Vertragsgrundlagen sind das Fundament jeder privatärztlichen Leistungserbringung. Ob Behandlungsvertrag, Honorarvereinbarung, PVS-Vertrag oder Kooperationsvereinbarung – all diese Verträge haben direkte Auswirkungen auf die GOÄ-Abrechnung. Im Rahmen der GOÄ-Optimierung sollten alle relevanten Verträge mindestens einmal jährlich systematisch auf Aktualität, Rechtssicherheit und inhaltliche Konsistenz geprüft werden.
Die Checkliste
- Behandlungsvertrag auf GOÄ-Relevanz prüfen: Der Behandlungsvertrag mit dem Patienten ist die Grundlage für die GOÄ-Abrechnung. Stellen Sie sicher, dass er aktuelle DSGVO-Klauseln, Hinweise auf Honorarvereinbarungen und Informationspflichten enthält.
- Honorarvereinbarungen auf Aktualität prüfen: Alle bestehenden Honorarvereinbarungen müssen aktuell, formell korrekt und inhaltlich präzise sein. Veraltete Vereinbarungen können im Streitfall nicht mehr geltend gemacht werden.
- PVS-Vertrag auf aktuelle Konditionen überprüfen: Wenn Sie mit einer Privatärztlichen Verrechnungsstelle zusammenarbeiten, prüfen Sie, ob die Gebührenstruktur noch marktgerecht ist und ob der Vertrag aktuelle DSGVO-Anforderungen erfüllt.
- Kooperationsverträge mit anderen Privatärzten prüfen: Gemeinsame Praxen oder Kooperationen müssen klare Regelungen zur Honorarverteilung und zur Abrechnung enthalten. Unklare Verträge führen zu Konflikten.
- Verträge mit Abrechnungsberatern und -dienstleistern sichten: Externe Abrechnungsberater oder Optimierungsdienstleister müssen über aktuelle Verträge eingebunden sein – einschließlich AVV für die Datenverarbeitung.
- Krankenhausverträge auf privatärztliche Abrechnung prüfen: Wenn Sie als Belegarzt oder in anderen Formen mit einem Krankenhaus zusammenarbeiten, müssen die Vertragsklauseln zur privatärztlichen Abrechnung geprüft werden.
- Gerätenutzungsverträge auf Abrechenbarkeit prüfen: Wenn Sie Geräte für privatärztliche Leistungen leasen oder gemeinsam nutzen, muss der Vertrag sicherstellen, dass diese Nutzung korrekt abgerechnet werden darf.
- IGeL-Vereinbarungen standardisieren: Für IGeL-Leistungen sollte ein standardisiertes, rechtssicheres Vereinbarungsformular vorliegen. Prüfen Sie, ob das aktuelle Formular den Anforderungen entspricht.
- Mietvertrag auf Praxisgenehmigungskonformität prüfen: Der Mietvertrag für die Praxisräume muss sicherstellen, dass die Räume für die beabsichtigten Leistungen genutzt werden dürfen – auch unter GOÄ-Gesichtspunkten.
- Fortbildungsverträge und -zertifikate sichten: Für bestimmte GOÄ-Leistungen müssen Fortbildungsnachweise vorliegen. Prüfen Sie, ob alle erforderlichen Nachweise aktuell und archiviert sind.
- Vertragsarchiv vollständig und aktuell halten: Alle geprüften Verträge müssen mit aktuellem Datum in einem strukturierten Archiv abgelegt sein.
Typische Fehler
Honorarvereinbarungen zu allgemein formuliert: Pauschale Vereinbarungen ohne klare Leistungsbeschreibung sind rechtlich angreifbar. Im Streitfall entscheidet die Genauigkeit der Formulierung.
PVS-Vertrag seit Jahren nicht angepasst: Veraltete PVS-Verträge können Konditionen enthalten, die nicht mehr marktgerecht sind, und fehlende DSGVO-Klauseln können ein rechtliches Risiko darstellen.
Keine Standardformulare für IGeL: Fehlende oder fehlerhafte IGeL-Vereinbarungen sind eine häufige Ursache für Zahlungskonflikte mit Privatpatienten.
Fazit
Ein vollständiges und aktuelles Vertragswerk ist die Grundlage für eine rechtssichere und wirtschaftlich optimierte GOÄ-Abrechnung. Ärzteversichert empfiehlt, alle Verträge einmal jährlich systematisch zu prüfen und rechtliche Änderungen konsequent einzuarbeiten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesärztekammer – GOÄ § 2 und Honorarvereinbarungen
- PKV-Verband – Privatärztliche Vertragsgrundlagen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Belegarzt und Kooperationsverträge
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