GOÄ-Optimierung wird häufig auf die Einnahmenseite reduziert – dabei ist die Kostenkalkulation genauso wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg einer privatärztlichen Praxis. Nur wer weiß, welche Kosten mit bestimmten Leistungsangeboten verbunden sind, kann fundierte Entscheidungen über Preisgestaltung, Investitionen und Honorarvereinbarungen treffen. Diese Checkliste hilft Ihnen, die Kostenbasis Ihrer Praxis im Kontext der GOÄ-Optimierung systematisch zu erfassen und zu bewerten.
Die Checkliste
- Kostenstruktur für einzelne Leistungsbereiche ermitteln: Welche Kosten entstehen für die Erbringung spezifischer GOÄ-Leistungen? Materialkosten, Gerätekosten und Personalaufwand je Leistung sollten bekannt sein.
- Personalkosten für privatärztliche Leistungen zuordnen: Berechnen Sie, welcher Anteil der Personalkosten auf die Behandlung von Privatpatienten entfällt. Das ist die Grundlage für eine kostendeckende Honorarkalkulation.
- Gerätekosten auf GOÄ-Leistungen umlegen: Teure Diagnosegeräte (Ultraschall, EKG, Endoskopie) müssen über die Nutzungsdauer und den Einsatz bei Privatpatienten korrekt auf die Leistungspreise umgelegt werden.
- Investitionen in neue Geräte mit GOÄ-Abrechnungspotenzial verknüpfen: Bevor Sie in neue Medizintechnik investieren, prüfen Sie, ob die entsprechenden GOÄ-Leistungen ausreichend Honorar generieren, um die Investition zu rechtfertigen.
- Kosten für privatärztliche Verwaltung erfassen: Briefporto, Druckkosten für GOÄ-Rechnungen, Archivierungskosten und der Aufwand für Mahnwesen sind Betriebsausgaben, die in der Kalkulation auftauchen müssen.
- Abrechnungsdienstleistungen kosteneffizient gestalten: Wenn Sie eine Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) nutzen, prüfen Sie, ob die Gebührenstruktur noch marktgerecht ist und ob das Verhältnis Aufwand/Ertrag stimmt.
- Fortbildungskosten für GOÄ-relevante Qualifikationen einplanen: Bestimmte GOÄ-Leistungen setzen regelmäßige Fortbildungen voraus. Diese Kosten sind bei der Honorarkalkulation zu berücksichtigen.
- Kosten für GOÄ-Beratung und Rechtsschutz einkalkulieren: Spezialisierte Abrechnungsberater, Anwaltskosten bei PKV-Widersprüchen und Schulungskosten für das Personal sind reale Ausgaben im Rahmen der GOÄ-Optimierung.
- Versicherungskosten auf privatärztliche Tätigkeit umlegen: Berufshaftpflicht, Cyberversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung gehören zu den Betriebskosten. Prüfen Sie, welcher Anteil auf die privatärztliche Tätigkeit entfällt.
- Kostenquote für privatärztliche Tätigkeit berechnen: Teilen Sie die auf die Privatarztpraxis entfallenden Gesamtkosten durch die GOÄ-Honorareinnahmen. Dieser Wert zeigt die Effizienz Ihrer privatärztlichen Tätigkeit.
- Steuerliche Abzüge für Betriebsausgaben vollständig nutzen: Alle oben genannten Kostenpositionen sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Stellen Sie dem Steuerberater alle Belege vollständig zur Verfügung.
Typische Fehler
Gerätekosten nicht in die Honorarkalkulation einbezogen: Wer nur das GOÄ-Honorar kalkuliert, ohne den Geräteanteil zu berücksichtigen, überschätzt die tatsächliche Marge bei geräteintensiven Leistungen.
PVS-Gebühren nicht regelmäßig verglichen: Die Konditionen von Privatärztlichen Verrechnungsstellen variieren erheblich. Ohne regelmäßigen Vergleich zahlen viele Praxen langfristig zu viel.
Fortbildungskosten steuerlich nicht erfasst: Fortbildungsausgaben sind in der Regel vollständig absetzbar, werden aber häufig nicht konsequent gesammelt und dem Steuerberater übergeben.
Fazit
Eine fundierte Kostenkalkulation ist die Basis für eine erfolgreiche GOÄ-Optimierung. Ärzteversichert empfiehlt, die Kostenbasis einmal jährlich vollständig zu überprüfen und mit den aktuellen Honorareinnahmen abzugleichen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesärztekammer – GOÄ-Abrechnung und Honorarrecht
- PKV-Verband – Privatärztliche Vergütungsstrukturen
- Bundesministerium der Finanzen – Betriebsausgaben und steuerliche Abzüge
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