Ärztekammer und – sofern relevant – die Kassenärztliche Vereinigung sind auch bei der GOÄ-Optimierung wichtige Ansprechpartner. Neue Leistungsbereiche, geänderte Praxisstrukturen oder neue Abrechnungsmodelle können Informations- oder Meldepflichten auslösen. Wer diese Kommunikation vernachlässigt, riskiert im schlimmsten Fall den Verlust von Genehmigungen oder Zulassungen – was unmittelbare Auswirkungen auf die GOÄ-Abrechenbarkeit hat.

Die Checkliste

  1. Neue Leistungsbereiche der Kammer melden: Wenn Sie neue Leistungen nach GOÄ anbieten, die einer besonderen Qualifikation bedürfen, prüfen Sie, ob diese der Kammer gemeldet werden müssen.
  1. Fortbildungspflicht aktuell erfüllen: Die Fortbildungspflicht der Ärztekammer (250 Punkte in fünf Jahren) gilt auch für reine Privatärzte. Prüfen Sie Ihren aktuellen Punktestand.
  1. Arztregister und Mitgliedsstatus bei der Kammer prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Kammermitgliedschaft und alle relevanten Fachkundeanerkennungen aktuell sind. Fehlerhafte Einträge können Konsequenzen für die Abrechenbarkeit haben.
  1. Zulassungsänderungen bei gleichzeitiger vertragsärztlicher Tätigkeit melden: Wenn Sie sowohl GKV- als auch Privatpatienten behandeln und strukturelle Änderungen vornehmen, müssen diese ggf. der KV gemeldet werden.
  1. GOÄ-Auslegungsfragen über die Kammer klären: Viele Landesärztekammern bieten eine GOÄ-Beratung für Mitglieder an. Nutzen Sie diesen Service, wenn Sie unsicher sind, ob eine Leistung korrekt kodiert ist.
  1. Standes- und Berufsordnung bei neuen Abrechnungsmodellen prüfen: Neue Honorarmodelle (z. B. Pauschalvergütungen, Mitgliedschaftsmodelle) müssen mit der Berufsordnung vereinbar sein. Klären Sie dies vorab mit der Kammer.
  1. Anzeigepflicht bei ungewöhnlich hohen Honoraren beachten: In bestimmten Fällen kann die Kammer bei Beschwerden über überhöhte Honorare tätig werden. Stellen Sie sicher, dass Ihre Honorarstruktur der Berufsordnung entspricht.
  1. Meldepflichten bei Praxisänderungen kennen: Änderungen der Praxisanschrift, des Praxisnamens oder der Gesellschaftsform können gegenüber der Kammer und ggf. der KV meldepflichtig sein.
  1. Kooperationen mit anderen Privatärzten anzeigen: Bei Kooperationen, die die GOÄ-Abrechnung betreffen, können berufsrechtliche Anzeigepflichten bestehen. Klären Sie dies frühzeitig.
  1. KV bei GOÄ-Optimierung einbeziehen, wenn GKV-Zulassung besteht: Wenn eine Praxis sowohl GKV als auch Privatpatienten behandelt, kann eine Optimierung der privatärztlichen Abrechnung Auswirkungen auf die GKV-Abrechnung haben, die der KV zu kommunizieren sind.
  1. Dokumentation der Kommunikation mit Kammer/KV führen: Alle relevanten Schriftwechsel und Meldungen sollten archiviert werden, um bei späteren Prüfungen den Nachweis führen zu können.

Typische Fehler

Neue Leistungsbereiche angeboten ohne Qualifikationsnachweis: Wenn die Kammer prüft und feststellt, dass eine Leistung ohne die erforderliche Qualifikation angeboten wird, drohen berufsrechtliche Konsequenzen.

GOÄ-Auslegungsfragen nicht mit der Kammer abgestimmt: Unsicherheiten bei der Kodierung werden einfach nach bestem Wissen entschieden – ohne Rückfrage bei der Kammer. Das führt zu vermeidbaren Widersprüchen.

Fortbildungsdefizit nicht rechtzeitig erkannt: Wer seinen Punktestand zu spät überprüft, hat im letzten Jahr des Fünfjahreszyklus kaum noch Zeit, ausstehende Punkte nachzuholen.

Fazit

Die Kommunikation mit Kammer und KV ist auch bei der GOÄ-Optimierung ein wichtiger Baustein. Ärzteversichert empfiehlt, alle Meldepflichten einmal jährlich zu überprüfen und Unsicherheiten proaktiv mit den zuständigen Institutionen zu klären. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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