Ein Hygieneaudit in der Arztpraxis ist weit mehr als eine Begehung der Räumlichkeiten. Es bietet auch die Gelegenheit, hygienebezogene Abrechnungspositionen auf Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen. Bestimmte EBM-Leistungen – etwa für Wundversorgung, Sterilisationsaufwand oder Hygienezuschläge – werden in der Praxis häufig nicht konsequent oder nicht korrekt abgerechnet. Diese Checkliste hilft Ihnen, im Rahmen des Hygieneaudits auch die abrechnungsseitige Dimension systematisch zu erfassen.
Die Checkliste
- Wundversorgungs-GOP auf Vollständigkeit prüfen: Leistungen der Wundversorgung (Verbandswechsel, Wundbehandlung) werden häufig unterbewertet. Prüfen Sie, ob alle erbrachten Leistungen korrekt nach EBM abgerechnet werden.
- Hygieneaufschläge und Zuschläge für Sterilisation erfassen: Für bestimmte invasive Eingriffe und deren Nachbereitung können Zuschläge für Sterilisationsaufwand abgerechnet werden. Prüfen Sie, ob diese Positionen in Ihrer Abrechnung genutzt werden.
- Infektionskrankheiten-GOP kontrollieren: Für die Behandlung meldepflichtiger Infektionskrankheiten oder für Impfleistungen gibt es spezifische EBM-Positionen, die besondere hygienische Maßnahmen implizieren. Sind diese vollständig in Ihrer Abrechnung enthalten?
- Dokumentation hygienerelevanter Leistungen prüfen: Jede abgerechnete hygienebezogene GOP muss durch eine entsprechende Dokumentation in der Patientenakte belegt sein. Prüfen Sie, ob die Dokumentation den Abrechnungsanforderungen genügt.
- Hygieneplan und Abrechnungsanforderungen abgleichen: Welche Leistungen sind im Hygieneplan beschrieben? Stellen Sie sicher, dass alle dokumentierten Hygieneprozesse, die abrechenbar sind, auch tatsächlich abgerechnet werden.
- Neue Hygieneleistungen nach EBM-Update prüfen: EBM-Updates können neue Positionen für hygienebezogene Leistungen einführen. Prüfen Sie, ob aktuell neue Positionen für Leistungen existieren, die Sie bereits erbringen.
- Ausschlüsse bei Hygiene-GOP beachten: Auch bei hygienebezogenen Leistungen gelten Abrechnungsausschlüsse. Kombinationen, die im EBM ausgeschlossen sind, können zu Rückforderungen führen.
- Abrechnung von Hygieneschutzmaßnahmen bei Risikopatienten prüfen: Bei der Behandlung von Risikopatienten (z. B. immunsupprimierten Patienten) können besondere Schutzmaßnahmen erforderlich und abrechenbar sein.
- Laborleistungen im Rahmen von Hygienediagnostik erfassen: Hygienerelevante Laboruntersuchungen (z. B. Abstriche, Resistenzbestimmungen) müssen korrekt nach EBM oder GOÄ abgerechnet werden.
- Abrechnungsquartal nach Hygienebegehung auswerten: Nach einer Hygienebegehung durch das Gesundheitsamt oder die KV sollte geprüft werden, ob die festgestellten Maßnahmen Auswirkungen auf die Abrechnung haben.
- Fortbildungen zu Hygiene-GOP im Team kommunizieren: Wenn neue hygienebezogene Abrechnungspositionen entdeckt werden, muss das relevante Personal informiert und geschult werden.
Typische Fehler
Verbandswechsel-Leistungen nicht abgerechnet: Die regelmäßige Wundversorgung mit Verbandswechsel ist abrechenbar, wird aber von vielen Praxen systematisch unterschätzt oder vergessen.
Sterilisationszuschläge nicht genutzt: Für bestimmte aufwändige Sterilisationsverfahren können Zuschläge abgerechnet werden – die viele Praxen nicht kennen oder nicht konsequent nutzen.
Hygieneaudit und Abrechnung nicht verknüpft: Das Hygieneaudit wird durchgeführt, ohne die Ergebnisse mit der Abrechnungsoptimierung zu verbinden. Potenziale bleiben ungenutzt.
Fazit
Ein Hygieneaudit ist die ideale Gelegenheit, auch die hygienebezogenen Abrechnungspositionen zu optimieren. Ärzteversichert empfiehlt, beide Prozesse regelmäßig gemeinsam durchzuführen und die Ergebnisse für die Abrechnungsoptimierung zu nutzen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – EBM-Ziffern für Hygieneleistungen
- Bundesärztekammer – Hygiene und Praxisstandards
- Bundesministerium für Gesundheit – Infektionsschutz und Hygieneanforderungen
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