Nach einem Hygieneaudit bestehen in vielen Bundesländern Melde- und Nachweispflichten gegenüber Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung. Diese Checkliste gibt einen Überblick über alle Informationspflichten.
Die Checkliste
- Ergebnis-Dokumentation des Hygieneaudits vollständig archivieren
- Prüfen: Besteht eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Ärztekammer? (Landesrecht beachten)
- KV-Anforderungen klären: Einige KV-Bezirke fordern Nachweise über Hygieneaudits bei Zulassungsverlängerungen
- Bei Beanstandungen: Sofortige Meldung an das zuständige Gesundheitsamt gemäß IfSG
- Infektionsereignisse nach §6 IfSG namentlich melden, falls zutreffend
- Betriebsstättennummer und Praxisregistrierung auf Aktualität prüfen
- Ggf. Nachweis an Krankenhausträger (bei Belegarzttätigkeit) übermitteln
- Jahresbericht für QM-Zertifizierung (z.B. KTQ, QEP) aktualisieren
- Fristen für etwaige Nachbesserungen bei Beanstandungen einhalten und dokumentieren
- Rückfragen bei der KV schriftlich stellen und Antworten archivieren
Hinweise zur Umsetzung
Die konkreten Meldepflichten variieren je nach Bundesland und Praxistyp. Im Zweifel empfiehlt sich eine direkte Rückfrage bei der zuständigen Kammer. Ärzteversichert unterstützt bei der Einschätzung versicherungsrelevanter Konsequenzen von Audit-Ergebnissen.
Ärztekammer und KV haben unterschiedliche Zuständigkeiten und Informationspflichten. Eine klare Trennung der Aufgaben verhindert Doppelarbeit und sichert die fristgerechte Erfüllung aller Meldepflichten.
Wichtige Unterschiede im Überblick:
| Thema | Zuständigkeit |
|---|---|
| Approbation und Berufsrecht | Ärztekammer |
| Kassenzulassung | KV (Zulassungsausschuss) |
| Fortbildungspflicht | Ärztekammer und KV |
| Abrechnungshonorar | KV |
| Berufsgerichtsbarkeit | Ärztekammer |
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Praxismanagement
- Bundesärztekammer: Berufsordnung und Richtlinien
- Ärzteversichert: Unabhängige Versicherungsberatung für Ärzte
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