abrechnung und Qualifikationsanforderungen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Vertragsärztliche Zulassung
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