Ein Hygieneaudit in der Arztpraxis erfordert die Koordination verschiedener Akteure – vom zuständigen Gesundheitsamt über den Hygienebeauftragten der eigenen Praxis bis hin zu externen Hygienefachkräften und Labordienstleistern. Wer die richtigen Ansprechpartner nicht kennt oder keine aktuellen Kontaktdaten zur Hand hat, ist bei einer unangekündigten Begehung oder beim Auftreten eines Hygienerelevanten Vorfalls nicht handlungsfähig. Diese Checkliste hilft Ihnen, alle relevanten Kontakte zu identifizieren und aktuell zu halten.
Die Checkliste
- Zuständiges Gesundheitsamt identifizieren: Welches Gesundheitsamt ist für Ihre Praxis zuständig? Ermitteln Sie den Ansprechpartner für Hygienebegehungen und hinterlegen Sie Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
- Hygienebeauftragten in der Praxis benennen: Jede Praxis sollte einen internen Hygienebeauftragten haben, der als erste Ansprechperson für alle Hygienefragen zuständig ist. Diese Person muss namentlich bekannt und erreichbar sein.
- Externen Hygienefachberater kennen: Für komplexe Hygienefragen oder bei der Vorbereitung auf eine Begehung kann ein externer Hygienefachberater unverzichtbar sein. Ermitteln Sie einen qualifizierten Berater in Ihrer Region.
- Labordienstleister für Hygieneuntersuchungen benennen: Probennahmen (Abstriche, Wasseruntersuchungen, Luftkeimbestimmungen) werden von spezialisierten Labordienstleistern durchgeführt. Halten Sie Kontakt und aktuelle Preislisten bereit.
- KV-Ansprechpartner für hygienebedingte Abrechnungsfragen kennen: Hygieneschutzmaßnahmen können Abrechnungsrelevanz haben. Der zuständige KV-Berater ist der richtige Ansprechpartner für Fragen zu hygienebezogenen EBM-Positionen.
- Landesärztekammer als Informationsquelle nutzen: Die Landesärztekammer stellt häufig Informationsmaterial zu aktuellen Hygieneanforderungen und empfiehlt qualifizierte Hygieneberater. Prüfen Sie, welcher Ansprechpartner dort zuständig ist.
- Hersteller und Wartungsdienstleister für Sterilisationsgeräte kennen: Autoklaven und Sterilisationsgeräte müssen regelmäßig gewartet werden. Halten Sie die Kontaktdaten der zuständigen Servicetechniker aktuell.
- Ansprechpartner für Medizinprodukterecht klären: Sterilisationsgeräte unterliegen dem Medizinprodukterecht. Wer ist bei Ihrer Ärztekammer oder beim DIMDI für Fragen zum Medizinprodukterecht zuständig?
- Entsorgungsdienstleister für medizinischen Abfall benennen: Die korrekte Entsorgung von Schärfen, Infektionsabfällen und kontaminierten Materialien ist vorgeschrieben. Stellen Sie sicher, dass Ihr Entsorgungsdienstleister aktuell und zuverlässig ist.
- Kontaktliste für Hygieneaudit zusammenstellen: Erstellen Sie eine einseitige Übersicht aller relevanten Hygieneaudit-Ansprechpartner und legen Sie diese im Praxishandbuch und digital ab.
- Kontakte jährlich aktualisieren: Zuständigkeiten bei Gesundheitsämtern und bei Beratungsunternehmen ändern sich. Überprüfen Sie die Kontaktliste mindestens einmal jährlich.
Typische Fehler
Zuständiges Gesundheitsamt unbekannt: Wenn ein Hygieneproblem auftritt oder eine Begehung angekündigt wird, kennen viele Praxen den zuständigen Ansprechpartner beim Gesundheitsamt nicht. Das verzögert die Reaktion.
Kein externer Hygieneberater im Netzwerk: Bei einer unangekündigten Begehung mit Beanstandungen ist ein kurzfristig verfügbarer Hygieneberater Gold wert – wenn man ihn kennt.
Sterilisationsgeräte-Wartungskontakt veraltet: Wenn das Gerät ausfällt oder eine Wartung überfällig ist, fehlen die aktuellen Servicekontakte. Das kann die Abrechenbarkeit bestimmter Leistungen gefährden.
Fazit
Das richtige Netzwerk an Ansprechpartnern ist entscheidend für ein erfolgreiches Hygieneaudit. Ärzteversichert empfiehlt, die Kontaktliste als lebendiges Dokument zu pflegen und einmal jährlich zu aktualisieren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesärztekammer – Hygieneanforderungen und Fachberatung
- Bundesministerium für Gesundheit – Infektionsschutz und Behörden
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisanforderungen und Begehungen
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