Ein Hygieneaudit zieht in der Praxis häufig neue Hygieneleistungen nach sich, die gegenüber Patienten oder externen Partnern gesondert abgerechnet werden sollen. Gleichzeitig bietet die Auditphase eine gute Gelegenheit, bestehende Honorarvereinbarungen auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit zu überprüfen. Diese Checkliste verbindet beide Aspekte.

Checkliste: Hygieneaudit – Honorarvereinbarungen prüfen für Ärzte

  • [ ] Bestehende Honorarvereinbarungen mit Privatliquidationspatienten auf formale Gültigkeit prüfen
  • [ ] Hygienegebühren für neue oder verstärkte Hygieneaufwendungen auf Abrechenbarkeit prüfen
  • [ ] GOÄ-Positionen für Hygienemaßnahmen (z.B. Nr. 3 für Beratung) auf korrekte Anwendung kontrollieren
  • [ ] IGeL-Leistungen mit Hygienebezug auf aktuell gültige Preisliste überprüfen
  • [ ] Schriftliche Honorarvereinbarungen für erhöhte Steigerungssätze auf Vollständigkeit prüfen
  • [ ] Abrechnungsunterlagen aus dem Audit-Zeitraum auf Vollständigkeit und Archivierung prüfen
  • [ ] Externe Hygieneberater oder Auditoren auf Rechnungsstellung und steuerliche Behandlung überprüfen
  • [ ] Datenschutzkonforme Aufbewahrung aller Honorarvereinbarungen sicherstellen

Hinweise zur Umsetzung

Honorarvereinbarungen, die GOÄ-Steigerungssätze über dem 2,3-fachen Satz beinhalten, müssen schriftlich vor der Leistungserbringung vereinbart werden. Fehlt diese Schriftform, können Patienten Rückforderungen geltend machen. Im Rahmen eines Hygieneaudits lohnt es sich, alle bestehenden Vereinbarungen auf diese formalen Anforderungen hin zu überprüfen.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass Abrechnungsfehler und nicht korrekt dokumentierte Honorarvereinbarungen im schlimmsten Fall zu Regressen und Bußgeldern führen können. Eine Rechtsschutzversicherung für Ärzte kann in solchen Streitfällen die Kosten für Anwalt und Gerichtsverfahren übernehmen. Die Überprüfung der Honorarpraxis im Rahmen des Audits ist daher eine sinnvolle Risikominimierung.

Quellen und weiterführende Informationen

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