Privatärztliche Praxen sind in besonderer Weise von einem funktionierenden Notfallkonzept abhängig: Denn ohne Praxisbetrieb kein Honorar – und privatärztliche Einnahmen fehlen sofort und vollständig, wenn die Praxis auch nur für wenige Wochen schließen muss. Ein Notfallkonzept, das die Abrechenbarkeit von Leistungen, die Datensicherung und die Kommunikation mit Privatpatienten im Krisenfall sichert, ist deshalb ein unverzichtbarer Bestandteil der GOÄ-Optimierung.

Die Checkliste

  1. Notfallkonzept auf Aktualität prüfen: Wann wurde das Konzept zuletzt aktualisiert? Alle genannten Systeme, Prozesse und Kontaktdaten müssen aktuell sein.
  1. Vertretungsarzt für Notfall benennen: Wer vertritt Sie im Falle eines krankheitsbedingten Ausfalls? Ist die Vertretungsregelung klar vereinbart und schriftlich festgehalten?
  1. Abrechnungskontinuität im Notfall sicherstellen: Was passiert mit offenen GOÄ-Rechnungen und laufenden Behandlungen, wenn Sie plötzlich ausfallen? Stellen Sie sicher, dass ein Bevollmächtigter die Abrechnung fortführen kann.
  1. IT-Notfallprotokoll für Abrechnungssysteme erstellen: Was passiert, wenn das Abrechnungssystem ausfällt? Liegt ein Notfallprotokoll vor, mit dem Leistungen vorläufig erfasst werden können?
  1. Backup-Wiederherstellung für privatärztliche Daten planen: Wie lange dauert die Wiederherstellung aller Patientendaten und GOÄ-Abrechnungsinformationen nach einem Systemausfall? Definieren Sie eine maximale Ausfallzeit.
  1. Patientenkommunikation im Notfall planen: Wie werden Privatpatienten über einen unerwarteten Praxisschluss informiert? Eine vorgefertigte Telefonansage und Website-Meldung sollte im Notfallkonzept vorhanden sein.
  1. Betriebsunterbrechungsversicherung auf GOÄ-Ausfälle prüfen: Deckt die Police Einnahmeausfälle durch krankheitsbedingten oder technisch bedingten Praxisausfall ab? Prüfen Sie die Bedingungen genau.
  1. Berufsunfähigkeitssicherung überprüfen: Für Privatärzte ist eine BU-Versicherung, die speziell auf die privatärztliche Tätigkeit ausgerichtet ist, besonders wichtig. Entspricht der Schutz noch dem aktuellen Einkommensniveau?
  1. Notfallkontakte für PKV-Gesellschaften hinterlegen: Falls ein Praxisausfall zu Verzögerungen bei der Rechnungsstellung führt, sollten Sie PKV-Ansprechpartner kennen, die in solchen Fällen um Aufschub gebeten werden können.
  1. Praxis-Übergabe und Vollmachten regeln: Im schlimmsten Fall – dauerhafte Berufsunfähigkeit oder Tod – muss die Praxis geordnet übergeben oder abgewickelt werden. Klären Sie rechtliche Vollmachten und Regelungen für diesen Fall.
  1. Notfallkonzept mit dem Steuerberater abstimmen: Betriebsunterbrechungen haben steuerliche Konsequenzen. Der Steuerberater sollte das Notfallkonzept kennen und in die Planung einbezogen sein.

Typische Fehler

Kein Vertretungsarzt benannt: Viele Privatärzte arbeiten als Einzelpraktiker und haben keine geregelte Vertretung. Ein plötzlicher Ausfall führt dann zu sofortigem Honorarausfall ohne Alternative.

Betriebsunterbrechungsversicherung nicht vorhanden: Arztpraxen haben oft nur Sach- und Haftpflichtversicherung. Die Betriebsunterbrechung ist eine eigenständige und wichtige Police, die häufig fehlt.

Vollmachten nicht geregelt: Im Ernstfall kann niemand die Abrechnung fortführen oder Entscheidungen treffen, weil keine Vollmachten erteilt wurden.

Fazit

Ein funktionierendes Notfallkonzept ist die Absicherung der GOÄ-Einnahmen auch in Krisensituationen. Ärzteversichert empfiehlt, das Konzept beim jährlichen GOÄ-Optimierungsprozess zu überprüfen und ggf. Versicherungsschutz und Vollmachten anzupassen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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