Nach einem Hygieneaudit bestehen in vielen Bundesländern Melde- und Nachweispflichten gegenüber Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung. Diese Checkliste gibt einen Überblick über alle Informationspflichten.

Die Checkliste

  1. Ergebnis-Dokumentation des Hygieneaudits vollständig archivieren
  2. Prüfen: Besteht eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Ärztekammer? (Landesrecht beachten)
  3. KV-Anforderungen klären: Einige KV-Bezirke fordern Nachweise über Hygieneaudits bei Zulassungsverlängerungen
  4. Bei Beanstandungen: Sofortige Meldung an das zuständige Gesundheitsamt gemäß IfSG
  5. Infektionsereignisse nach §6 IfSG namentlich melden, falls zutreffend
  6. Betriebsstättennummer und Praxisregistrierung auf Aktualität prüfen
  7. Ggf. Nachweis an Krankenhausträger (bei Belegarzttätigkeit) übermitteln
  8. Jahresbericht für QM-Zertifizierung (z.B. KTQ, QEP) aktualisieren
  9. Fristen für etwaige Nachbesserungen bei Beanstandungen einhalten und dokumentieren
  10. Rückfragen bei der KV schriftlich stellen und Antworten archivieren

Hinweise zur Umsetzung

Die konkreten Meldepflichten variieren je nach Bundesland und Praxistyp. Im Zweifel empfiehlt sich eine direkte Rückfrage bei der zuständigen Kammer. Ärzteversichert unterstützt bei der Einschätzung versicherungsrelevanter Konsequenzen von Audit-Ergebnissen.

Ärztekammer und KV haben unterschiedliche Zuständigkeiten und Informationspflichten. Eine klare Trennung der Aufgaben verhindert Doppelarbeit und sichert die fristgerechte Erfüllung aller Meldepflichten.

Wichtige Unterschiede im Überblick:

ThemaZuständigkeit
Approbation und BerufsrechtÄrztekammer
KassenzulassungKV (Zulassungsausschuss)
FortbildungspflichtÄrztekammer und KV
AbrechnungshonorarKV
BerufsgerichtsbarkeitÄrztekammer

Quellen

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →