Privatärztliche GOÄ-Honorare sind freiberufliche Einkünfte – und damit steuerlich in besonderer Weise relevant. Die Optimierung der Honorare hat unmittelbare Auswirkungen auf die Steuerlast, und umgekehrt beeinflusst die Steuerplanung, wie Gewinne aus der privatärztlichen Tätigkeit strukturiert werden sollten. Wer den Steuerberater nur für den Jahresabschluss engagiert, ohne ihn in den GOÄ-Optimierungsprozess einzubinden, lässt erhebliches Potenzial liegen. Diese Checkliste zeigt, wo die Schnittstellen liegen.

Die Checkliste

  1. Steuerberater mit Spezialisierung auf Heilberufe nutzen: Die privatärztliche Praxis hat steuerliche Besonderheiten, die ein Generalist oft nicht kennt. Prüfen Sie, ob Ihr Steuerberater über ausreichend Erfahrung mit Heilberuflern verfügt.
  1. GOÄ-Honorarentwicklung mit dem Steuerberater besprechen: Teilen Sie dem Steuerberater Ihre Honorarplanung mit – erwartet höhere Einnahmen durch GOÄ-Optimierung müssen in die Steuervorauszahlungsplanung einfließen.
  1. Betriebsausgaben für GOÄ-Optimierung vollständig erfassen: Kosten für Abrechnungsberater, GOÄ-Schulungen, spezialisierte Software oder PKV-Widerspruchsanwälte sind Betriebsausgaben. Alle Belege sammeln und dem Steuerberater übergeben.
  1. Steuerliche Behandlung neuer Leistungsbereiche klären: Wenn die GOÄ-Optimierung neue Leistungen erschließt, klären Sie mit dem Steuerberater, ob diese Leistungen die Umsatzsteuerfreiheit der ärztlichen Tätigkeit berühren.
  1. Steuerliche Auswirkungen von Honorarvereinbarungen bewerten: Höhere Honorare durch Vereinbarungen bedeuten höhere Einkünfte und damit höhere Steuerlast. Der Steuerberater hilft, die steuerlichen Konsequenzen frühzeitig zu planen.
  1. PVS-Gebühren steuerlich korrekt verbuchen: Die Honorare von Privatärztlichen Verrechnungsstellen sind netto angegeben. Die darauf entfallende Umsatzsteuer muss korrekt behandelt werden.
  1. Forderungsausfälle steuerlich geltend machen: Wenn Privatpatienten nicht zahlen und Forderungen uneinbringlich werden, können diese als Betriebsausgaben abgezogen werden. Der Steuerberater gibt Auskunft über die Voraussetzungen.
  1. Investitionen in GOÄ-relevante Geräte steuerlich optimieren: Bevor Sie in neue Medizintechnik investieren, besprechen Sie mit dem Steuerberater die steuerlich optimale Finanzierungs- und Abschreibungsstrategie.
  1. Versorgungswerk und private Altersvorsorge mit GOÄ-Honoraren abstimmen: Höhere privatärztliche Einnahmen durch GOÄ-Optimierung sollten zu einer Überprüfung der Altersvorsorgestrategie führen. Der Steuerberater koordiniert dies.
  1. Betriebsprüfungsrisiken bei GOÄ-Optimierung einschätzen: Deutlich gestiegene Honorare können bei einer Betriebsprüfung Fragen aufwerfen. Der Steuerberater hilft, eine plausible Dokumentation zu erstellen.
  1. Jahresgespräch zu GOÄ-Honorar und Steuerplanung einplanen: Planen Sie einmal jährlich ein ausführliches Gespräch mit dem Steuerberater, in dem GOÄ-Honorarentwicklung und Steuerplanung gemeinsam besprochen werden.

Typische Fehler

Steuerberater über GOÄ-Optimierung nicht informiert: Wenn der Steuerberater nicht weiß, dass die Honorare deutlich gestiegen sind, plant er die Steuervorauszahlungen zu niedrig – und es kommt zu einer schmerzhaften Steuernachzahlung.

PVS-Abrechnung falsch verbucht: Die Verrechnung von PVS-Gebühren und die korrekte steuerliche Behandlung ist für Steuerberater ohne Spezialisierung auf Heilberufe häufig eine Fehlerquelle.

Investitionen ohne steuerliche Abstimmung: Eine Großinvestition ohne Rücksprache mit dem Steuerberater kann im ungünstigsten Fall im falschen Quartal erfolgen und zu einer suboptimalen Steuerbelastung führen.

Fazit

Der Steuerberater ist ein unverzichtbarer Partner im GOÄ-Optimierungsprozess. Ärzteversichert empfiehlt, mindestens einmal jährlich ein strategisches Beratungsgespräch zu führen und den Steuerberater frühzeitig in größere Entscheidungen einzubeziehen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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