Ein Hygieneaudit in der Arztpraxis berührt nicht nur medizinische Abläufe, sondern auch den Umgang mit sensiblen Patientendaten. Werden im Rahmen des Audits neue digitale Erfassungs- oder Dokumentationssysteme eingesetzt, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO zu prüfen. Diese Checkliste unterstützt Praxen dabei, beide Aspekte strukturiert abzuarbeiten.

Checkliste: Hygieneaudit – Datenschutz-Folgenabschätzung für Ärzte

  • [ ] Prüfen, ob neue Datenverarbeitungsprozesse im Rahmen des Audits eingeführt werden
  • [ ] Festhalten, welche Patientendaten durch neue Hygienedokumentation verarbeitet werden
  • [ ] Verantwortlichen für den Datenschutz (DSB) über geplante Änderungen informieren
  • [ ] Risikoanalyse für die geplante Datenverarbeitung durchführen und dokumentieren
  • [ ] Notwendigkeit einer formalen DSFA gemäß Art. 35 DSGVO abklären und ggf. einleiten
  • [ ] Einwilligungsprozesse für neue Datenerfassungen auf Aktualität prüfen
  • [ ] Verarbeitungsverzeichnis um neue Hygieneerfassungsprozesse ergänzen
  • [ ] Ergebnisse der DSFA und Maßnahmen schriftlich dokumentieren und archivieren

Hinweise zur Umsetzung

Die Verbindung von Hygieneaudit und Datenschutz-Folgenabschätzung wird in vielen Praxen unterschätzt. Besonders digitale Hygieneprotokolle, die personenbezogene Daten zu einzelnen Behandlungsräumen oder Mitarbeitern erfassen, können den DSFA-Schwellenwert überschreiten. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten verhindert kostspielige Nachbesserungen und schützt vor Bußgeldern nach DSGVO.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass neben datenschutzrechtlichen Risiken auch Haftungsrisiken entstehen können, wenn Hygieneverstöße und Datenpannen gleichzeitig auftreten. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und eine Datenschutzversicherung sollten im Rahmen eines solchen Audits auf ihre Deckung hin überprüft werden. Nur eine vollständige Absicherung schützt die Praxis im Ernstfall.

Quellen und weiterführende Informationen

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